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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-09-15 · Heft 38 (15.9.1874) · p. Seite 641

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 38 (15.9.1874)
Date
1874-09-15
Page
Seite 641 (sequence 7)
Language
German
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—64i_ in ihren Interessen wie nur irgend welche Bürg erlasse sehr bedroht-Md gefährdet. Im großen Ganzen traten daher die Juden im Jahre 1848 durchaus nicht besonders hervor, und nur in Wien machte sich aus, von uns genügend erklärten Umständen eine größere Anzahl jüdischer Individuen als Volksredner und Journalisten bemerklich. . Man hat später wiederholt ausgesprochen, daß die Juden die meiste Frucht aus den Ereignissen des Jahres 1848 gezogen hätten. In der That war seitdem ihre bürgerliche Gleichstellung verfassungsmäßig gesichert, und die Reactivn konnte selbst in dem preuß. Abgeordnetenhause von 1856 die Beseitigung der betreffenden Formel nicht erwirken. Allein dies beweist nur, daß jene bürgerliche Gleichstellung eine bereits so reife Frucht war, daß sie wie von selbst von dem Baume der Zeit herabfiel. Auch war durch die eingetretene Reaction genügend gesorgt, daß auf administrativem Wege die Ausführung des betreffenden Verfassungsparagraphen eine möglichst beschränkte ward. Endlich Hat, wie wir bereits Anfangs gezeigt, die Entwickelung der Ereignisse auch ganz andere Früchte jenes Jahres gereift. Wir schließen diesen Artikel mit der Befriedigung, daß wir in demselben nichts geradezu zu negiren, wohl aber die Thatsachen auf ihr positives Maaß zurückzuführen hatten. ^eüxAU^dU/Occ&ttclafceM/. Deutschland. Berlin, 3. September. Die „Voss. Ztg." erhält folgende Zuschrift: Sehr auffallend erschien es, daß seitens des Comit6's für die Feier der Grundsteinlegung zum Kriegerdenkmal auf dem Platze am Landsberger Thor nur die Geistlichkeit beider christlichen Confessionen ofsiciell eingeladen waren, während die jüdische Geistlichkeit wohl mit demselben Rechte dazu Einladungen hätte erhalten muffen, da ja auch Soldaten dieser Confession in den bezeichneten Schlachten mitgekämpft haben und den Heldentod gestorben sind. Bezeichnend ist noch, daß bei der Geldsammlung hierzu jüdische Bürger nicht ausgeschlossen worden sind. —. Von hier aus schreibt man: „Schon seit Jahren haben die israelitischen Elementarlehrer den Wunsch nach anderweitiger gesetzlicher Regelung des jüdischen Elementar- Schulwesens laut werden lassen. Aus den Kreisen derselben wurde, jedoch stets ohne Erfolg, wiederholt beim Cultusminifterium namentlich petitionirt, daß den politischen Gemeinden die Verpflichtung auferlegt werde, dem jüdischen Schulwesen dieselbe Fürsorge, wie den anderen Elementarschulen zuzuwenden, unter allen Umständen aber den jüdischen Schulen einen den Beiträgen der jüdischen Ortsangehörigen zur Communalcasse entsprechenden Zuschuß zu gewähren. Auch der gegenwärtige Cultusminisier ist, wie wir bestimmt erfahren, der Ansicht, daß eine Verpflichtung der politischen Gemeinden zur Unterhaltung der jüdischen Schulen nicht anerkannt werden könne, und die Unterstützung oder Unterhaltung jüdischer Schulen lediglich dem Ermessen und dem guten Willen der politischen Gemeinden überlaffen werden müsse. (Trotz allen diesen Versicherungen und früherer unmittelbarer Information können wir nicht glauben, daß der Herr Unterrichtsminister bei dieser Ansicht stehen bleiben werde. Es ist zu offenbar, einerseits, daß die politischen Ortsgemeinden, wenn es ihrem guten Willen und Ermessen überlassen bliebe, für die jüdische Schule wenig thun würden, andererseits daß, wo von den Ortsgemeinden katholische und evangelische Confessionsschulen erhallen werden, die Juden dasselbe Recht haben, und deren Steuern den richtigsten Maßstab abgcben, als daß diese Ueberzeugung nicht durchdringen müßte. Jedenfalls würde dieser Punkt bei den desfallsigen Verhandlungen über das neue Unterrichisgesetz lebhaft debattirt werden. Redaction.) —. Es wurde jüngst in diesem Blatte gerügt, daß die öffentlichen Blätter in Preußen jährlich die Uebertritte zur evangelischen Kirche, nicht aber die Austritte aus derselben bemeldet würden. Jetzt wird aus dem verflossenen Jahre, wenigstens aus der Stadt Berlin, berichtet, daß 342 Personen in die evangelische Kirche ausgenommen wurden, dagegen 936 Personen aus der evangelischen Kirche ausgetreten, davon, soweit bekannt geworden, 12 zur katholischen Kirche, 8 zu den Baptisten, 10 zur freien Gemeinde, 12 zum Judenthum, 13 zu den Altlutheranern, 881 zu keiner religiösen Gemeinschaft. Von diesen 936 Austritten fanden 811 statt, um eine Civilehe zu schließen. Man sieht hieraus, daß die größere Zahl der Fälle des Religionswechsels aus Gründen der Eheschließung hervorgegangen, was mit dem Eintritt des neuen Gesetzes über die Civilehe in Wegfall kommen wird. Uebrigens bietet diese Bewegung in Berlin schon darum keinen Maßstab für die übrigen Theile des Landes, da nur noch an wenigen Platzen freireligiöse Religionsgemeinden. bestehen. Die „Post" erinnert daran, daß im Jahre 1870 die Großmeister der deutschen- Freimaurerlogen zu einer Conferenz in Hamburg zusammentraten, und ein maurerisches „Grundgesetz" vereinbarten, dessen § 3 folgendermaßen lautet: „Nur freie Männer von gutem Rufe und von einer solchen Bildung, wie sie die Ausübung des freimaurerischen Berufes voraussetzen muß, können als Mitglieder des Bundes zugelasfen werden. Stand, Nationalität oder Farbe, Religionsbekenntniß und politische Meinung dürfen kein Hinderniß der Aufnahme sein". Man hat behauptet, fährt die „Post" fort, die Logen der ganzen Erde' oder doch ganz Europas ständen unter einer Leitung. Nichts

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