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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-09-01 · Heft 36 (1.9.1874) · p. Seite 604

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 36 (1.9.1874)
Date
1874-09-01
Page
Seite 604 (sequence 4)
Language
German
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Aufschluß zu geben, wie will sie über das Wesen der übersinnlichen Dinge, d. h. der nicht durch die Sinne wahrnehmbaren Existenzen ein Urtheil fällen und Erklärungen abgeben? Alle diejenigen daher, welche der Naturwissenschaft insinuiren, über dem menschlichen Geist und Gott gewisse Ansichten auszufprechen und zü begründen, alle diejenigen, welche auf naturwissenschaftlichem Gründe irgend eine Weltanschauung proclamiren wollen, schreiten aus den Grenzen der Naturwissenschaft hinaus, verfälschen sie, und-fügen ihr, sowie der ganz.en menschlichen Welt großen Schaden zu.' Der Irrthum ist nicht neu. Schon von Thales an hat man aus dürftige. Kenntnisse der Natur ein Weltsystem aufrichten wollen 'und. dies immer wieder versucht bis auf die neueste Naturphilosophie, ohne sich von dem immer wiederholten Einsturz warnen zu lassen. Dürftig ist unsere Naturkenntniß, gegen die Vergangenheit genommen, nicht mehr, gegen das grenzenlose Gebiet der Körperwelt im Großen und Kleinen ist sie eingestandener Maßen noch heute dürftig. Aber abgesehen hiervon) widerspricht ein jedes solches Unternehmen der Aufgabe und Grenze der Naturwissenschaft von selbst. Mir wissen, was man uns einwenden wird. Der Geist hat im menschlichen Organismus nöthwendig seine Organe. Da, wo die geistige Thätigkeit mit dem Körper zusammentrifft, wo er auf den Körper zu dessen Bewegung und Thätigkeit Einfluß übt, und wiederum, wie in den Sinnen, vom Körper, beeinflußt wird, da müssen bestimmte Organe für diese Verbindung, für diesen gegenseitigen Einfluß bestehen, Diese Organe gehören der Naturwissenschaft an, und folglich auch der Geist und seine Tätigkeit. Hierin liegt aber der Fehlschluß/ Das körperliche Organ an sich, seine Beschaffenheit, seine Thätigkeit und deren Bedingungen sind Objecte der Naturwissenschaft; aber jeder Schluß auf das Wesen und die Thätigkeit des Geistes ist ihr benommen nicht nach willkührlicher Abgrenzung, sondern nach der Natur der Sache. Wenn sie z. B. berechnet, wie schnell die durch den Einfluß des Willens hervorgebrachte Bewegung in Nerv und Muskel verläuft und diese mit. der electrischen Bewegung vergleicht, so ist sie in ihrem Rechte, und wenn sie selbst in dieser Berechnung Irrthümer begeht, wie es bereits geschehen, da die Resultate der Forscher nicht übereinstimmen,, so ist ihr daraus kein Vorwurf zu machen. Sobald sie aber über die Willenskraft selbst nun auch urtheilen und sie als eine elektrische Batterie, deren körperliches Vorhandensein ganz ünnachweisbar ist, erklären will, so verleugnet sie sich selbst. Sie kann dies umsoweniger, als sie dem Quell des Willens, den ursächlichen Momenten, aus denen er entsteht, nicht nachzugehen, also das geistige Gebiet von ihrem Standpunkte aus nicht zu überschauen vermag. Völlig gleich verhält es sich zwischen der Naturwissenschaft in dem Eekenntniß des Universums und der Gotteserkenntniß. Es kann Jemand Naturforscher und Philosoph sein; ist er aber eines durch) das andere, vermischt er beide Gebiete, so ist er Beides schlecht.; . Der Philosophie und der Religion muß es gestattet sein, aus den Ergebnissen, welche die Forschungen der Naturwissenschaft därbieten, Nutzen zu ziehen und Beweise für ihre Lehren darin zu finden. Philosophie und Religion überschreiten hierbei ihre Grenzen nicht, und die Kritik wacht genugsam darüber, daß hierbei keine Unrichtigkeiten oder gar Fälschungen Vorkommen. Die Naturwissenschaft wird jenen Beiden nicht gestatten, das Thalsächliche zu verdrehen oder zu verkehren, und aus solchem Unterfangen werden jene nur Schaden ziehen. Dagegen wird die Naturwissenschaft damit einverstanden sein, wenn Philosophie und Religion aus ihren Resultaten Beweise für ihre Anschauungen und Ansichten entlehnen. Niemals aber darf, ohne sich selbst ungetreu zu werden, die Naturwissenschaft Lehren über Gott und Geist aufstellen wollen. Sie kann aus mühsamen Forschungen eine Entwickelungsgeschichte der natürlichen Dinge znsammenzustellen versuchen, so mangelhaft diese auch immer bleiben wird, weil der Kreis und das Material dieser Forschungen höchst be- - schränkt ist und bleiben wird — aber sie darf es nicht unternehmen, über die Schöpfung selbst eine Ansicht ausfprechen zu wollen, weil sie hiermit über die Grenzen ihres Gebietes, über die Grenzen des sinnlich Wahrnehmbaren hinrusschreitet; sie hat das körperlich Daseiende in seiner Art und Weise zu erforschen, nicht aber die Ursachen .des Daseins und die erste Ursache zu erkunden. Kann also die Naturwissenschaft weder über Gott noch über „ den Menschengeist Aufschluß geben und eine Anschauung aufstellen: wie vermöchte sie dies über Recht und Sittlichkeit, diese nicht minder wesentlichen Theile der Religion und der Philosophie? Wir haben dies schon früher wiederholt besprochen, und wollen uns deshalb hier nur mit kurzen und einfachen Worten begnügen. Der Mensch kann aus der Natur die beiden hohen Tugenden der Zweckmäßigkeit und der weifen Vorsicht und Ordnung entnehmen — Recht und Liebe aber haben in der Natur keinen Platz, keine Stätte — man müßte das „Recht des Stärkeren" für Recht ausgeben, wo dann der Egoismus des Selbsterhaltungstriebes für Liebe gelten könnte. Zwei große, völlig verschiedene Principien sind es, auf welche die Natur und die menschliche Gesellschaft gestellt sind. Während in der Einordnung aller einzelnen Wesen in das unermeßliche Ganze innerhalb der Natur die unerbittliche Aufopferung des einen Gliedes der Wesenkette für das andere die Grundlage alles Daseins ausmacht, besteht die menschliche Gesellschaft lediglich auf dem Principe des Austausches; in der Natur hat jede Gattung von der anderen nur zu nehmen und wird von der dritten nur genommen, während die Menschen in der Gesellschaft in möglichem Gleichmaß geben und empfangen; in der Natur wird das Individuum selbst dem der anderen Gattung preisgegeben, in der Gesellschaft findet rkur der gegenseitige Wechsel der Producte der Arbeit statt. Dies ist die Grundlage des Rechts in der Gesellschaft, während ein solches in der Natur gänzlich fehlt; die.Gesellschaft hat in der Verwirklichung ihres Grundsatzes den Schwächeren gegen: den

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