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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-07-28 · Heft 31 (28.7.1874) · p. Seite 525

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 31 (28.7.1874)
Date
1874-07-28
Page
Seite 525 (sequence 7)
Language
German
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G.-A 38: 1868 der Regierung gesicherte Superinspectionsrecht bleibt natürlich unversehrt erhalten." (Lebhafter Beifall.) Culmsminister Tr e fort erklärt: Er finde zwischen seinem eigenen und dem Beschlußantrage Tißa's, abgesehen von den Motiven, im Wesen der Sache keinen Unterschied und schließe sich daher demselben an. (Bewegung und Unruhe auf allen Seiten des Hauses.) Moritz Wahr m a nn fragt den Cultusminister, wie er denn das anzufangen gedenke, aus den Einkünften des Fonds ein Seminar zu erbauen? Minister Trefort erwidert, wenn ihm die Mittel die Aufführung eines Baues nicht7 gestatten, so werde er für die Zwecke des Seminars einfach ein Gebäude miethen. Nach dieser Erklärung des Ministers entsteht ein solcher Tumult im Hause, daß der-'Präsident die Sitzung auf 15 Minuten suspendiren muß. Nach Wiederaufnahme der Verhandlung erklärt der Minister Trefort, er habe sich dem Antrag Tißa's nur in der Voraussetzung angeschlosien, daß er durch die Annahme an der Errichtung des Rabbinerseminars nicht gehindert sein werde, Er denke sich das Vorgehen in der Praxis so, daß er die Substanz des Fonds unalterirt lassen und aus den Renten nebst den sonstigen Erhaltungskosten auch noch die Miethe, für ein Gebäude bestreiten werde; dabei werden zur Unterstützung der orthodoxen Schulen noch immer die Mittel erübrigen. Er ersucht Tißa, diesen Details zustimmen zu wollen. Koloman Tißa erwidert, wenn sonst detaillirte Weisungen an die Regierung beantragt werden, so verwahre sich dieselbe dagegen; in diesem Falle hinwieder fordere sie solche selber. Sein Antrag besage einfach: das Seminar solle errichtet werden, ohne daß dabei der anderen Partei ein Abbruch geschehe. In die Einzelheiten der Ausführung könne sich das Haus nicht einlaffen, dafür sei der Minister innerhalb der Grenzen des Beschlusses für die Durchführung verantwortlich. Karl Eötvös erklärt in kurzen, aber nachdrücklichen Worten, daß er den ursprünglichen Antrag des Cultusministers zu dem seinigen mache. Derselbe werde der Sache definitiv ein Ende machen, Tißa's Antrag dagegen schiebe die Frage auf die lange Bank und sei ganz dazu angethan, die Verwirrung noch zu vermehren und den Streit zu einem permanenten zu machen. Pülya schließt sich dem Vorredner an, denn solche Ibisreckidis-Beschlüsse, wie sie Tißa proponirt, welche der Frage aus dem Wege gehen und eigentlich gar nichts besagen, schädigen nut das Ansehen des Hauses. Er fragt den Minister, ob er durch seinen Anschluß an Tißa feinen eigenen Antrag habe zurückziehen wollen? Minister Trefort erklärt: formell-habe er seinen Antrag nicht zurückgezogen, denn er habe Tißa's Antrag für identisch' mit oem seinigen erachtet; er habe eben gemeint, er werde durch Annahme desselben in der Errichtung des Seminars in keiner Weise behindert sein./ Da nun aber Tißa einer solchen Verschmelzung der beiden Anträge nicht zustimme, so kehre er zu seinem ursprünglichen Anträge zurück. Nachdem noch Göza Nemete und Julius HorvLth über das Vorgehen des Ministers Bemerkungen abfälliger Natur gemacht hatten, erklärt der Präsident die Debatte für geschlossen und schreitet zur Abstimmung. Neue Anträge kommen zur Abstimmung und werden — sämmtlich verworfen, der ministerielle mit 115 gegen-110 Stimmen, der Koloman Tißa's mit 112 gegen 110, worauf Eljenrufe und Beifallklatschen. Einer neuen langwierigen Debatte über das, was nun eigentlich das Haus beschlossen habe, macht schließlich Minister Präsident Bitto ein Ende. Den einzigen Weg, aus der Sackgasse herauszukommen, in welche das Haus gerathen, gebe § 150 der Hausordnung an die Hand, welcher besagt: ein einmal verworfener Antrag könne in derselben Session nicht mehr vor das Haus gebracht werden. Gegenstand der Verhandlung sei ein mmisteriellsr Bericht und acht Beschlußanlräge; die letzteren seien verworfen worden, die Angelegenheit müsse also bis zur nächsten Session auf sich beruhen bleiben. (Zustimmung von allen' Seiten.) Der Ministerpräsident bedauert schließlich die Mißverständnisse, welche eine Flut nur oberflächlich verhandelter Anträge und Gegenanträge tzervorgerufen habe. Die Regierung kenne nunmehr die Intentionen des Hauses in dieser Frage, und werde bestrebt sein, in der nächsten Session denselben zu entsprechen. Nachdem das Haus eine Anstage des Präsidenten, ob jetzt vielleicht über die genehmigende Kenntnißnahme des ministeriellen Berichtes abgestimmt werden solle? einhellig verneint hatte, enunciirt der Präsident beschlußweise: - „Das Haus geht im Sinne des § 150 der Hausordnung einfach zur Tagesordnung über." ^eihmqbiiccc&ue&fou/. Deutschland. Kisstngen, 15. Juli. (Privatmitth.) Zur Abhaltung einer gottesdienstlichen Dankfeier für die Errettung des deutschen Reichskanzlers, Fürsten Bismarck, auf den am hiesigen Curorte die cjöwccdk Hand des Verbrechers vor zwei Tagen das mörderische gerichtet hat, war die Synagoge heute Nachmittag zwischen drei und vier Uhr von einer dichtgedrängten Menge Andächtiger gefüllt. . Und es war eine Feier, in welcher das Gefühl des Schmerzes über den verbrecherischen Anschlag, das Gefühl des

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