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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-08-25 · Heft 35 (25.8.1874) · p. Seite 592

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 35 (25.8.1874)
Date
1874-08-25
Page
Seite 592 (sequence 10)
Language
German
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die Art der Verwendung dieser Fonds, sei es für ein oder mehrere Mohlthätigkeijsinstitute, oder, für eine specielle Stiftung an einem etst-ß späterep Termine festzusetzey, indem fte bei diesem Anlasse die gjjtigep Kathschläge der hierzu competenten Persönlichkeiten zu erbitten sich erlauben werden. - i5il_ Indem ich die Bitte an Euer Hochwohlgeboren richte, die geeigneten Schritte zur Publicirung dieser Bestimmung geneigtest treffen zu wollen, habe ich die Ehre, mit ausgezeichneter Hochachtung zu verharren Euer Hochwohlgeboren ergebenster pp. S. M. v. Rothschild. Wien, 7. August 1875. Julius Goldschmidt. Die Versammlung drückt ihren Dank durch Erheben von den Sitzen aus. (Hieraus geht hervor, daß diese immerhin ansehnliche Spende nicht aus, einer letztwilligen Verfügung des Verstorbenen, sondern aus dem Entschlüsse der Erben hervorgegangen.) Wien, 14. August. Die hiesigen Blätter enthalten über das Testament des Freiherrn Anselm von Rothschild ausführliche Mittheilungen, die aber, da sie die Vertheilung seines Vermögens unter seine Kinder enthalten, den Raum dieses Blattes nicht beanspruchen können. Von ganz besonderem Interesse ist Artikel XX des Testaments, welchen wir seinem Wortlaute nach mittheilen. Es heißt darin: „Ich ermahne meine sämmtlichen lieben Kinder, stets in größter Einigkeit zu leben, die Familienbande nicht lockern zu lassen, alle Streitigkeiten, mißliebige Erörterungen und Processe unter einander zu vermeiden, gegenseitig Nachsicht il'nd Milde zu üben und sich nicht zur Heftigkeit hinreißen zu lassen. Diese Bethätigung eines sanften Gemüthes und freundlicher Ruhe, wie mejne Kinder besonders an ihren trefflichen Großeltern vor sich gesehen .haben, sind die sicheren Bedingungen des Glückes und der Blüthe der ganzen Rothschild'schen Familie immer gewesen, und mejne lieben Kinder mögen nie und nimmer diese Familien- Ueberlieferung außer Auge setzen. Der Ermahnung meines seligen Paters, ihres sie aufrichtig liebenden Großvaters, in dem Artikes XV seines Testamentes gleich mir folgend, mögen sie nnd ihre Nachkommen dem väterlichen israelitischen Glauben stets unwandelbar und unabänderlich treu bleiben." Merkwürdig gering sind die Bestimmungen für wohlthätige Zwecke. Für solche zur Vertheilung an die Armen sind 20,000 Gulden bestimmt, und zwar je 10,000 Gulden für Frankfurt und Wien, jedoch wurden die weiteren Verfügungen hierüber den Söhnen überlasten, Das von den Eltern des Verstorbenen gegründete Waisenhaus in Paris erhält 10,000 Francs, das Waisenhaus quf seiner preußischen Besitzung Hultschin 500 Thlr. und das Hospital in Wien 10,000 Gulden, Wie wir bereits, meldeten, haben die Esben dem machgeholfen, indem sie^400,00Y. Gulden zu tvohlthätigen Zwecken hestirnjntep. Frankreich. Paris; 6. August. Die National - Versammlung hat die Gründung eines Lehrstuhls für die assyrische Alterthumskunde am College de France genehmigt, und ist dieser unserm Landsmann und Glaubensgenossen Di*. Julius Appdrt anvertraut worden. Schweiz. Zürich, 9. August. (Privatmitth.) An unsere hiesige Universität ist ein Israelit, vr. Max Cohn/als ordentlicher Professor des römischen Rechts berufen worden. Ich weiß sehr wohl, daß die gegenwärtig allmälig öfter vorkommende Anstellung akademischer Lehrer jüdischer Religion die Judenhaster zu der Behauptung veranlassen wird , wie sie es auch schon gethän , daß die öffentlichen Lehrstühle von den Juden in Besitz genommen werden, so falsch auch diese Insinuation wegen der verhältnißmäßig noch immer höchst geringen Anzahl jüdischer Lehrer ist. Allein dies darf uns nicht kümmern. Es ist doch nur dieselbe Machination, wenn Juden endlich zu irgend einer öffentlichen Laufbahn gelangen, während man sie in demselben Augenblicke der -unwiderstehlichen Neigung zum Handel zeiht. Jedenfalls muß es uns sehr willkommrn sein, wenn sich Glaubensgenossen auf dem Gebiete der Wissenschaft hervorthun. Denn das kann man, nach Lage der Dinge, voraussetzen, daß, wenn ein Jude zu einem akademischen Lehrstuhle berufen wird, tüchtige'Leistungen für ihn sprechen müssen, weil es sonst sicherlich nicht geschehen würde. Die Schweiz hat bereits solcher Männer eine ziemliche Anzahl besessen; wir erinnern an Valentin, Munk, Lazarus, Büvinger. Unsererseits müssen wir hierfür eine gewisse Dankbarkeit gegen die Schweiz Hegen. Denn sie ist hierin für uns mit gutem Beispiele vorangegangen, und hat jüdischen Kräften die Bahn geöffnet, die ihnen anderswo noch verschlossen gewesen/ oder - sehr schwierig war. Freilich hat hierbei mitgewirkt, daß die schweizer Universitäten, weil ihrer für das Land zu viel, an finanziellen Kräften nur schwach sind und einen kleineren Wirkungskreis bieten, so daß sie confessionelle Bedenken außer Acht lassen, wenn sie eine tüchtige Kraft erwerben können. Allein sie. haben doch factisch diese Engherzigkeit nicht walten lassen, was in anderen größeren Staaten, selbst mit Hintansetzung der akademischen Interessen, viel länger geschehen ist. ' Rumänien. Wien, 7. August. Die „N. fr. Pr." enthält wieder einen scharfen Leitartikel über „das rumänische' Spirituosengesetz". Ex beginnt: „Neueste Berichte, die wir .in diesem Blatte an betreffender Stelle veröffentlichen, constatiren die grausamen Folgen des ru-- manischen Spiritposengesetzesfstr Tausende meist jüdischer Fami- Wn.- Hntpahr ist, paßdi<e, dortige Regierung den ^-allerdings

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