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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-09-29 · Heft 40 (29.9.1874) · p. Seite 669

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 40 (29.9.1874)
Date
1874-09-29
Page
Seite 669 (sequence 3)
Language
German
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die ihm verborgen bleiben (Psalm 19, 13);. doch daß sie ihm verborgen bleiben, ist zum Theil auch seine eigene.Schuld. Hier ist es nun, wo die Religion von dem Menschen die Erkenntniß und die aufrichtige Reue, sich in völliger Umkehr vom bösen Wege und in dem möglichsten Wiedergutmachen des an seinem Nebenmenschen Gesündigten vollendend, fordert, und ihm hierfür die. Vergebung seiner Schuld durch die Barmherzigkeit Gottes' zusichert. Auch diese Lehre ist durchaus biblisch, und wurde durch das spätere Judenthum getreulich ausgearbeitet. Das jüdische Volksbewußtsein spricht dies in dem Satze aus: nbsm nniwni 'm n« yrpay»„Reue, Gebet und fromme Werke wenden das böse Verhängniß ab." Auch hierin spricht sich die Verbindung der göttlichen Vorsehung und Vergeltung und der menschlichen Willensfreiheit aus. Diesem religiösen Gedanken also sind die beiden Feste, „Roschhaschckna und Jom-Kippur", gewidmet. Beide bilden ein Ganzes, nur getrennt durch „die Tage der Buße", welche durch die Betätigung der Reue, namentlich durch die Versöhnung der von uns verletzten oder beschädigten Nebenmenschen ausgefüllt werden sollen. Daß sie auch im Bolksbewußtsein eine Einheit bilden, zeigt.sich in dem biblischen Ausdruck:timmmrnrn nmrc. Dennoch hat sich im Volke mit dem Rosch-Hafchana mehr der Gedanke an die göttliche Vorsehung,- an die Fügung, der von Menschen unabhängigen Ereignisse verbunden, wie sich eine solche Vorstellung natürlich, an den Anfang des Jahres, an den Wechsel der Jahre knüpft. - Jom-Kippur hingegen ist vorzugsweise dem Begriffe der göttlichen Vergeltung, des göttlichen Gerichtes zugewendet, und darum von dem Bewußtsein der. Schuldhaftigkeit, der begangenen offenbaren und verborgenen Sünden, von der Forderung aufrichtiger Reue und Umkehr und von der Verheißung der göttlichen Barmherzigkeit, welche dem reuigen Sünder vergiebt und ihn mit seinem Gotte versöhnt, erfüllt und durchdrungen. Die Signatur dieses Tages ist daher einerseits das immer wiederholte Sündenbekenntniß, andererseits das immer wiederholte 'im yiärn mm b« 'in 'n. So durchströmt der religiöse Gedanke diese beiden Feste mit seiner ganzen Fülle von Vorstellungen und mit seiner ganzen Gluth von Empfindungen. In bei/i wahrhaft frommen Gemüthe lodert die Flamme der Gottesbegeisterung hell und stark empor, läßt es seine Abhängigkeit von Gott, seine Schuldhaftigkeit, aber auch seine Zuversicht auf die göttliche Versöhnung in voller Mächtigkeit.empfinden, und daraus Erhebung, Veredlung, Besserung und Läuterung schöpfen. Aber auch in dem weniger religiös gesinnten Geiste bleiben diese Tage nicht ohne Wirkung. Seine Gedanken mögen fiüchtig, seine Gefühle oberflächlich sein; - die Zeit seines Ergriffenseins mag sich auf Stunden, ja noch auf weniger beschränken — schon das Bewußtsein, daß es ein Höheres, Sittliches und Geistiges, eine höhere Macht, die über uns waltet und entscheidet, giebt, wie dieses Bewußtsein durch diese Feste und ihre Beobachtung mitten in das gewöhnliche Leben. und sein Treiben hineintritt, ist von unermeßlichem Werthe, und gewährt nach vielen Seiten, hin einen Widerstand gegen die zerfetzenden Elemente des Lebens, gegen die auflösenden Richtungen des modernen Geistes. Man wende nicht ein, daß auch hie.r die religiöse Institution leicht zu einer bloßen Form wird und zum religiösen Scheinwesen verleitet. Die Lehrer des Judenthums haben das Mögliche gethan, um das Letztere zu vermeiden. Sie prägen entschieden ein; daß auch diese Feste ohne wirkliche Reue und Umkehr keine Kraft der Versöhnung haben. Welche nachdrücklichere Warnung konnten sie wohl aufstellen, als daß sie das Prophetenstück Jesaias 57, 14 bis 58, 14 zur Haphtora des Jom-Kippur verordnten? Auch ist es nicht zu verkennen, daß unsere Zeit, welche den religiösen Formen so wenig Bedeutung beizulegen geneigt ist, vor der bloßen Formheiligkeit genugsam bewahrt ist. Destomehr muß es unser Streben sein, diese Feste immer reicher an geistigem Inhalt, immer erhebender und ergreifender durch die gottesdienstlichen Acte zu machen, um so die durch das Leben zerstreuten Geister energisch zu dem. religiösen. Gedanken zurückzuführen, und ihn auch in den aufwachsenden Geschlechtern zu erhalten. Die Anwrihung zweier neuer großer Tempel in Nürnberg und Paris. Die am 8. und 9. September stattgefundene Einweihung zweier prächtiger Tempel zu Nürnberg und zu Paris bietet des Interesses zuviel, um nicht eine nähere Schilderung, und zwar unter den Leitartikeln dieses Blattes selbst zu geben. Wir entnehmen das Detail den zu Nürnberg erscheinenden Blättern, sowie den Arcliives Israälites. Als im December 1849 im bayerischen Landtag die Emancipation der Israeliten beschlossen wurde und schon im nächsten Frühling ein israelitischer Kaufmann die Aufnahme als Bürger Nürnbergs erhielt, waren genau 500 Jahre seit jener Zeitperiode verflossen, in welcher die Israeliten, wie fast allenthalben, auch, in der Reichsstadt Nürnberg großen Verfolgungen ausgesetzt waren und ihre Synagoge abgebrochen wurde, an deren Stelle auf Veranlassung Kaiser Karls IV. die jetzige Frauenkirche entstand. Wohl fanden sie später wieder Aufnahme in Nürnberg, durften aber nicht mehr, wie sonst, wohnen, wo sie wollten, sondern es wurde ihnen ein . eigener Platz angewiesen (die jetzige Judengasse u. s. w.), welcher 1340 durch eine große Feuersbrunst verwüstet worden war, und wo sie unangefochten wohnten, bis 1498 Kaiser Maximilian 1. der Stadt die Freiheit gab, die Juden sammt und sonders auszuweisen, eine Freiheit, die bis zum letzten Titelchen ausgenützt wurde. Erst das Jahr 1849 hat, wie bereits erwähnt, den Jahrhunderte lang auf den Israeliten ruhenden. Bann der Unduldsamkeit gebrochen und denselben, wie sie. gleiche 40*-

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