Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 31 (28.7.1874)
- Date
- 1874-07-28
- Page
- Seite 521 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3226960-3226992--32787-3255772- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
521 Gemeinde und Leben. .Selbst in Amerika, wenn in Städten, wo .eine große Zahl Juden wohnt, sich scheinbar mehrere Gemeinden mit getrenntem Etat nebeneinander .bilden, sind es keine eigentlichen Gemeinden, sondern es handelt sich. nur um den Gottesdienst, und in allen anderen Angelegenheiten, sowie im Verkehr und Leben tritt das Princip der Gemeinsamkeit wieder ein und übt -seine -segensreiche Wirkung aus. Nirgends aber ist die Forderung völliger Trennung in zwei Secten und deren staatlichen Anerkennung aufgeworfen werden, als jetzt in Ungarn im Gewände des israelitischen Schulfonds, der gesetzlich getheilt werden soll, und in Preußen im Gewände des freien Austritts aus der Ortsgemeinde. In beiden Fällen soll der Staat die gesetzliche Trennung der beiden Richtungen aussprechen und das Vorhandensein; wie man zu sagen pflegt, zweier jüdischen Confessionen staatsrechtlich anerkennen. Es zeugt in der That von sehr oberflächlicher Auffassung, wenn in den beiden Abgeordnetenhäusern immer wieder geltend gemacht wird, das Haus habe sich in. die Erörterung konfessioneller Fragen nicht einzulassen, und doch das Bestehen verschiedener Eonfessionen innerhalb einer Religionsgenoffenschaft, wo sie bis jetzt niemals bestanden, anerkennen und sanctioniren soll. Das Eine ohne das Andere ist ja gar nicht möglich, wenn nicht das Haus blindlings dem Schreien einiger Wortführer gehorchen soll. Nun hegen wir die bestimmte Hoffnung, daß über diese Trennung das Leben in längerer Zeit wieder hinweggehen werde. Gerade aber deshalb bekämpfen wir die staatsrechtliche Sanctionirung derselben. Denn gerade diese Letztere wirddie Ausgleichung um Vieles schwieriger machen und nachhaltig verzögern. Gesonderte und gesetzlich berechtigte Institute conserviren die Spaltung mit größter Zähigkeit, dienen ihr zum lebendigen Symbol und wurzeln kräftig in den persönlichen Interessen. Haben Sie dann eine längere Zeit existirt, so. widerstehen sie dem besten Willen und der allgemeinsten Einsicht. Einen Beweis hierfür liefert in den jüngsten Tagen die mißglückte Fusion der beiden Riten im neuen Tempel zu Paris. Zu bemerken ist, daß diese Forderung vollständiger Trennung nirgends von der Partei , der Fortbildung, sondern stets nur von den Anhängern der Stabilität erhoben und mit allen Kräften verfolgt worden ist, während man doch voraussetzen sollte, daß der Trieb der Fortbewegung die ersteren mehr dazu drängen sollte, um nicht gehemmt zu werden. Dies zeugt für den Geist des wahren Conservatismus in den sogenannten Reformen, sowie für die Furcht der anderen, sich sortgerissen zu sehen. Dieser Proceß der gewollten und gehinderten völligen Trennung im Judenthume, spiegelt sich denn auch in den jüngsten Verhandlungen des ungarischen Abgeordnetenhauses ab, und aus diesem Gesichtspunkte ist es interessant und nothwendig, aus denselben. noch Näheres hervorzuheben. , Aus -. der trefflichen ersten Rede des Unterrichtsministers Trefort machen sich folgende Stellen bemerklich. Er sagt unter Anderem: *; . „Soweit ich die eurapäischen .Staaten kenne, existirt kein Land, in welchem die israelitische Bevölkerung nach ihrer Zahl, politischen Fähigkeit, Wirksamkeit und ihrem Besitz einerseits, andererseits aber in Folge der wirthschaftlichen und eigenthümlichen socialen Verhältnisse des Landes ein solches Gewicht und eine solche Bedeutung besäße, wie in Ungarn. Hieraus folgt selbstverständlich, daß der moralische und culturelle Zustand der israelitischen Bevölkerung weder für die Gesellschaft, noch für den Staat gleichgiltig sein kann. Da aber bei der israelitischen Bevölkerung, wie bei jedem alten Volke, die Nationalität mit der Religion gleichbedeutend ist, besitzen die religiösen Verhältnisse auf die moralischen und gesellschaftlichen Verhältnisse dieses Volkes einen größeren Einfluß als bei anderen Volksstämmen. Das Rabbinat besitzt daher einen sehr großen Einfluß. Es wurde dies in den ungarischen Reichstagen vor 1848, welche in vielen wichtigen Fragen mit großem und feinem Tacte vorgingen, erkannt." „Ich kam in's Reine darüber, daß dieser Fond, mit dessen Manipulation das Unterrichtsministerium betraut ist, nicht Eigenthum der Israeliten ist, über welches sie verfügen können, sondern ein von Sr. Majestät gegründeter Landesfond, deffen Bestimmung die Förderung der culturellen Zwecke der Israeliten und dessen erste Aufgabe die Errichtung des Rabbinerseminars ist, wie das in meinem Berichte auf Grund der Begutachtung ausgezeichneter Rechtsgelehrten nachgewiesen ist. Ich hatte daher nicht nur das Recht, seeumlmn mentem fundatoris an allerhöchster Stelle um die Erlaubniß zur Errichtung eines Rabbinerfeminars anzusuchen, sondern es war auch meine Pflicht in Rücksicht auf die rechtliche Natur des Fonds dahin zu streben, daß das Rabbinerseminar zu Stande komme. Indem ich so vorging, unterstützte ich die Interessen der ungarischen Cultur. (Zustimmung.) Es ist eine unleugbare Thalfache, daß in vielen jüdischen Gemeinden unwissende, ungebildete, aus Polen imporsirte Rabbiner existiren (Rufe: Sehr wahr!), welche offene Feinde jedes Fortschrittes, jeder Bildung und nicht minder Feinde Ungarns sind, welche auf ihre Glaubensgenossen einen schädlichen. Einfluß üben, und dieselben auf Irrwege leiten. (Rufe: So ift's! Wahr!, Andererseits wissen wir, daß die gebildeteren Gemeinden gezwungen sind, aus Deutschland Rabbiner zu berufen, und daß in unserem Vaterlande Diejenigen, welche sich für den Rabbinerberuf vorbereiten wollen, ihre Ausbildung in Deutschland suchen müssen. Wenn wir daher ernstlich den ungarischen Staat und ungarische Cultur wünschen, dann ist für denselben die Errichtung des Rabbinerseminars kein geringer Factor." (Lebhafte Zustimmung.) „Ich kann aber kühn behaupten, daß mein Vorgehen gegen die verschiedenen Parteien der israelitischen Glaubensgenossenschaft I billig ist. Nicht darüber, weil es mir beliebt , den Ertrag des israelitischen Schulfonds so zu vertheilen, wie dies in meinen Vorlagen ausgedrückt ist; sondern weil diese Billigkeit in der 31*