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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-07-28 · Heft 31 (28.7.1874) · p. Seite 524

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 31 (28.7.1874)
Date
1874-07-28
Page
Seite 524 (sequence 6)
Language
German
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nicht, ob sie ein Recht dazu hätten. Uebrigens bestehen in jeder- Kirche verschiedene Associationen mit-verschiedenen Ansichten und Anschauungen; selbst in der katholischen Kirche disseriren die verschiedenen Orden in ihren Weltanschauungen, in ihrer Philosophie. Ich sehe also nicht, warum die Neologen und Orthodoxen nicht miteinander sich vertragen sollten. Aber nun kommen, wie wir hören, die Orthodoxen und was bitten sie? Nur das Eine; es soll kein Rabbinerseminar bestehen. . Sie petitioniren nicht, um Etwas zu erhallen; ihre Ansichten haben keinen positiven Inhalt, sondern nur einen negativen: sie wollen kein-Seminar. Und warum wollen sie-es nicht? Weil sie vor der Cultur Furcht haben. (Lebhafter Beifalls) Diejenige Confession aber, die sich mit der Cultur in Gegensatz bringt — sei es eine jüdische oder nichtjüdische Consession — die richtet sich selbst zu Grunde. (Lebhafter Beifall.) Denn die Religion kann sich nur dann erhalten, wenn sie Hand in Hand mit der Cultur geht, wenn sie die Resultate der Wissenschaft acceptirt und selber fortschreitet. (Lebhafter, anhaltender Beifall.) Die Frage ist also, ob ein jüdisches Seminar bestehen soll oder nicht? und da glaube ich, daß wir mit dem, was der Herr Minister gesagt hat, uns vollkommen zufrieden geben und darauf bestehen dürfen, daß ein Seminar errichtet werden soll. Darin liegt durchaus keine Beschränkung der Religionsfreiheit, die Religionsfreiheit fängt eben da an. Wenn wir sagen würden , es dürfe nur der Rabbiner sein, wer an diesem Seminar studirt hat, das wäre Zwang. Aber das will ja weder ich noch irgend Jemand, der die Errichtung des Seminars wünscht." Wir kommen nun zu der Verhandlung am folgenden Tage (5. Juli). Zuerst plaidirt Kall ah für den Antrag des-Ministers mit der: Veränderung Don Justh, der den Rest der Erträgnisse für Schulzwecke, doch nicht ausschließlich für die orthodoxen Schulen bestimmt haben will. Er sagt: Wer die sogenannten Orthodoxen näher kennt, wer die eingewanderten Heiligen aus Galizien der Aufmerksamkeit würdigt, der wird darüber im Klaren sein, daß man im Vatican selbst die Civilisation nicht so sehr haßt, wie bei den Orthodoxen. (Lebhafte Zustimmung.) Der Obskurantismus, der in jenen Kreisen herrscht, lasse die Segnungen der Emancipation gar nicht zur Wahrheit werden. (Lebhafte Zustimmung.) Die Errichtung des Seminars werde von großer Bedeutung für die ungarischen Juden sein und Redner freut sich, daß der Fond zur Errichtung einer solchen Bildungsanstalt in Ungarn vorhanden sei. Wohl gebe es mehrere jüdische Secten, wie die Karaiten in der Krim, ferner die Sabbathianer re., aber in Ungarn kennt Redner nur eine Judenheit, denn der Preßburger Jude werde den Arader nicht der Häresie beschuldigen, blos die Ceremonien sind verschieden.. Die neuen Confessionen wurden blos erfunden, seit die Orthodoxen für die Dheilung des Fonds agitiren. (Zustimmung:) Die orthodoxen -Indem -wollen das -jahrhundertlänge Abschließungsshstem zweiter aufrecht erhalten. .Das dürfte nicht unterstützt werden, i. Redner nimmt daher den Beschlußantrag des Ministers mit-der Justhffchen Modification an.: (Lebhafter Beifall.) ■ v..-.'-: - : ' , Die folgenden Redner sprechen theils für, theils gegen den ministeriellen Antrag, ohne Neues vorzubringen, bis Koloman Tißa mit einem neuen, wie er meint, .vermittelnden--Antrag hervortritt, und da dieser Antrag, als der Minister sich, ihm angeschlossen, zur eigentlichen Ursache der ganzen Katastrophe, wurde, geben wir seine Begründung ausführlich. Er erklärt, er halte es weder für-statthaft, daß sich , das Haus in eine Untersuchung der juristischen Natur des israel. Schulfondes einlasse, noch auch für nöthig, bei der Entscheidung über die Verwendung deffelben um die Einwilligung der Betheiligten zu sorgen. Fündationen werden sehr oft gemacht, ohne daß der Betreffende darum weiß, und wenn eine Stiftung zu Jemandes Vortheil gemacht wird, so werde dieser wohl schwerlich dagegen protestiren. Ganz entschieden leugnet Redner , was von mehreren Seiten behauptet worden, daß nämlich das Haus kein Recht »habe, über die Verwendung des Fonds Beschluß zu fassen. Der Schulfond ist eine Stiftung, welche von der ungarischen Regierung manipulirt wird; bezüglich aller solcher Stiftungen aber stehe der Legislative unzweifelhaft das. Recht der Schlußfassung zu, und im vorliegenden Falle umsomehr, als das Haus geradezu bittlich angegangen wurde, eine Entscheidung zu bringen. Den Bericht des Cultusministers kann Redner nicht genehmigend zur Kenntniß nehmen, wie das der ministerielle Beschlußantrag verlangt; denn er findet es unstatthaft, daß das Haus darüber eine Entscheidung bringe, ob der Fond theilbar oder untheilbar sei, ob es eine oder mehrere israelitische Confessionen im Lande gebe. Die. Gerechtigkeit erfordere ohne Zweifel, daß an den Wohlthaten des- Fonds alle israelitischen Bürger des Landes Theil haben. . Aus diesem Grunde könne er auch dem Anträge Zsedönyi's nicht zustimmen: denn es sei durchaus nichtgerecht, eine Partei , fürwelche ein brennendes Bedürfniß zu Tage liege, wegen Befriedigung desselben auf einen langwierigen Proceß oder einen zweifelhaften Ausgleich hinzuweisen, während doch die nöthigen Mittel bereit liegen. Demnach bringt Redner folgenden Vermittlungsantrag ein: „Das Abgeordnetenhaus möge aussprechen: „Ohne über den israelitischen Schulfond, weder bezüglich des Rechtscharakters deffelben, noch sonst in einer Beziehung meritorisch und definitiv entscheiden zu wollen, wünscht das Haus dermalen betreffs der zeitweiligen Verwendung des Fonds-Erträgnisses nur das zu erklären, daß es eine solche Verwendung der gedachten Erträgnisse für angemessen halte, bei welcher, nebstdem; daß sie die Errichtung der von einem Theile der Israeliten gewünschten Rabbinerbildungsanstalt möglich macht, auch - der, andere Theil durch die zur Unterstützung ärmerer Volksschulen anzuweisende Summe den ihm nach! Billigkeit gebührenden Theil erhält. Das durch

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