Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 36 (1.9.1874)
- Date
- 1874-09-01
- Page
- Seite 610 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226960-3226997--32885-3255875- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
610 hiesigen Orte, obwohl sie sich besser ernähren können als in Rußland selbst, leben trotzdem in einer dermaßen gedrückten Lage, wie es sonst in Deutschland nicht vorkommt und Gottlob! gar nicht Vorkommen kann. Auf je einen Vermögenden kommen wohl gegen 25 Mittellose, so daß von den nahezu 150 Familienhäuptern kaum 5 sind, denen man neben der Sorge für ihre Familien noch die Beisteuer zu einem solchen Werke zumuthen dürfte. Dennoch sind bis jetzt, da der erste Grundstein gelegt ist, die verausgabten 3000 Thlr. ca. zum großen, wenn nicht zum großen Theil, von den freiwillig gegebenen Nothgroschen der Bedürftigen genommen. Das konnte und durfte ich länger nicht mit ansehen, besonders da ich weiß, daß die edeln, vermögenden, für ihren Glauben begeisterten deutschen israelitischen Brüder zu einem solchen Werke gewiß geben und gerne geben werden. Zweierlei erbitte ich mir von Euch. Zuerst und 'zunächst milde Gaben zur Weiterführung und zweckmäßigen Ausstattung des Heiligthums; dann noch die Avressenangabe solcher Männer, die, wenn ihnen diese Aufforderung zu Gesichte käme, mit ihrer Beisteuer nicht zurückhalten würden. Als Gegendienst versprechen wir Euch, daß in dem neugebauten Hause auch, für Euch gebetet und „gelernt" werden soll, und Gottes Barmherzigkeit wird es Euch anrechnen, als hättet Ihr es selbst gethan. Die Spenden nimmt zunächst der Unterzeichnete in Empfang, giebt Rechenschaft über ihre Verwendung und quittirt eine jede einzeln in den geeignetsten jüdischen Zeitschriften. vr. Rülf. (Gern erfüllten wir den Wunsch des verdienstvollen Herrn Or. Rülf, diesen Aufruf im redactionellen Theile abdrucken zu lassen; seinem Ersuchen hingegen, diese Sache selbst möglichst zu fördern, können wir bis jetzt noch nicht genügen, da uns über die Zwecke und Einrichtungen , über die Lehrer und Lehrweise dieser Anstalt noch nichts mitgetheilt worden, und wir in Deutschland eine nicht geringe Zahl gemeinnütziger Institute haben, deren Zwecke und Mittel bekannt, die dringend nothwendig, und deren Unterstützungen noch sehr mangelhaft sind. Die Redaction.) Oesterreich-Ungarn. Lemberg, 17. Aug. Der hier abgehaltene galizische Bürgermeistertag nahm neben einigen ganz vernünftigen Beschlüssen eine Resolution an auf Erlassung eines „Confesfionsgesetzes", um die Eingriffe der israelitischen Cultusgemeinden in die Gerechtsame der Stadtgemeinden hintanzuhalten. Zur Charakterisirung dieses Beschlusses macht die „Presse" die Bemerkung, daß die betreffende Resolution von dem sogenannten „Judenfresser" Dobrzanski, dem Redacteur der Lemberger „Gazeta Marodowa", in Antrag gebracht wurde. — Dieser Bürgermeistertag besteht allein aus polnischen Elementen, und man sieht abermals, daß, sobald Polen zusammentreten, sie auf Unterdrückung anderer Nationalitäten und Elemente der Bevölkerung sinnen. Und da wundern sie sich, daß sie nirgends auf Freunde stoßen. Die Polen können die bürgerliche Gleichberechtigung der Juden, Nuthenen und Deutschen nicht vertragen. Und wenn die Ersteren in den Städten einen sehr beträchtlichen Theil der Bevölkerung ausmachen, sollen sie dennoch in der Stadtverwaltung keine Stimme haben, sowie in den von Ruthenen'allein bewohnten Landstrichen die Polen allein die Herren spielen wollen.; UebrigenS sieht auch die Regierung diesen polnischen Bürgermeistertag nur ungern, weil sie weiß, daß, wo Polen zusammen sind, nur Streit und Widersetzlichkeit ausgebrütet werden. Die Anhänger der Regierung blieben daher dieser Versammlung fern. Lemberg, 17. August. Das Bezirksstädtchen Zydaczow in Ostgalizien besitzt ein nicht unbeträchtliches Gemeindevermögen, aus dessen Ertrag in vormärzlichen Zeiten die Erfordernisse der städtischen Jurisdiction und Verwaltung, später aber die sonstigen communalen Bedürfnisse, wie Erhaltung der Beamten und Lehrer, Straßenconservirung, Brunnen n. s. w., bestritten wurden. Als die berüchtigten Debatten des Lemberger Gemeinderathes wegen Einführung eines Status in vielen Gemeinden die Lust zur Ausschließung der jüdischen Bevölkerung vom Gemeindevermögen anregten, da wurden auch in Zydaczow ähnliche Stimmen laut, jedoch waren die Juden, damals noch nicht als „Landesfeinde" von dem General-Gewaltigen der Gazeta Narodowa in Acht und Bann gelegt, und so blieben die erwähnten Bestrebungen erfolglos; auch der Bzirksausschuß bestätigte mit Beschluß vom 4. August 1871 das Mitgenußrecht der Juden. Als nun in der jetzigen Wahlperiode eine jüdische Majorität in den Gemeinderath gewählt wurde (welche jedoch einen christlichen Bürgermeister und Bürgermeister-Stellvertreter wählte), da hielten die erwähnten Herren den Zeitpunkt für gekommen,' ihre mittelalterlichen Bestrebungen wieder aufzunehmeu. In der Gemeinderathssitzung vom 29. April d. I. wurde beschlossen, den Bürgermeister mit 500 fl. jähriich zu remuneriren, den Magistratsbeamten und Dienern, sowie den Volksschullehrern die Gehalte der herrschenden Theuerung gemäß zu erhöhen und einige sonstige Ausgaben für Brunnenerrichtung u. s. w. zu bestreiten. Dagegen protestirten einige christliche Gemeinderäthe und überreichten einen Recnrs an den Bezirksausschuß, in dem dieselben behaupteten, den Juden komme kein Recht zu, bei der Verwaltung des städtischen Vermögens mitzureden. Der Bezirksausschuß beschloß nun am 3. Juli, den Juden zwar das Recht des Mitstimmens wohlwollend zu belassen, weil sie dieses Recht doch einmal durch die Staatsgrundgesetze erworben hätten. Jedoch hätten ihnen die Staatsgrundgesetze kein Recht zum Mitgenusse des Gemeindevermögens verliehen, und falls sie doch ein solches beanspruchten, so seien dies communistsche Gelüste (wörtlich). Daher werde das Gemeindeamt beauftragt, einen städtischen Steuerzuschlag auszuschreiben, welchen jedoch die Stadtcasse selbst für die christlichen Einwohner zu zahlen habe; nur von den Juden fei dieser (beiläufig gesagt, mehr als die Steuer selbst betragende) Steuerzuschlag einzutreiben. Indessen