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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-08-11 · Heft 33 (11.8.1874) · p. Seite 562

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 33 (11.8.1874)
Date
1874-08-11
Page
Seite 562 (sequence 12)
Language
German
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562 1812, wurde nach dem Feldzug in Rußland an allen zehn Zehen amputirt. Der jüngste Bruder August war zuletzt französischer Consul in Haiti, und kam bei dem großen Erdbeben in Guadalup ums Leben. Max Cerfberr trat 1842 auch in das politische Leben ein, indem er in Weißenburg zum Deputirten gewählt wurde. Er war sechs Jahre lang Mitglied der Kammer und beschäftigte sich vorzugsweise mit den Militärfragen, in welchen er als Autorität angesehen wurde. Besonders nahm er sich der militärärztlichen Körperschaft an, die bis dahin der Intendantur gänzlich unterstellt gewesen, und die durch ihn eine völlig selbstständige Organisation erlangte. Noch im Jahre 1848, als der Sturm der Februar-Revolution die ganze Kammer hinweggeweht hatte, widmete eine Anzahl der bedeutendsten Militärärzte dem Obersten Cerfbeer für dieses Verdienst ein warmes Dank- und Anerkennungsschreiben. Diese selbe Revolution aber setzte der Thätigkeit unseres Obersten ein Ziel. Die provisorische Regierung versetzte ihn, lediglich aus dem Grunde, weil er zum Centrum der Kammer gehört hatte, in Disponibilität. Cerfberr trat seit dem 1. April 1848 nicht wieder aus dieser heraus. Dafür widmete er seine Thätigkeit seiner Glaubensgenossenschaft. Die Israeliten des Niederrheins wählten ihn als ihren Vertreter in das israelitische Central-Consistorium, dessen Vorsitzender er bald wurde. Beinahe 30 Jahre ist die Geschichte dieser Behörde auch die unseres Obersten, der sich den Geschäften derselben mit größtem Eifer hingab. Sein hohes Alter war noch großem Mißgeschick ausgesetzt. Im December 1870 verlor er sein einziges Kind, die 33jährige Gattin des Herrn Levhdier. Er sah noch das große Mißgeschick seines Vaterlandes, den tiefen Fall der Armee, welcher er so lange angehörte, die Trennung des Elsaß von Frankreich. Als diese letztere Thatsache geworden, konnte er auch nicht mehr elsässischer Vertreter im Consistorium 'bleiben, legte dessen Vorsitz nieder, und trat ab. Zweiundachtzig Jahre alt, starb er nach kurzem Krankenlager, ohne daß er die körperlichen und geistigen Gebrechen des Alters schwer zu tragen gehabt hätte. Vermischtes. Zwei traurige Fälle aus denr Bereiche der Criminaljustiz, welche jüdische Glaubensgenossen betreffen, ohne jedoch eine Beziehung zu deren Religion zu haben, liegen vor. Der „Nürnb. Pr." wird von Ulm geschrieben: „Es mögen beiläufig vierthalb Jahre her sein, daß im Wirthshause zu Oberdorf bei Ehingen in Württemberg eine dort übernachtende Dienstmagd Morgens mit durchschnittener Kehle im Bette gefunden ward, und da ihre Effecten fehlten, war alle Annahme zu dem Verbrechen des Raubmordes gegeben. Wer aber der Mörder war — das war die Frage, welche Jedermann und auch die Justiz auf das Lebhafteste beschäftigte. Bald fiel nun der allgemeine Verdacht auf einen jüdischen Händler, Namens Weil, welcher während der Mordnacht im gleichen Gasthause logirte, und verstärkte sich der Verdacht dadurch, daß sich herausstellte, daß der tödtliche Schnitt von kunstgerechter Hand geführt ward und Weil früher das Metzgergeschäft betrieben hatte. Wie es das Verhängniß wollte, fanden sich bei seiner Verhaftung auch einige der Ermordeten zu eigen gewesene Gegenstände vor, und. der Jndicien waren nun genügend vorhanden, um Weil vor die Schranken des Schwurgerichts zu stellen. Der Angeklagte betheuerte in feierlicher Weise seine Unschuld und daß er die Vorgefundenen Sachen von einem ihm unbekannten Manne gekauft habe, wie eben die reisenden Krämer oft ähnliche Geschäfte machen, so daß selbst der Staatsanwalt die Möglichkeit seiner Unschuld hervorgehoben haben soll, um so mehr, als Weil ein bestbeleumdeter Mann war und sich in Umständen befand, daß man sich eines derartigen Verbrechens durchaus nicht von ihm hätte versehen können. Umsonst; der Mann wurde schuldig gesprochen und zum Tode verurtheilt. Glücklicher Weise machte der König in diesem Falle von seinem Begnadigungsrechte Gebrauch, uno wurde Weil zur Abbüßung der lebenslänglichen Zuchthausstrafe in die Strafanstalt Ludwigsburg verbracht. Drei Jahre befindet er sich nun dort, als plötzlich, von fürchterlichen Gewissensbissen getrieben, - der wahre Mörder sich selbst dem Gerichte stellte und ein umfassendes Geständniß seiner blutigen That ablegte. Nach Erledigung der nöthigen Formalitäten wird nun der unschuldig zum Tode Verurtheilte allerdings freigegeben und seine bürgerliche Ehre wieder hergestellt werden. Was aber kann ihm Ersatz bieten für die fürchterliche Todesangst, die Schmach, die er ausgestanden, was Ersatz für drei Jahre Höllenlebens, die er im Zuchthause, in den Augen der Welt mit dem Fluche des Mordes belastet, zubringen mußte?" Der zweite Fall ist entgegengesetzter Art. Unweit von Essen wurde im hohen-Korn vor Kurzem die Leiche des llr. phil. Alsberg aus dem Hessischen gefunden, die bereits stark in Verwesung übergegangen war. Alsberg, ein Israelit, war ein tüchtiger Chemiker, der zuletzt in Ehrenfeld bei Cötn beschäftigt war und einen brillanten Ruf nach New-Aort' an eine Fabrik erhallen hatte, und nach Cassel reiste, um von seinen Verwandten Abschied zu nehmen. In einer etwas versteckten Brusttasche fand man Papiergeld, Wechsel und eine silberne Uhr. Eine Verletzung konnte man am Skelette nicht bemerken, doch war die gewaltsame Tödtung offenbar.. Rathlos war die Justiz; aber die Vorsehung' hatte doch gewacht. Ein Tagelöhner hatte vor einiger Zeit am frühen Morgen einige Männer mit einem großen Sacke, der einen starken üblen Geruch verbreitete, aus der Stadt nach.dem Felde gehen sehen und einen derselben erkannt, dieser wurde auch schon eingezogen, und man hat so die Spur des Verbrechens bereits aufgedeckt. Der Mörder war der Wirth, bei welchem der unglückliche Alsberg eingekehrt war.

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