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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-08-18 · Heft 34 (18.8.1874) · p. Seite 573

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 34 (18.8.1874)
Date
1874-08-18
Page
Seite 573 (sequence 7)
Language
German
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aus drei Sesseln bestand. Vom eigentlichen Sarge war nichts zu sehen. Derselbe, aus ungehobelten Brettern gezimmert, war nämlich wegen des Transportes vorschriftsmäßig in einem Zinksarge und dieser wieder in einer großen gewöhnlichen Holzkiste verschlossen. Auf der Kiste lagen drei Kränze, von den Beamten des Hauses gespendet. Nachdem das rituelle Gebet gesprochen war, wurde die Sargkiste von den Dienern in einen ganz geschlossenen, mit zwei Pferden gespannten einfachen Leichenwagen gehoben, der sich in scharfem Trabe über Währing und Ottakring nach dem Westbahnhof in Bewegung setzte. In drei Fiakerwagen folgten einige Bedienstete des Hauses Rothschild, während die Familie in der Villa zurückgeblieben war. Auf dem Bahnhofe fuhr der Leichenwagen direct zu dem auf einem Geleise bereitstehenden Lastenwaggon. Gepäckspacker der Westbahn nahmen die Sargkiste vom Leichenwagen und schoben sie in den Waggon, worauf dessen Thüren zugemacht und die Schlösser mit Plomben versehen wurden. Damit war die Leichenfeier, wenn überhaupt von einer Feier in diesem Falle die Rede sein kann, beendet. Der Waggon, der die irdische Hülle des hundertfachen Millionärs enthielt, trug die Kreideaufschrift: „Mit einer Leiche belastet" und ging mit einem Zuge, der Wien um 5 Uhr verließ, direct nach Frankfurt, woselbst in aller Stille die Beisetzung der Leiche im Familiengrabe erfolgt. ' Wien, 5. August: Noch Jemals ist wohl der Hingang einer durch Neichthum und Ansehen hervorragenden Persönlichkeit so sonderbar, so geschmacklos, so pietätlos gefeiert worden, wie der des Barons Anselm von Rothschild. Hierzu kommt nun sein Testament, das an Legaten sehr dürftig ist und der Armen gar nicht gedenkt. Die Familie schickte den hiesigen Blättern zufolge 500 fl. an die Stadtarmencasfe! Wir ergänzen deshalb dieser ausnahmsweisen Curiosität wegen unsere Berichte durch den folgenden aus den hiesigen Blättern. Ueber den Inhalt des Baron Anselm Rothschild'schen Testaments gehen dem Frdbl. aus Frankfurt einige Miltheilungen zu. Nach denselben gingen die Töchter des verstorbenen Freiherrn alle leer aus, selbst die noch unverheirathete Baronesse Alice nicht ausgenommen. Das, was sie bei Lebzeiten des Vaters empfingen, ist die Summe dessen, was ihnen überhaupt zugedacht ist. Baronesse Alice verfügt über ein Privatvermögen von etwa anderthalb Millionen. Es scheint Anselm Rothschild eine Herzenssache gewesen zu sein, das Vermögen möglichst ungeschmälert auf die männliche Nachkommenschaft zu vererben, darum auch die bescheidenen Legate,-bescheiden sowohl der Zahl, als den legirten Beträgen nach. Fanden doch selbst die Armen keinen Platz! Das hinterlassene Vermögen wird von Eingeweihten auf 220 Millionen taxirt; der Pflichttheil eines Kindes würde also nach österreichischem Rechte fast 16 Millionen betragen. Ob die Töchter in der Folge das Testament anfechten werdenist ungewiß. Es erhielt den Hauptvermögensantyeil ber | älteste Sohn, Baron Nathaniel , den nächstgrößten Antheil ber j jüngste, Baron Albert, am wenigsten der mittlere Sohn, Baron Ferdinand: Die Beerdigung in Frankfurt ging bekanntlich in höchster Einfachheit vor sich. Ja, mehr als einfach, wenn man erfährt, daß nicht einmal ein Leichenwagen, sondern per Streifwagen eines Spediteurs entsendet wurde, die irdischen Reste des Verblichenen vom Bahnhofe abzuholen. Wien, 7. August. Hiesige Blätter berichten: „Im Laufe des heutigen Vormittags erschien, der Procuraführer des Wiener Hauses Rothschild, Herr Moritz Ritter von Goldschmidt, im Bureau des Bürgermeisters vr. Felder und hinterlegte daselbst ein geschlossenes Schreiben, in welchem das Verzeichniß der Wohlthätigkeitsacte enthalten ist, welche Freiherr Anselm von Rothschild letztwillig verfügt hat. Das Schreiben wird Nachmittags geöffnet werden. Wie wir erfahren, sind viermalhund e r 1 t a u s e n d Gulden als Legate für Wohlthätigkeitsanstalten und Stiftungen bestimmt, zehntausend Gulden werden unter die Armen Wiens vertheilt. In der heute Nachmittag stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderathes wird der Bürgermeister alle in dem erwähnten Schreiben enthaltenen Details verlautbaren." — Die sonderbare Beerdigung Hai die Masse der Gerüchte, die bei solcher Gelegenheit in Umlauf gesetzt zu werden - pflegen, nur vermehrt. So theilten hiesige Blätter mit, daß von elf Codicillen vier nicht aufzufinden seien, und diese gerade enthielten die Legate. Der oben geschilderte Vorgang scheint dies zu widerlegen. Bei dieser Gelegenheit bemerkte ein vielgelesenes Blatt, die jüdischen Satzungen, hinsichtlich der Armen, seien socialist-communistischer Art, indem sie den Armen ein Recht auf die Wohlthätigkeit zuschreiben. Wenn eine Pflicht ein Recht voraussetzt, so ist dies , wahr; denn schon das mosaische Gesetz verpflichtete,- den Zehnten zu geben, die Ecken des Ackers, die Nachlese u. s. w. den Armen zu überlassen. - Indeß verblieb dies in den Schranken der sittlich-religiösen Verpflichtung, und der Staat hatte kein Recht, diese Armenabgaben executivisch einzutreiben. Wie sehr diese Vorschriften den religiösen Charakter behielten, ersieht man aus dem Gebete 5 Mos. 26, 13—15, welches nach Verabreichung der Zehnten gesprochen werden sollte. Immerhin war es also der Gewissenhaftigkeit jedes Einzelnen überlassen, wie weit er die ihm auferlegte Pflicht erfülle. Auch in der talmudischen Zeit wurde die Vorschrift festgehalten, den Zehnten seines Erwerbes der Wohlthätigkeit zu widmen, doch auch hier blieb es dem eigenen Pflichtgefühl überlassen, wodurch es kam, daß diese Satzung schon zur Zeit der strengsten Orthodoxie nur von Wenigen streng beobachtet wurde. Will man dies socialistischcommunistisch nennen, so mag man es thun, auf den Namen kommt es nicht an; dann muß man aber jede sittliche Verpflichtung auf diesem Gebiete, so benennen. Aus Ungarn, ini August. (Privatm.) Allerdings ist es kein großer Sieg, den die Orthodoxen erlangt.haben,? da er ja eben I in nichts als Auffchieben und Verhindern besteht. Aber auch die ' andere Seite, wenn sie eine Mehrheit im Abgeordnetenhause für die sofortige Errichtung des Seminars gehabt hätte, würde sich

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