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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-09-01 · Heft 36 (1.9.1874) · p. Seite 608

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 36 (1.9.1874)
Date
1874-09-01
Page
Seite 608 (sequence 8)
Language
German
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608 und ihre Verehrung durch persönliches Erscheinen zu bezeugen, so konnte doch — gleichsam als Vertreter derselben — das Kuratorium der bei Gelegenheit der Feier seines siebzigsten Geburtstags gegründeten Zunzstiftung es sich nicht versagen, unter Führung seines Vorsitzenden, des Sanitätsraths Dr. Neumann, dem Gefeierten an dem Festtage eine entsprechende Adresse zu überreichen und gleichzeitig mit dieser die ersten Bogen eines Werkes, dessen Herausgabe die Stiftung zur Feier des achtzigsten Geburtstags unternommen hat. Dasselbe besteht in der Sammlung der kleineren Schriften und der Abhandlungen von Zunz, die in verschiedenen Zeitschriften zerstreut sind. Mit der Herausgabe dieses Werkes, das hier in der Gerschel'schen Buchhandlung erscheint, wird nicht nur den jüdischen Gelehrten und der Wissenschaft überhaupt, ein Dienst geleistet, sondern auch weitere Kreise werden daraus erfahren, was dieser ebenso durch seinen Scharfsinn wie durch seine Gelehrsamkeit ausgezeichnete Mann und Schriftsteller auf dem Gebiete der jüdischen Literatur geleistet hat. Aus nah undfern, selbst aus Chicago waren dem hochverehrten Veteranen Zeichen der Verehrung zugegangen. (Voff. Ztg.) —. Im Reichstage ist wiederholt hervorgehoben worden, daß die landesgesetzlichen Vorschriften, insoweit sie je nach Verschiedenheit der Religion abweichende Förmlichkeiten für die Eides leistung bestimmen, unhaltbar geworden seien. So beschloß der Reichstag am 10: Juni 1868, die auf die Abschaffung der bei den Judeneiden üblichen Förmlichkeiten sich beziehende Petition des Particuliers Stornberg dem Bundeskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, dieselbe der Civilproceßordnungs-Commission zur Berücksichtigung bei Ausarbeitung der neuen Civilproceßordnung zuzustellen. Die Mehrzahl der Regierungen vertrat im Bundesrathe die Ansicht, daß der in Preußen durch das Gesetz vom 15. März 1869, betreffend den Eid der Juden, betretene Weg sich für das Bundesgebiet nicht empfehle, da hieraus in einzelnen Rechtsgebieten des Bundes eine Sonderstellung der Juden sich ergeben würde, welche nur dadurch beseitigt werden könnte, daß eine allgemeine, für alle Eidpflichtigen ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntniß geltende Eidesform eingeführt würde. Der Entwurf einer deutschen Civilproceßordnung ist bestrebt, dies zu thun, indem er bestimmt, daß der Eid mit den Worten: „Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden" beginnt, und mit den Worten „So wahr mir Gott helfe" schließt, dem Schwörenden aber gestaltet ist, diesen Worten eine seinem Glaubensbekenntnisse entsprechende weitere Bekräftigung Leizufügen. Danzig, 20. Aug. (Privatmitth.) Wie bereits in andern Städten soll nun auch hier für den regelmäßigen Religionsunter rricht der jüdischen Schüler der höheren Lehranstalten gesorgt werden. Der Magistrat beabsichtigt, für die betreffenden Schüler des Gymnasiums und der beiden Realschulen (etwa 100). einen gemeinschaftlichen Unterricht versuchsweise einzurichten und der Rabbiner Herr pr. Wallenstein hat sich bereit erklärt, denselben gegen eine Remuneration zu ertheilen. Der Unterricht soll am Sonntag Vormittag stattfinden. Gestern nun hat die Stadtverordnetenversammlung die betreffende Vorlage be8: Magistrats angenommen. - Klssingen, 16. August. (Privatm.) Unter Bezugnahme auf die jüngst in diesem Blatte enthaltene Correspondenz in Betreff. der in hiesiger Synagoge abgehaltenen Dankfeier, theile ich hierbei Abschrift eines aus diesem Anlasse an Herrn Districtsrabbiner Bamberger dahier gelangten Handschreibens mit.. Dasselbe lautet: Kissingen, 6. August 1874. Der Fürst Reichskanzler hat mich beauftragt, Ihnen seinen verbindlichsten Dank für die freundliche Uebersendung der Ansprache auszudrücken, welche Sie am 15. d. M. in der Synagoge gehalten haben. Er hat mit großer Befriedigung von derselben Kenntniß genommen, und bedauert nur, daß die Folgen seiner Verwundung.am Handgelenk ihn noch am eigenhändigen Schreiben verhindern, weil er Ihnen gerne selbst seinen Dank ausgesprochen hätte. Mit vollkommener Hochachtung ergebenst Graf Bismarck. Homburg, 19. Aug. Der „Trierer Volkszeitung" wird von hier ein Act wirklicher Toleranz mitgetheilt. Die hiesige israelitische Cultusgemeinde hat nämlich dem protestantischen Presbyterium in Homburg als Beitrag zum Bau der protestantischen Kirche 60 Gulden zukommen lassen. Hannover, 24. Aug. (Privatm.) Die 8M80N MOI'M, in welcher wer irgend konnte einen Ausflug in die Ferne gemacht hat, geht nun zu Ende, Alles kehrt vor dem Eintritte des Neujahrfestes wiederum in die Heimat zurück und somit wird wohl auch in unseren Gemeindeangelegenheiten, welche während des Sommers fast ganz geruht und daher zu einem Berichte keine Veranlassung gegeben haben, ein neues Leben beginnen. Auch über die im vorigen Monate hier stattgehabte, jedoch nur spärlich besuchte zweite ordentliche Generalversammlung der Mitglieder der Unterstützungscasse für jüdische Lehrer in unserer Provinz läßt sich nicht viel berichten, da die stattgefundenen Verhandlungen für Auswärtige wenig Interesse bieten. Bisher wurden die Geburts- und Sterberegister für die Mitglieder der hiesigen israelitischen Gemeinde von dem ersten Vorsteher geführt: Dies hört aber bekanntlich mit dem Ende des nächsten Monats auf. Es ist indessen beantragt worden, in Zukunft über die etwa in religiös unerlaubter Ehe erzeugten Kinder, wie über die Knaben, bei denen die Beschneidung unterlassen worden ist, welche beide Fälle hier bereits vorgekommen sind, eine Matrikel zu führen, um, wenn es gewünscht werden sollte, hierüber später Auskunft ertheilen zu können. In Lüneburg ist das alte Johanneum von Seiten der Stadt an die dortige jüdische Gemeinde vermiethet, welche, die Aula gegenwärtig als Synagoge benutzt. Da aber zu Ostern kommenden Jahres die städtische höhere Töchterschule in das

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