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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-08-04 · Heft 32 (4.8.1874) · p. Seite 540

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 32 (4.8.1874)
Date
1874-08-04
Page
Seite 540 (sequence 6)
Language
German
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5,40 2. an Realschüler und Schülerinnen der höheren Töchterschule mit Ausschluß der Auswärtigen denselben Unterricht zu ertheilen und so einzurichten, daß viese Schüler in den Freistunden daran theilnehmen können; 3. bei diesem Unterrichte sich der Controle des hiesigen Rabbiners zu unterwerfen. Sollte Ihnen unter diesen Umständen" ...... Ohne zu erörtern, mit welchem Rechte der Magistrat bei Besetzung einer Lehrerstelle neben den gesetzlichen Verpflichtungen noch die obigen zur Bedingung machen kann und darf, will ich nur darauf Hinweisen, welche Folgen es hätte, wenn die Volksschule den Communen auch in kleinen Städten überliefert werden sollte. Es ist unbegreiflich, wie ein Magistrat einem öffentlichen Lehrer derlei Nebenverpflichtungen auferlegen kann. Ohne Zweifel ist der Regierung davon nichts bekannt. Dieselbe hat es deutlich ausgesprochen, daß der Unterricht des Hebräischen im Lections- und Lehrplan nicht mit aufzunehmen sei, da es wider die bestehenden Vorschriften verstoße, und hei einer anderen Veranlassung hat die Regierung sich nicht dafür erklären können, daß der Lehrer verpflichtet sei, Schülern anderer Anstalten an dem Religionsunterricht seiner Schule theilnehmen zu lassen. Möchten die Gemeinden doch bedenken, wie sehr sie ihre Schulen durch solche Nebenverpflichtungen schädigen, wenn sie den Lehrer zu Privatzwecken verwenden, ohne ihn dafür entschädigen zu wollen. Bei dem großen Mangel an jüdischen Lehrern werden auf diese Weise die jüdischen Schulen immer mehr verwaist vastehen. Ein solches Verfahren heißt die Schulen zu Winkelschulen herabwürdigen, und dahin würde es kommen, wenn der Beschluß der Majorität des Städtetages zu Posen zum Gesetz erhoben würde, daß die Volksschule nur Communalanstalt werden sollte. Für größere Städte, wo eine größere Intelligenz an der Spitze der Verwaltung steht, mögen solche Grundsätze heilsam, in kleineren Städten wäre ein derartiges Gesetz, wie die Minorität richtig herausgefühlt haben mag, ein Ruin der Schule. In diesen kann das Heil derselben nur erblühen, wenn sie ganz Staatsanstalt wird. — Sie sehen,. Herr Redacteur, daß auch die Freiheit ihre Grenzen haben muß, wenn sie zum Segen gereichen soll, und das hätte Herr Lasker bei seiner Resolution über den Austritt aus dem Gemeindeverbande wohl bedenken sollen. OesterreM-Ungarn. Pest, 14. Juli. (Privatmittheil.) Zu der jüngsten Verhandlung im Abgeordnetenhause hatten sich die Orthodoxen auf besondere Einladung der sogen, orthodoxen Durchführungscommission aus allen Gegenden des Landes in ziemlicher Anzahl hier eingefunden und saßen grinsend und hohnlächelnd auf den Gallerten des Abgeordnetenhauses. Sofort nach der Sitzung hat Minister Trefort seine Demission gegeben; dem Zureden feiner sämmtlichen Collegen gelang es jedoch, ihn zu bewegen , daß er sein Portefeuille weiter, behalte. Heute verfügte sich, unter Führung des Präsidenten, des Landeskanzler Herr Martin Schweiger, eine Deputation zu dem Herrn Minister von Trefort, um ihm über sein Verbleiben im Amte ihre Freude auszudrücken. Dieser Deputation gab der Minister die Erklärung ab: „Daß die Frage' des Rabbinerseminars heute so stehe wie vor Monaten, bevor sie im Abgeordnetenhause zur Verhandlung kam, daß Alles, was im Hause vorgefallen, bezüglich jfcer Errichtung des Seminars nicht entscheidend sei. Das Seminar würde errichtet worden sein, wenn der Antrag des Cultusministers angenommen worden wäre; das Seminar würde in's Leben getreten sein, wenn der Tißa'sche Antrag die Majorität erhalten hätte, und das Seminar wird errichtet werden, auch nachdem gar kein Beschluß gefaßt wurde, der doch jedenfalls nur formeller Natur hätte sein können; denn die Frage des israelitischen Schulfonds ist eine rein administrative, und die Entscheidung Sr. Majestät könne mittelst Beschlusses des Hauses nicht außer Kraft gesetzt werden." \ Was der Herr Minister damit sagen will, bleibt vor der Hand ein Geheimniß. Ob er ohne Zustimmung des Hauses das Seminar errichten kann, ist, wie die Dinge jetzt stehen, mehr als unwahrscheinlich. Wie dem auch immer sei, die Errichtung des Seminars ist im Principe entschieden und kann höchstens wieder einige Monate verschoben werden. Bis dahin kann den Orthodoxen der Triumpf gern gegönnt werden. Pest, 16. Juli. (Privatm.) Was man auch immer von den Orthodoxen sagen mag — sie zeigen sich. treu ihren.Satelliten und dankbar bis zur Wucherei gegen ihre Vorkämpfer. Der Deputirte Zsedenyi, welcher durch die Rabbiner - Seminar - Angelegenheit eine gewisse Berühmtheit erlangt hat und sich unmittelbar nach den Verhandlungen über das Seminar zur Cur nach Ems begab, erhielt, kaum angekommen, eine Anzahl Telegramme, in welchen die orthodoxen Gemeinden von Miskolcz, Raab, Preßburg, Papa, Neutra u. s. w. ihre Freude über den Ausgang der betreffenden Reichstagsdebatte ausdrückten. Die Zusendung ähnlicher Telegramme dauerte die nächsten Tage ununterbrochen fort, und die orthodoxen Gäste in Ems beeilen sich, Zsedenyi ihre Aufwartung zu machen. Ohne Zweifel werden auch die Parteigenoffen aus Mainz, Frankfurt u. a. m. sich dankbar beweisen. Armer Zsedenyi! Von der Donau, im Juli. (Privatm.) Das Organisationsstatut für die Israeliten Kroatiens betr., vernimmt die „Agr. Ztg.", daß die Agramer israel. Gemeinde bereits im Januar d. I. ein Comito behufs Ausarbeitung des genannten Statuts gewählt hat und gesonnen war, den ausgearbeiteten Entwurf an alle Cultusgemeinden im Lande zu entsenden, dmit dieselben ihre Meinung darüber aussprechen, worauf sodann behufs

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