Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 29 (14.7.1874)
- Date
- 1874-07-14
- Page
- Seite 493 (sequence 9)
- Language
- German
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bedeutend zürückgegangen ist: Als Stiftungen von Juden geben sich darin folgende' drei, zu ^erkennen : . " . , ' ■ , - - ^Der Kaufmann. Bär w a ld zu Rakel im Reg.-Bez. Bromberg Hat'-mit einem; Capital - von '3000 Thlrn. eine Stipendienstiftung für israellEtudirende gegründet. .. - - - Der vr: meci.r-K o sch' zn) Königsber gin Preußen hat dem^ Dinter-Verein zur .Gründung, und Unterhaltung von Kleinkinderschulen'daselbstidie Summe von 2000 Thlrn. vermacht.*.) ' ' . .. '! . > - Die Wittwe Henriette El ka nl geb.s Kahna;zu; Berl in hat denBaruch-AuerbachffchenWäisen-Erziehungs-AnstalteN - für jüdische Knaben und' für jüdische- Mädchen da se l b st- -zwei Legate; von je 3000.Dhlrn. aüsgesetzt.. ' - . :: München, 27. Zunü'i 'Die i s r a e l. Eu lt u s ge me in den zu l Hammelburg, Kissingen unduUnsleben>- sowie weitere 7 0 Cultusgemeinden in Unterfranken -- und Aschaffenburg haben an bie; Kammer der Abgeordneten die Bitte gestellt, dieselbe wolle ^beantragen, daß die Königl. Stäatsregierung die Aufhebung, der noch in Bayern 'bestehenden Ab ga be n ' der' Juden an christliche Pfarrer, Lehrer und Meßner ausspreche.- Diese'„Juden-; gelder^ hätten,wietes; in " der' Motivirung der Petition heißt,- nur insehr -seltenen Fällen ein-; privatrechtliches Verhältnis; zur Grundlage- und wurzelten meist" in ^der früheren! Stellung der- Juden in öffentlich rechtlicher Beziehung. Es könne deshalb den Juden' nicht verargt werden, wenn.sie bestrebt seien, "vom diesen; Abgaben,-'von denen' ' die Gesetze;(§ l O 4 des Religionsevicts, Art: 5' des Gemeinde-Umlagengesetzes.- von 1819 und Art. tz des Ablösungsgefetzes von 1848) sie befreien, auch thatsächlich befreit zu werden. , Hannover, 18. Juni. fPrivatm.) 'Nachdem, in der vorjährigen - Plenarversammlung-'- des hiesigen : israelitischen Wohlthätigkeitsvereins beschlossen worden war, ein ComitS zu7 wählen, welches die Errichtung eines jüdischen Krankenhauses verbunden mit einem Alters-Versorgungshause in die Hand nehmen sollte, -mochte das Comite, obwohl diese Idee s. A allseitig mit der größten Theilnahme umsömehr ausgenommen wurde, als über die Nützlichkeit,7 ja Nothwendigkeit derselben bei; dem Anwachsen unferer Gemeinde kein Zweifel -obwalten konnte, der Ungunst dev! Zeitverhältnisse gegenüber seiner Aufgabe nicht früher nähertreten; und unterließ es bisher, 'größere-- Sammlungen "für diesen Zweck: zu veranstalten. Es schien indeß geboten,-- die-gegebene Anregung; nicht ganz fallenzu lassen7 und die Erreichung jenes Zweckes' wenigstens vorzubereiten, indem ein -Verein errichtet^werde,'- der im engen Anschluß an den Wohlthätigkeitsvereines sich zur Auf-- gäbe macht, die Mittel zur Erbauung und Erhaltung eines jüd. Kranken- und Alters-Versorgungshausesherbeizuschäffen. Mitglied dieses Vereins kann jeder hier lebende Jude werden, derj *) Eine der wenigen Schenkungen von 'allgemeinem- Charakter. .. - --- Redaetiom ^' - sich zu einem regelmäßigen Beitrage von mindestens"einem - Groschen wöchentlich. auf;-ein Jahr oder länger verpflichtet" und darf wohl bei den geringen Anforderungen,; 'die der Verein an seine Mitglieder stellt, auf eine allseitige Theilnahme gerechnet werden. . . - ,,. - - In der jüngst in Emden zum Behufe der Wahl eines. Landrabbiners.stattgehabten Versammlung von Gemeindevorstehern aus .dem- Bezirke Aurich-Osnabrück wurde wiederum wie das vorige Mal Dr. Buchholz in Stargart zum Landrabbiner gewählt, obgleich 'ein nicht unbeträchtlicher iTheil der Synagogengemeindeu bei dem.Ministerium gegen diese Wahl Protest erhoben hatte, in welchem bemerkt wurde, daß das hannoversche Gesetz vom 30. September 1842, auf -welchem das Landrabbinat beruht, minder preußischen- Verfassungsurkunde, wie mit dem Bundesgesetze vom -3. Juli 1809 imvollsten Widerspruch stehe. Zur Begründung der alsdänn7 folgenden7 Behauptung, daß der Wahlactder Filialgemeinden völlig -illusorisch sei^ wird auf den Umstand hingewiesen, daß von der Gemeinde Emden, die das Vorrecht besitzt,. -drei Candidäten vorzuschlagen, neben dem vr. Buchholz aus Stargart, dem der dortige Vorstand durchaus das fragliche Amt-zu. übertragen wünsche, bzwei Candidaten ausgestellt worden, welche selbst dem Namen' nach den betreffenden Gemeinden ganz unbekannt seien und zum Schluffe wirddann noch die Bitte ausgesprochen, die Wahl nicht zu gestatten oder den einzelnen Gemeinden -zu erlauben-- aus dem Landrabblnätsverbände - auszu- .treten. — Auf eine bereits im; vorigen Jahren eingereichte"Beschwerde gegen die neue Gebüh'rentaxe für den Landrabbiner ist vor Kurzem vom Ministerium ein ablehnender Bescheid erfolgt, weil-hinsichtlich der früheren Bestimmungen' Abänderungsanträge' in der Oberpräsidialinstanz bisher nicht, gestellt' worden, über derartige Anträge aber von den Ministerien inerster Instanz nicht zu entscheiden sei. Nur die Bestimmung, daß-, wenn ein im Bezirk wohnhafter -Bräutigam außerhalb des Bezirks getraut -wird, dennoch dem Landrabbiner die halbe Gebühr zu entrichten sei, ist; gestrichenworden.- Im Uebrigen werden die Bestimmungen hinsichtlich der -Trauungsgebühr als angemessen gebilligt, obwohl dieselben 3 bis 4 Thaler betragen: Nach fernerer -Erklärung der Negierung - stehen § 70 der hannoverschen Ministerialbekanntmachung vom 19. Januar 1844, wonach die Dienstbezüge des Landrabbiners an Besoldung'und' Gebühren nach Bestimmung der Behörden aufzubringen und § 28 des Judengesetzes vom -30': Septenrber 1842, -nach dessen Wortlaut die Juden die Kosten ihres-Synagogen- und-Schulwesens allem7 zu tragen und der Betrag dieser Kosten, sowie die Art der Aufbringungdurch ' die Behörden 'festzustellen, in unveränderter Geltung. - ' In Lüneburg, wo die städtischen Collegien i den - Sonnabend in Aussicht genommen- - hatten, um am demselben' die dort einzurichtenden Schafmärkte-' 'abhallen zu laffech trat -unlängst die überwiegende- Mehrheit-des- Handelsvereins - einem " Anträge bei, nach welchem jene Marke üuf einen anderen'Tag verlegt werden 29