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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-07-21 · Heft 30 (21.7.1874) · p. Seite 509

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 30 (21.7.1874)
Date
1874-07-21
Page
Seite 509 (sequence 7)
Language
German
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509 Aus dem Kreise Lüdinghausen, 28. Juni. Vom Culiusminister ist jüngst eine Entscheidung getroffen worden, die wegen ihrer principiellen Bedeutung für weitere Kreise von Interesse sein dürfte. Der Sachverhalt ist laut der Westph. Ztg. folgender: Ein Dissident schickte sein Kind in die jüdische Privatschule. Der Ortsvorstand reclamirte jedoch dasselbe für die öffentliche Schule, und da seinem- Verlangen nicht Folge geleistet wurde, verhängte man eine Ordnungsstrafe von zwei Thaler, die bei fortdauernder Hartnäckigkeit erhöht werden sollte. Hiergegen protestirte der Vater in einer Eingabe an den Landrath, sowie an die Regierung, aber ohne Erfolg. Letztere Instanz machte geltend, daß bei Errichtung der betreffenden Privatschule die Confession nur zur Aufnahme jüdischer Confession (sic!) gegeben sei, er mithin sein Kind unbedingt der katholischen Schule überweisen müsse. Die über ihn verhängte Strafe niederzuschlagen, liege kein Grund vor. Gleichzeitig erhielt der Leiter der jüdischen Schule die Weisung, das Kind des Dissidenten sofort zu entlassen. Jetzt wandte sich der Vater an den Cultusminister, welcher die sofortige Niederschlagung der Ordnungsstrafe veranlaßte. In der Motivirung wird treffend bemerkt, daß der Dissident seiner ihm von der Verfassung auferlegten Pflicht nachgekommen sei, indem er sein Kind in eine Schule schickte, die ein examinirter Lehrer leitet und in welcher nach Bericht der Aufsichtsbehörden in allen vom Staate vorgeschriebenen Disciplinen unterrichtet werde. Ob aber der Leiter jener Schule zur Aufnahme des Kindes berechtigt war, das zu prüfen lag dem Vater nicht ob. Was nun den zweiten. Punkt der Beschwerde, die Erlaubniß, das Kind fernerweit in die jüd. Privatschule schicken zu dürfen, anlangt, so läge kein Grund zur Verweigerung derselben vor, da ja das Kind hier wie in der katholischen Schule keinen Religionsunterricht erhalten könne, die Ertheilung deffelben dem Vater überlassen bleiben müsse, in §en andern Disciplinen aber in der Privatschule dasselbe geleistet würde, wie in der öffentlichen Schule. Diese Angelegenheit, die zwei Mal bis zur höchsten Instanz verfolgt werden mußte, da jeder Punkt der Beschwerde besonders entschieden wurde, nahm bis zum vollständigen Austrage stark zwei Jahre in Anspruch. (Es ist doch merkwürdig, wie sich die Behörden von der unter Mühler gehandhabten.Praxis noch immer nicht entfernen können und die Remedur vom Unterrichlsminister erwarten laffen! Hätte diese Praxis eines beschränkten Geistes einen gesetzlichen Boden gehabt, so könnte doch auch der gegenwärtige Unterrichtsminister kein anderes Verfahren einschlagen. Verhält es sich aber so, so könnten doch schon die unteren Instanzen, wenn sie die Neigung dazu hatten , aus sich so verfahren, wie es der Herr Minister thut.) Speyer, im Juli. (Erwiderung.) In Nr. 25 Ihres geschätzten Blattes -befindet sich unter Speyer ein mit dem Namen Hildesheimer unterschriebenes „Eingesandt", welches die Entlassung des Chordirigenten und Organisten an der hiesigen Synagoge in einer, die Wahrheit entstellenden Weise bespricht, weshalb der Unterfertigte sich' veranlaßt findet, Folgendes darauf - zu erwiderm Vor Allem! bedarf es der Erwähnung, daßder. Unterzeichner jenes Artikels ° von Speyer der entlassene Organist selbst ist, welcher sich bereits in arrogantester Weise in hiesigen Localblättern über den hiesigen - Synagogen-Ausschuß ausgelassen hat, was aber deshalb von Letzterem ignorirt wurde, weil man hier die Sachlage jener Angelegenheit genugsam kennt. Es wird nicht in Abrede gestellt, daß wir uns schon seit Jahren eines herrlichen Gottesdienstes erfreuen -und nur der Synagogenchor in letzterer Zeit stets mangelhafter wurde, was unter der sich immer steigernden Unhöflichkeit des Dirigenten H. nicht zu verwundern war, so daß dieser voraussichtlich den Chor baldigst vollständig invalid gemacht haben würde. Deshalb sah der Unterzeichnete sich veranlaßt, dem Dirigenten Hierwegen sein Bedenken auszusprechen, was den ohnehin etwas reizbaren, streitsüchtigen Herrn H. in solchen Harnisch brachte, daß er den Synagogen-Ausschuß mit den unziemlichsten, dessen Ehre verletzenden Borwürfen rc. zu überhäufen sich erlaubte. Dies allein hatte die Entlassung des beregten Herrn zur Folge und ist in aller Kürze der wahrheitliche Sachverhalt jenes „traurigen Vorkommnisses," wie sich der betreffende Einsender auszudrücken beliebt. Daß Herr H. ähnliche Conflicte auch schon mit dem früheren Vorstände gehabt hat, dafür liegen die schriftlichen Beweise vor. Was die Zerrüttung unseres Gottesdienstes und die Auflösung des hiesigen Synagogenchors anbelangt, wovon Herr H. spricht, haben wir nur zu bemerken, daß seit seiner Entlassung, obwohl er sich für unersetzlich hielt —■ nicht die gelindeste Lücke fühlbar wurde, daß der Gottesdienst in gewohnter Weise seinen Fortgang nahm und der reorganisirte Synagogenchor unter Leitung des Neuangestellten Organisten und unter der kräftigen Mitwirkung unseres bewährten Cantors lebensfähiger ist, als er ehedem war und zu den besten Hoffnungen berechtigt, trotz der offenen und geheimen Jntriguen, die von gewiffer Seite in Scene gesetzt werden. Was ferner der Herr Einsender von einer „nie dagewesenen Aufregung in der ganzen Gemeinde" sagt, ist völlig unwahr. Gemeinde und Synagogenausschuß leben in schönster, ungetrübtester Eintracht und erfreuen wir uns des tiefsten Friedens. Auch in diesem Blatte in dieser Sache unser letztes Wort. Der Synagogen-Ausschuß von Speyer. ' Gnesen, 3. Juli. (Privaimitth.) Die hiesige jüd. Gemeinde erlitt am 28. v. M. einen sehr schweren Verlust; ver Dirigent der jüdischen Schule, Herr S. W o l f f, würde urplötzlich durch einen Gehirnschlag im 5 7 sten Lebensjahre ein-Opfer des Todes. Der Verblichene hat 38 Jahre mit'pflichttreuer Hingebung und warmer Liebe für die Jugend hier gewirkt. Als Lehrer hat er sich durch seine Leistungen in den Herzen'seiner zahlreichen Schüler und Schülerinnen ein unerlöschliches Andenken

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