Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 31 (28.7.1874)
- Date
- 1874-07-28
- Page
- Seite 522 (sequence 4)
- Language
- German
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522; ■ Bestimmung des Fonds wurzelt. Die Bestinunung; des Schul- . foNds liegt deinerseits darin, die israelitische Lehrerbildungsanstalt,, welche in Pest besteht, zu unterstützen, welche von den Söhnen beider Glaubensgenoffenschaftenbenützt wird. Die erste Aufgabe des Schulfonds ist aber das Rabbinerseminar; ich gebe zu, daß dasselbe zeitweilig nur von einer Partei benützt, werden wird, und daß. die Kosten desselben 22,000 fl. betragen werden. Die orthodoxe Partei wird aber dadurch vollständige Ent-! schädigung erhalten, daß die für die Unterstützung der Volksschulen bestimmte Summe zum größten Theil oder ausschließlich den Volksschulen der orthodoxen Israeliten zngewendet wird, weil ihre Schulen dieser Unterstützung am meistens bedürfen, und diese werden einen Betrag von 25,000 Gulden in Anspruch nehmen." „Ich wiederhole, daß der Fond nicht theilbar ist, weil er erstens nach der Allerhöchsten Resolution des Stifters nicht theilbar ist, und weil unsere Gesetze nur eine einzige jüdische Religion kennen (Rufe: So ist's), und endlich, weil wir voN den besonderen Glaubensgenossenschaften keine bestimmten Daten haben, und weil nicht nur zwei, sondern dreierlei Glaubensgenossenschaften existiren und weil es viele Israeliten giebt, die keiner derselben angehören. Die Theilbarkeit des; Fonds auszusprechen,,;würde ein gefährliches Präzedens schaffen. Für eine solche Vertheilung könnte man heute-Mmöglich mehr einen Schlüffe! finden. Bei Entstehung-dieses Fonds , gab es keine Orthodoxen und Congreß- Ismeliten, dann sind sehr viele Israeliten eingewandert, und insbesondere zum -größten Theil Orthodoxe, welche gar nichts zum Fond beigetragen haben. (Zustimmung.)" „Die Negierung hielt sich getreu an die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses, und ich kann sägen, daß es keine Religion und keine Kirche gebe-, welche sich mit so unbeschränkter Freiheit bewegt, wie die Israeliten in Ungarn. Wie kann also bei der Errichtung eines Bildungsinstituts, welches alle Gemeinden,, die es; für gut finden-, werden benützen können, von Zwang die Rede sein?" . Der Beschlußantrag des Ministers lautet: Das Abgeordnetenhaus nimmt den Bericht des Cultus- und Unterrichtsministers in Angelegenheit des israelitischen Schulfonds zur Kenntnis wonach dieser Fond ungetheilt bleibt, während aus dem Erträgmß desselben das gemeinschaftlich benützte Lehrerseminar erhalten, die Kosten der in die Taubstummen- und Blindeninstitute zu Lasten des Schulfonds aufgenommenen israelitischen Zöglinge gedeckt werden, und außerdem ein- Rabbinerseminar errichtet wird; die vom Ertrag übrig-bleibende Summe aber wird ausschließlich zur Unterstützung der Elementarschulen in den orthodoxenisraelitischen Gemeinden verwendet. Der Wortführer der orthodoxen Juden, Abg. Zsedünyi stützt sich insonders auf Folgendes : v „Das Unterhaus Hai in dem am 18. März 1870 gefaßten Beschlüsse ausdrücklich, anerkannt, daß die durch die Beschlüsse -des israelitischen- Congreffes hervorgrtüsene jüdische Kirche ÄM wesentlich verschiedene Körperschaft von der bis jetzt auf der Basis der alten dogmatischen Glaubensartikel bestehenden israelitischen! Glaubensgenoffenschaft. bildet und hat die Motion Franz Deals, daß es nicht nur unstatthaft und schädlich,- sondern auch rrchtS- 'los wäre, wenn diese zwei Glaubensgenoffenschaften,! welche in -jeder, auch dogmatischer Hinsicht verschieden sind, in eine Kirche -und Körperschaft hin eingezwängt würven, einhellig angenommen.! Ein Jahr später, am 30. März 1871, Zahl 3525, hat das -Unterhaus die Bitte des Congreßausschufses, daß dieser. israelrt. lCongreß als eine zur Vertretung der ungarischen Israeliten berechtigte Körperschaft nachträglich legrlisirt werde, zurückgewiesen chnd beschlossen, daß, nachdem diese Religionsangelegenheit der Israeliten eine beruhigende, den im Beschlüße vom 18. März -1870 ausgesprochenen Grundsätzen conforme definitive Lösung nur mit einem Gesetz erlangen könne, welches in Betreff der-!Religions- und Gewissensfreiheit, sowie der Religionsgleichheit gebracht werden soll, wird sowohl das Ersuchen des Congreffes,- als die übrigen von verschiedenen Gesichtspunkten diese Differenzen cheleuchtenden Bittschriften vom Hause einfach zur Kenntniß genommen und an den Cultusminister deshalb gewiesen;. damit er -all' diese. Gesuche studire. und bei einstiger Unterbreitung der. Vorschläge, welche auf. die Ordnung der israelitischen Religionsangelegenheiten Bezug , haben, in Betracht ziehe." „Indem daher der. erste Beschluß, des Unterhauses klar imb -deutlich die Behauptung des Ministerialberichtes, als ob in Ms garn zwei von einander getrennte israel. Glaubensgenoffenschaften -nicht existiren, widerlegt, erhellt.gleichzeitig ans dem fpätern Beschluß, daß-das Unterhaus die definitive Beilegung dev zwischen; den beiden Körperschaften strittigen Weltlichen Angelegenheiten der Gesetzgebung Vorbehalten habe." „Der Eingang des ministeriellen Berichtes weist dahin; äls> -ob die orthodoxen Israeliten nur deshalb die Errichtung eines - Rabbinersemmars bekämpfen, weilsie in ihren - Rabbinern keine -wissenschaftliche Qualifikation dulden und überhaupt den Fort-! schritten der Cultur entgegentreten. Diese Verdächtigung weisen! positive Thatsachen zurück.! ', . Die Geschichte wird kaum eine andere Glanbensgenofstnischast vorweisenwelche Jahrtausende hindurch, trotz aller Vtt-! solgungen, an den bewährten alten Glaubenssätzen ihrer Religion! so treu, so. ausdauernd sestgehalten-,. wie die jüdische, deren Gläu--!bige ihrer Mehrheit nach-in allem Ländern, wo sie sich niedtt» -ließen, der.Klaffe der verständigen und thätigemBevölkerung an- - gehören. In der That wäre es sehr zu bedauern, wenn die. -Neuglauber;von dev Ansicht, aüsgehend/ daß die Religiositätmit 'der Bildung unvereinbar sei, diese Ansicht durch ihren eigenen Lebenswandel erweisen wollten. Redner hat keine- Einwendung dagegen, wenndie Neoiogrn ein Rabbinerseminar won dsm auf sie fallenden Theil des Schulfonds errichten wollen, esgeschehe nach ihrem Glauben, wenn sie die Ueberzeugung hegen, daßihre