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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-08-25 · Heft 35 (25.8.1874) · p. Seite 589

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 35 (25.8.1874)
Date
1874-08-25
Page
Seite 589 (sequence 7)
Language
German
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für den Bedarf bei weitem nicht hinreichen, und so lange das Gesetz das Streben nach Kenntnissen ertödtet, muß jeder andere Versuch, einen bessern Zustand der Dinge herbeizuführen, sich als völlig vergeblich erweisen. Wenn die Juden ungerechter Weise beschuldigt werden, des Patriotismus zu ermangeln, so fällt dieser Vorwurf auf diejenigen zurück, die dafür verantwortlich gemacht werden können, daß sie ihre jüdischen Landsleute verhindern, die Stellung ehrenwerther Staatsbürger zu erlangen. Nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung wird kein Jude zur Beförderung in. der Armee zugelassen. Der vom Judenthume Abtrünnige kann zu Ehrenstellen aufsteigen; anders der standhafte Jude, dessen Treue für die Fahne seines Landes geweiht ist durch die Treue, mit der er der Fahne seines Glaubens anhängt. Er würde bis jetzt für 'unwürdig gehalten, an irgend einer militärischen Auszeichnung theilzunehmen. Es ist übrigens eine weitverbreitete Meinung, daß die russische Negierung gegenüber den Leuten, die sie mit loyaler Gesinnung zu erfüllen wünscht, eine wohlwollendere Haltung annehmen, und daß sie alle Unterschiede in der Belohnung derjenigen fallen lassen wird, die bereit sind, ihr Lebensblut für die Wohlfahrt ihres Heimäthlandes zu vergießen. In der That weiß man, daß Rußland einigen Ländern — wo die Beförderung nur einem Theil tapferer Männer zu Theil wird, weil sie zufällig zu einer gewissen Gläubensgenossenschaft gehören , und wo kalte Vernachlässigung den andern Theil tapferer Männer erwartet, weil sie zu einer entgegengesetzten Glaubensgenoffenschaft zählen — ein gutes Beispiel geben will. Zum Schluffe möchte ich erwähnen, daß es unter den russischen Juden Männer giebt, die von dem. neuen Militargesetz eine ganz^ neue Aera des Glückes für die Anhänger des jüdischen Glaubens erhoffen. Aber wie soll diese bessere Zeit eintreten? Ihre Ansichten sind wohl begründet und mögen eines Tages zum Herzen kaiserlicher Gerechtigkeit dringen. In wenige Worte zusammengefaßt haben sie folgenden Sinn: „Männliche und weibliche Erziehung muß von einschränkenden Maßregeln befreit werden. Die Censur — diese mittelalterliche Beleidigung des gesunden Menschenverstandes, die nur denjenigen Beamten zu gute kommt, welche das Licht in der Menschheit zu erdrücken suchen — A die Censur muß gerade ebenso beseitigt werden, wie eine ähnliche Einrichtung, die schmähliche Inquisition in Spanien, beseitigt worden ist. Bestechung, die nur in einem Lande möglich ist, wo die Stimme der Wahrheit nicht die Ohren der selbstlosen Männer «in hoher Stellung zu erreichen vermag, die um die Tribunale unparteiischer Gerechtigkeit eine Schaar trügerischer Soldknechte versammelt, muß damit zu einem unerhörten Verbrechen werden. Und man muß hoffen, daß der hochherzige Herrscher, welcher seine christlichen Sklaven befreite, auch die Befreiung seiner jüdischen Unterthanen herbeiführen wird; denn' selbst in ihrer unterdrückten Lage gehören sie zu den begabtesten, nützlichsten und zugleich friedlichsten Bewohnern des russischen Kaiserthnms." ^eiimi^bwocG&tic&ieu/. Deutschland. Berlin, io. August. (Privatmitth.) Man erzählt sich hier, daß der Gesetzentwurf, über die Gemeindeverhältnisfe der Juden, in den Ministerien bereits vorgeschritten und dem Abgeordnetenhause in seiner bevorstehenden Session vorgelegt werden solle. Es ist schade, daß man in diesem Stadium Näheres über den Inhalt und die Fassung des Entwurfes nicht erfahren kann und darf, da es doch im Interesse der jüdischen Gemeinden wäre, sich so bald wie möglich darüber ein Urtheil bilden zu können und nöthigenfalls sich verlautbar zu machen. Es sind dies keine Sonderintereffen; denn so weit diese Gemeinden, Glieder des ganzen Staates sind, gehört ihr Gedeihen oder Verfall auch dem allgemeinen Wvhle an. Auch ist es zu bedauern, daß die Kritik, die Sie so scharf und nachdrücklich den Reden Lasters und Miquels haben angedeihen lassen, nicht auch außerhalb dieses Blattes erschienen ist , um die betreffenden' Organe von der Sophisterei dieser Kammerredner zu überzeugen. Mögen die Gemeinden in dieser Angelegenheit die Hände nicht in.den Schooß legen, sondetn zur rechten Zeit nachdrücklich ihre Stimmen hören lassen. Wenn sie in der allgemeinen Debatte keinen Erfolg erzielt haben, so schließt dies nicht aus, daß sie bei der Berathung des wirklichen Gesetzes bester gehört werden. Selbst aber, wenn dies nicht der Fall wäre, würde eine allseilige Verwahrung später nicht ohne Bedeutung sein, wenn eine Correctur des Gesetzes sich als nothwendig Herausstellen würde, was ja jetzt so häufig eintritt. —. Die Winter-Concertsaison wird der „Allg. Berl. Conc.-Ztg." zufolge in diesem Jahre erst Ende September beginnen. Die jüdischen Feiertage, welche auf den 12., 13. und 21. September fällen, nehmen alle "größeren Locale zur Abhaltung des Gottesdienstes in Anspruch. So wird in diesem Jahre in den Reichshallen, in der Passage, ja sogar in der Singakademie Gottesdienst stattfinden. Die vorhandenen Synagogen reichen für die heiligsten Feiertage, Neujahr und Versöhnungsfest, bekanntlich in keiner Weise aus und der Privatspeculation bleibt es überlassen, für Gotteshäuser an den drei Tagen zu sorgen, was aber bisher nicht zweckentsprechend geschah, da die dazu genommenen Localitäten weder genügenden Raum noch die nöthige Ventilation boten. Es wäre nur zu wünschen, daß die Unter-

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