Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 32 (4.8.1874)
- Date
- 1874-08-04
- Page
- Seite 543 (sequence 9)
- Language
- German
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543 Ceremonien unterbleiben; und was. provisorisch Ware säheer am liebsten definitiv unterlassen. . Wie , aber, wenn das Provisprium definitiv würde.?. Hat man die religiösen Zeremonien unterlassen, wie will man sie, wenn der jetzige Zustand definitiv geworden, wieder aufnehmen? Eine solche Inconsequenz kann man dann nicht zulasten. Was ein religiöses Gesetz einmal verböte, müßte es für immer verbieten. . .Wenn -.irgendwo, - gilthiev .der alte Satz des Hippokrates:.. ,)Der Bersuck) ist gefährlich", und in unserer Zeit um so gefährlicher, wo auch unsere Glaubensgenosten so leicht sich daran, gewöhnen, religiöse Ceremonien. aufzugeben. Dies die politische Seite. Was die religiöse betrifft, so wäre die vorgeschlagene Unterlassung der religiösen Ceremonien eine Art Jnterdict. Ein solches Interdict, durch welches äußere Mächte zu einem Zugeständnifie an die Kirche gezwungen werden sollen, ist aber völlig unjüdisch. Der Geist des traditionellen Gesetzes geht dahin, auch unter den ungünstigsten und feindseligsten Umständen die religiösen Vorschriften nicht aufzuheben, sondern sie so weit wie möglich auszuüben. Als die Opfer.aufhören mußten, ward erklärt, daß deren Stelle durch die Gebete und durch das Recitiren der Schriftstellen über die Opfer ersetzt werde. Zur Zeit, als das Stu- ' dium der Thora und die Beschneidung von den Machthabern verboten wurden, fand man Auswege. Nach Abudrahäm wurden Pie Haftaroth al§ - Ersatz eingeführt, da die . öffentliche Vorlesung der Thora verboten.worden. Ist diese Nachricht nicht geschichtlich, so zeugt sie doch von dem Geiste und der Anschauung, welche im Judenthume stets maßgebend waren. Wir begnügen uns hier;; mit diesen wenigen Andeutungen. Gerade der Fall, in welchem bei einem Todten die religiösen Ceremonien unterbleiben, erweist,-daß dies die Qualität des Verstorbenen treffen soll, und selbst dann wird eine Berücksichtigung der Gefühle der Hinterbliebenen vorgeschrieben. Wir können also für ein solches Jnterdict durchaus nicht stimmen, noch dazu, da es nach außen sehr unliebsam wirken würde. .Würde jedoch eine derartige Demonstration durchaus nothwendig fein, so könnte der Sarg im Sterbehause völlig geschlossen und die religiösen. Ceremonien daselbst. vollzogen werden..; Die Begleitung eines Geistlichen ist. nach unserem Gesetze überhaupt nicht nothwendig. Die Vorschrift von -.n»iT betrifft jeden einzelnen. Juden ohne Unterschied . D i e R e d a c t i o n.; Türkei. - - L Konstantinopel, 20. Juli. Schon wieder hat ein bedauerlicher Aufstand zwischen den Griechen und Juden stattgefunden, Im Fanar, einem berüchtigten Stadtviertel, fand man; im Meere ein todtes Griechenkind, und die Griechen 'beschuldigten die Juden es getödtet zu Haben. Der griechische Pöbel stürzten sich; auf die Häuser der Juden , diese aher vertheidigten sich tapfer,, und. es, entstand^ eingroßes. Handgemenge, das nur durch; das Aufgebot starker Militärkräfte gestillt, wurde. Viele Verhaftungen fanden statt. 9?ach anderen Berichten sollte das Handgemenge aus zufälligen . Ursachen entstanden und das Kind erst bei diesem Tumulte getödtet worden sein.. Es. bedurfte. eines kräftigen Einschreitens der Behörden, um-weitere Zusammenstöße zu verhindern. Hierbei benahm sich die. hauptstädtische Presse in . sehr ausfallender Weise., Der Redacteur des griechischen Journals „Typos",. der unaufhörlich; schürte, wurde, verhaftet und. seine Druckerei nebst Bureaus auf Anordnung der. Justizbehörde gesperrt. Die. „Mg. Zeitt^. schreibt. hierüberaus Pera: „Die Presse hat fast, ganz ihre Aufgabeverkannt; die griechischen Blätter führten die Sache der Humanität nur sehr lahm,; und man bemerkte sogar eine gewisse Tendenz, um die Bulgaren als Urheber darzustellen; der Typos 0,Die Presse") hetzte geradezuso daß der Herausgeber von der Behörde, verhaftet werden mußte, um, weiteres- Unheil zu verhüten. Aber auch die französische .und die englische Presse unserer. Hauptstadt waren weit entfernt, ihre Schuldigkeit zu thun. Statt durch ernstliche Belehrung die Gemüther zu beruhigen, beobachteten die. meisten ein eisiges Schweigen darüber-, und ein französisches Blatt hatte, sogar den traurigen Muth, die Juden anzuklagen, indem es ihnen vorwarf, daß sie sich, gegen die Mißhandlungen des Griechenpöbels vertheidigten. Noch trauriger waren die beiden ärztlichen Besichtigungsatteste beschaffen, welche die Polizei veranlaßt; die. Leiden Atteste widersprechen einander und waren so abgefaßt, daß sie dem Fanatismus des Pöbels eher Nahrung gaben, als ihn beseitigten, so daß die Sociöto Mödicale de Constantinople in ihrer letzten Sitzung die Sache zur Sprache brachte, um die Ehre des- Standes zu retten." Rußland. , Petersburg, im Juli,' sP. Z.) Die allgemeine Wehrpflicht beginnt, .auf die Juden ' und^ihre'. Stellung ' zur Schule einen starken Einfluß auszuüben. Die jüdischen Kaufleute und Bürger schicken ihre Kinder in solchen Mafien, zur Schule, daß die Zahl russischer und jüdischer Knaben in den VorLereitungßclasftn der Kreisschulen in vielen Gegenden fast gleich, ist. Außerdem-Waffen auch viele jüdische .Eltern ihre Kinder zu' Hause-unterrichten. Aus Rußland., im Juli. (Privatmitth.) Ein Allerhöchst bestätigtes Gutachten des Reichsrathes enthält unter-Anderem folgende Bestimmung: „Den Handel mit Spirituosen -dürfen die Juden nur in den Gouvernements ihrer stetigen Ansässigkeit treiben und auch da nur in den eigenen Häusern; jüdische Handlungsgesellen sind, nur in Schänken ihrer Glaubensgenossenzulässig.". Also Tausende von Juden,; die. Schänken in gemietheten Localitäen haben. sind, um ihres ohnehin spärlichen Erwerbes beraubt und;-dem -Bettelstäbe überliefert; zahlreiche Familien, die bis. jetzt, auf ehrlichem Wege ihr -kümmerliches Leben fristeten, sind, nun.dem Hungertode preisgegeben. Wer chem Zustand 32