Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 34 (18.8.1874)
- Date
- 1874-08-18
- Page
- Seite 572 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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m. von 500 Thlrn. nebst den Zinsen für ein Jahr als Grundstock zur Errichtung einer ganz gleichen „christlichen" Anstalt gespendet, mit der . Bedingung, daß bis zur Vollendung derselben die Zinsen einer würdigen, und bedürftigen Colberger Familie christlicher Consession zur,. Badeunterstützung - zufließen. — Die Anstalt umfaßt, neben einem Hof.und Garten, ein Vorderhaus mit einem Betsaäl und Wohnzimmern, ein, Hintergebäude mit 16 Zimmern, zur Aufnahme ,16 verschämter Armer jüdischer Confession und deutscher Nationalität, sowie endlich ein Gebäude für den Beamten der Anstalt und Vorrathsräume. Die Controle über die Speisen sowohl,, wie über Aufrechterhaltung der Hausordnung üben Ehrendamen, die von dem Comitö erwählt, von acht zu acht Tagen miteinander abwechseln. Die ganze Einrichtung, und namentlich auch die Krankenzimmer, machen einen überaus freundlichen und wohnlichen Eindruck, und zeichnen sich ebenso durch große Sauberkeit aus. — Der varanstoßende Garten ermöglicht den Kranken den Aufenthalt im Freien unter schattigen Bäumen." ' Die Einweihung geschah, in sehr würdiger Weise durch einen feierlichen Gottesdienst, bei welchem der Rabbiner des Ortes, Herr I)r. Goldschmidt) die Predigt hielt. , Bremen, 2; August. (Privatmittheil.) „Der Zopf, der hängt ihr chinten", kann man mit Recht auch von der „republicanischen" Verfassung des bremischen Staates sagen. Nach derselben, welche noch immer der schon seit. 1868 angeregten Revision Harrt,, ist nämlich Juden der Eintritt in den Senat und in das Richtercollegium verwehrt, da die Wahlfähigkeit zum Senator oder Richter nach dem Wortlaute unserer Verfassung vom christlichen Bekenntnisse abhängig gemacht ist. Dies steht , aber im Widerspruch mit der Reichsverfassung, welche keine Beschränkung durch die Consession bei der Besetzung von Aemtern zuläßt und hierin auch entschieden freisinniger ist, als die aus der schlimmsten Reactionsperiode stammende bremische Verfassung. Freilich werden durch die Reichsverfassung entgegenstehende Gesetze der Einzelstaaten außer Kraft gesetzt; aber nichtsdestoweniger sollte endlich auch der Form gemäß die erwähnte mittelalterliche Bestimmung aus der bremischen Verfassung ausgemerzt werden. Es freut uns, mittheilen zu können, daß sich in unserer Localpresse Stimmen erheben, welche laut gegen noch fernere Beibehaltung dieses Zopfes protestiren. Vielleicht wird es nach Abschaffung desselben unserer in .stetem Zunehmen begriffenen Gemeinde dann auch .vergönnt sein, einige Männer der Wissenschaft und von hervorragender socialer Stellung zu ihren Mitgliedern zu zählen, was ihr zum höchsten Vortheile gereichen würde. Bis jetzt haben wir hier leider noch einen recht fühlbaren Mangel an solchen Glaubensgenoffen. Unsere, Gemeinde ist leider' noch immer . nicht im Besitze eines eigenen Gotteshauses, sondern muß sich mit einem gemietheten Betsaale behelfen. An den hohen Festtagen ist derselbe aber durchaus nicht, hinreichend, um die vollzählig erscheinenden Gemeindemitglieder, zudenen in der. Regel noch hier weilende Nichtmitglieder *) und Fremde kommen, zu fassen.. Wie im vorigen Jahre, so mußte-auch für die bevorstehenden.Herbstfeiertage an die Beschaffung eines anderen passenden Locals zur Abhaltung des Gottesdienstes gedacht, werden.. ,, Der Vorstand wandte? sich an die hiesige Gewerbekammer und bat um Ueberlaffung ihres schönen und geräumigen, im Gewerbehause belegenen Saales zu dem gedachten Zwecke. Die Bitte wurde mit.; der größten Bereitwilligkeit gewährt, was nicht verfehlte, große Freude in der Gemeinde zu erwecken, da auch hierin ein Zeichen gefunden wer? den kann, daß man in maßgebenden Kreisen kein Rischus gegen uns hat. .Oesterreich-Ungarn. Wien, 26. Juli. (Privatm.) «np^öVi, das ist die Frage, die auf allen Lippen bezüglich des Vorganges des Ministers Trefort in der Seminarfrage schwebt. Niemand weiß, warum er diese Angelegenheit vor das: Parlament gebracht hat. So viel ist gewiß, in so lange der Kaiser nicht.seine Entschließung vom 20, März 1856 aufhebt, kann wohl die Errichtung eines Rabbinatsinstitutes verzögert werden; aber sonst auch Nichts. — , v p; Was die hiesige Gemeinde-.betrifft, so bestand bis jetzt keine Normale für die Gehälter der Beamten. Je nach der Persönlichkeit , nach Zeit und Umständen, erhielten die Männer, die in's Amt traten, ein Gehalt. Ebensowenig bestand ein Normale für Pensionen, wenn auch constatirt werden muß, daß der Vorstand in solchen Fällen stets sehr wohlwollend war und p^sb . miiua vorging. Nun wurde von einer Commission ein Gehalts- und Pensionsnormale der Beamten ausgearbeitet, welches bald zur Berathung kommen wird. Wien, 29. Juli. Das Leichenbegängniß des Baron Anselm von Rothschild war ein so sonderbares, daß es wohl folgende genauere Schilderung nach derhiesigen Tagespresse verdient. Heute Nachmittag fand in schlichter und prunkloser Weise und bei dem Umstande, daß die Stunde geheim gehalten worden war, auch ohne alle Theilnahme des großen Publikums das Leichenbegängniß des vorgestern verstorbenen Baron Anselm Rothschild statt. Um 3 Uhr versammelten sich im Sterbehause, der Hartung'schen Villa in der Hirschengaffe in Döbling, die. Kinder des Verstorbenen, welche Wien noch nicht verlassen hatten, ferner etwa zehn persönliche Freunde der Familie, zumeist hiesige Banquiers.; Einige Minuten später erschien Obercantor Sulzer, begleitet von den Predigern der israelitischen Cultusgemeinde^ und sprach am. Sarge ein Gebet. Der Sarg stand auf dem flachen Boden eines großen Parterrezimmers, dessen ganzes Ameublement . *). Es kann hier kein. Jude gezwungen werden, dem israelit.Gemeindeverbande beizutreten. Allerdings machen nur Wenige von dieser Freiheit- Gebrauch. - - -; ,