Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 39 (22.9.1874)
- Date
- 1874-09-22
- Page
- Seite 655 (sequence 5)
- Language
- German
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austreten; die Juden dagegen nur durch eine Erklärung, nämlich? aus dem Judenthume, wodurch sie zugleich aus der Ortsgemeinde austreten. Es muß daher noch eine Instanz geschaffen werden, aus der die Juden wie die Christen aus der Kirche austreten können, oder sie muffen einfach aus der Örtsgemeinde treten dürfen. Würden z. B. die constituirten jüdischen Gemeinden zu einer jüdischen Religionsgemeinschaft in Preußen vereinigt werden! können, so daß ein Jude aus dieser jüdischen Landes-Religions-; gemeinschaft treten könne, so würde sich wahrscheinlich, wenigstens seiner ursprünglichen Idee nach, vr. Lasker damit zufrieden geben.; Es wäre dann seiner Meinung nach die Parität zwischen Christen ’ und Juden in dieser Beziehung hergestellt. Wo nicht, wird er; an dem freien Austritt aus der Ortsgemeinde festhallen.. Freilich; sollte man glauben, daß der juristische Verstand, aus welchem das ganze Dilemma entsprungen ist, sich sagen müffte, daß durch den freien Austritt aus der Ortsgemeinde eine viel größere Ungleichheit zwischen Juden und Christen hervorgerufen und eine factische Gefahr für den Bestand der Gemeinden bewirkt würde.; Aber einen einmal gefaßten Gedanken läßt ein Jurist nicht gern fahren, und wie es bei solchen Gelegenheiten oft ergeht, die Sache wächst dem Urheber über den Kopf und geht weit über seinen ersten Gedanken hinaus. Ist es doch eigentlich klar, daß für den Christen die Erklärung, aus dem Christenthume oder aus der Kirche auszutreten, ganz identisch ist. Jeder Christ ist in einer Kirche geboren und sie ist für ihn das bestehende Christenthum. Tritt er aus seiner Kirche heraus, so ist er durchaus nicht genöthigt, in eine andere Kirche einzutreten, so wenig wie der Jude, wenn er aus dem Judenthume austritt, zu einer christlichen Kirche oder zu einer anderen Religionsgemeinde überzutreten braucht. Der austretende Christ kann sich immer noch sagen, er gehöre einem idealen Christenthume an, ebenso wie der austretende Jude, er. gehöre einem.idealen Judenthume an. Beide wollen nur das historisch bestehende Christenthum und Äudenthum nicht. Die Verhältnisse liegen also für Jude und Christ gegenwärtig ganz gleich, und die Ungleichheit wird erst durch die Lasker'sche Resolution, wenn sie Gesetz würde, geschaffen. — Was nun eine Religionsgemeinschaft der jüdischen Gemeinden des Landes betrifft, so kann man sich diese, wenn sie eben nichts weiter als gewiffermaßen eine staatliche Anschauung der Sache bliebe, wenn sie nicht durch etwa ein jüdisches Consistorium und eine organisirte Hierarchie ausgefüllt werden sollte, als ganz harmlos gefallen lassen. Allein wir glauben nicht, daß sie der Gefahr, welche durch die Aufhebung des Parochialzwanges für die jüd. Ortsgemeinden entsteht, die Spitze irgend wie abbrechen würde. Diese Landesgemeinschaft wäre für die Juden in Preußen ein leeres Wort, eine völlig inhaltslose Vorstellung, die mit der Bedeutung der Kirche, in welcher der Christ getauft und confirmirt worden, gar keine Aehnlichkeit hätte. Es könnte für den preußischen Juden gar keine Gewiffenssache sein, sich von-einer solchen inhaltslosen Landesgemeinschaft loszusagen, wenn er einmal gewillt ist, aus der jüdischen Örtsgemeinde auszutreten. Wir haben dies in Baden gesehen, wo die jüdische Landesgemeinschaft doch durch einen wirklichen, mit Rechten und Pflichten versehenen Oberrath sichtlich vertteten zst. Die Orthodoxen in Mannheim traten aus dieser Landessynagoge aus, um dadurch die Ortsgemeinde Mannheim zu verlaffen. Wir glauben daher, daß die Aufstellung einer bloß dem Namen nach bestehenden Gemeinschaft der jüdischen Gemeinden an sich ganz bedeutungslos, und weil mit dem Austritt aus ihr der Austritt aus der Örtsgemeinde verbunden sein würde, gegen den letzlern ganz wirkungslos sein würde. Es ist ein wahres Unglück, daß sich hier die Juristerei in das Leben religiöser Institutionen hineingemischt hat, und schwerlich würde jene im Abgeordnetenhause Anklang gefunden haben, wenn die Mitglieder desselben von den Verhältnissen der jüdischen Gemeinden eine nähere Kenntniß hätten. Es erweist sich dies auch aus dem Umstande, daß die Abgeordneten, welche eine solche Kenntniß besitzen, wie z. B. Landräthe, Regierungsräthe u. dgl., gegen die Resolution gestimmt haben. Der ehemalige Bürgermeister von Osnabrück, Herr Miquel, konnte solche Kenntniß auch nicht haben, weil, in der von ihm verwalteten Stadt nur sehr wenige Juden wohnen. Andererseits darf man nicht vergessen, daß es so überaus wohlfeil ist, den Juden gegenüber freisinnig im radicalsten Sinne zu sein. — Die Bemühungen, unpaffende Locale zu Betftätten während der hohen Festtage nicht verwendet zu sehen, waren erfolglos, wie die Inserate in den hiesigen Zeitungen erweisen, wo die Anzeigen solcher Betstätten halbe Spalten füllen. Diese Bemühungen werden auch stets erfolglos bleiben, so lange nicht in der jüdischen Masse selbst das Bewußtsein solcher Unanständigkeit wach ist. Man hat dieselben Vorgänge auch in Wien. Schließlich bricht die Roth Eisen. Berlin, 14. Septbr. (Privatmitth.) In unserer guten Residenz- und Hauptstadt, hat die vor einiger Zeit grassirende Wohnüngsnoth ziemlich abgenommen, hat sich dagegen in die jüdischen Gotteshäuser für dw drei hohen Festtage geflüchtet. Dieselben, von welcher rituellen Färbung sie auch seien, von der Reformgenossenschaft fast bis zum Chassidismus, sind sämmtlich bis auf den letzten Sitz gefüllt, so daß selbst in. der großen Synagoge, die 3000 Plätze enthält, während des Gottesdienstes eine starke Hitze sich verbreitet. Diese gottesdienstliche Wohnungsnoth, welche von dem immerwährenden Anwachs der Gemeinde zeugt, wird dem Vorstande noch viele Sorge und Beschäftigung bereiten. Denn schließlich kann man der Privatindustrie — eine solche hat die Befriedigung des gottesdienstlichen Bedürfnisses bereits hervorgebracht — es nicht gänzlich überlassen , auf welche Weise sie dem Mangel abhelfe, sondern die zahlenden Gemeinde- Mitglieder haben das Recht, vom Vorstände zu verlangen, immer neue Synagogen, besonders in den neuen verkehrsreichen Vierteln zu erbauen, damit sie darin gegen die.gewohnte, Zahlung Plätze haben können. Der Zuwachs der jüdischen Bevölkerung Berlins