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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-07-14 · Heft 29 (14.7.1874) · p. Seite 492

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 29 (14.7.1874)
Date
1874-07-14
Page
Seite 492 (sequence 8)
Language
German
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dienen soll. Dies erscheint uns aber, aus doppeltem Gesichts-: punkte eine, irrige Behauptung. - Denn erstens -wenn in unseren' Tagen überhaupt- und zwar mit vollem Rechte Wissenschaft und Praxis: nicht mehr auseinandergehalten werden, so soll doch die Mehrzahl derjungen Männer r welche die Hochschule besuchen, zukünftig einem praktischen Lebensberufe angehören, in welchem die. Homiletik den Vorder - und Hauptgrund einnimmt.; gerade' deshalb müßte die Hochschule diese zukünftige Hauptthatigkeit ihrer Schüler in's Auge fassen, um sie dafür wissenschaftlich vorzubereiten. Zweitens kommt es ja darauf an, auch die Homiletik wissenschaftlich zu. behandeln, wie sie es gerade so.überaus nöthig hat. Der jetzt bei uns wieder ganz ungenügenden Behandlung der Homiletik müßte durch eine wissenschaftliche: Bearbeitung Schranken gesetzt werden. So aber wird beiden jungen- Leuten nur der Wahn gestärkt, das Predigen fei dine« Sache,-die Jeder aus sich selbst schöpfen könne, wenn man nur richtig deutsch zu sprechen verstehe. Wir haben daher seit DecennieMmterrichtete Rabbiner, aber meist schlechte odermur mittelmäßige Kanzelredner hervorgehen sehen. Ueberhaupt ist es wohl ein Jrrthum, wenn man meint, eiHe solche Hochschule müsse nur den höchsten und strengsten wissenschaftlichen Ton anschlagen, und aus dieser Region niemals heraustret'en. Die Hochschule, wie jede Universitätsfacültät, ist keine Akademie der Wissenschaft, sondern immer noch eine-Schule, deren Jünger erst in die Wissenschaft eingeführt werden sollen. Wir kennen Lehrer an Universitäten, die dadurch, daß sie die Kräfte und Bildungsstufe der jungen Leute überschätzten und ln-ihren - Börträgen aü' diese zu hohe Forderungen stellten, die Mehrzahl ihrer Zuhörer verloren, die sichlieber zu weniger begabten Lehrern wandten, weil sie diesechesser verstanden und mehr von ihnen lernten. 'Man mißverstehe uns nicht: wir machen der Hochschule aus den angegebenen Lücken noch durchaus keinen Vorwurf, sondern wenden uns hiermit vorzugsweise an das Pub li kum, dasselbe aufzufordern, der Hochschule mehr Mittel zu Gebote zu stellen, damit sie zur Ausfüllung dieser Lücken schreiten könne,, was sie sicherlich sofort thun würde. Die Hochschule hat in ihrem Bestände von dritthalb Jahren bereits so Vorzügliches geleistet und ihre Lebens¬ und Wirkungskraft so genügend erwiesen, daß weitere Wünsche auszusprechen, nicht als ein Tadel, sondern als Beweis des vollen Vertrauens zu ihrer Gegenwart und Zukunft gelten muß. Bonn, 5. Juli. (Privatm.) Das Juliheft des „Centralblattes für die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preußen" enthält folgendes Min isterialrescript: ' 121) Gemeindebeitrag zur Erhaltung einer öffentlichen jüdischen Schule. Berlin, den 11. September 1873. Ew. Hochwohlgeboren erwiedern wir auf den Bericht vom 2. Juli d. I. ergebenst Folgendes: . Da in N. die Unterhaltung der Ortsschulen aus städtischen Mitteln erfolgt, können nach § 67 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 — Gesi-Sämml. S. 277'--— auch die Juden einen Anspruch auf eine Beihülfe aus Communalmitteln zur Unterhaltung'^ der - dort bestehenden öffentlichen - jüdischen Schule erheben^-" v ' Eine solche' Beihülfe' ist' ihnen demgemäß ' auch für 1872' gewährt. Daß dieselbe aber unter einseitiger Berücksichtigung des Betrages der Communalabgabender 'jüdischen Einwohner bemessen worden/ steht, wie wir'in dem Erlaß vom 29. Jam e. — Minist.-Bl.-ft i. V. Jahrg. 1873 S. 115 — bereits äusgeführt.haben, mit den Bestimmungen des § 67 unter Nr. 3 a. a. O. nicht im Einklang. .. > Danachsoll, bei öer Bemessung der städtischen Beihülfe vielmehr'-neben den Communalabgahen der jüdischen Einwohner auch der Betrag der aus den Communalcafsen für das Ortsschulwesen sonst gemachten Verwendungen und der Erleichterung, welche dem Communalschulwesen aus' der Vereinigung der jüd. Kinder in eine besondere jüdische Schule erwächst, in Betracht gezogen und die Höhe der städtischen Beihülfe unter Berücksichtigung der gesa m m len in Betracht kommenden Verhältnisse auf ein billiges Maß festgesetzt werden. Andrerseits 'ist freilich auch die Annahme des jüdischen'Gemeindevorstandes in der Beschwerdeschrift vom 28. Febr: d. I., daß die bisherige Beihülfe von 49 Thlrn. lediglich in Erfüllung der Bestimmung unter Nr. 4 a. a. Q von der Stadt N. zu leisten sei, nicht gerechtfertigt. Ew.. Hochwohlgeboren wollen von. diesen" Gesichtspunkten aus die Angemessenheit der in Rede 'stehenden Beihülfe nochmals prüfen^ und den Versuch einer Vereinbarung machen, event. Sich darüber.gutachtlich äußern, auf welchen Betrag unter Berück-- sichtigung aller in Betracht kommenden Verhältnisse die Beihülfe aus Communalmitteln festzusetzen sei. ' Im Aufträge des Hrn. Mini- In Vertretung des Hrn. Ministers sters des Innern. der geistl.'rc. Angelegenheiten... Ribbek. . Sydow. An " den Königlichen Oberpräsidenten rc. (Auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage konnte der Bescheid nicht anders ausfallen, und es fragt sich daher nur, ob das zu erwartende Unterrichtsgesetz gerechtere Bestimmungen für die jüdische Schule enthalten werde. Das Gesetz vom 23.'Juli 1847 machte der letzteren nur die dürftigsten Zugeständnisse; hoffen wir, daß man 26 Jahre später weitergehen werde.. , . , Redaction.) Dasselbe Heft zählt die jüngsten „Zuwendungen im Ressort der Unterrichtsverwaltung, welchen die landesherrliche Genehmigung ertheilt worden ist." Bemerkenswerth ist es, daß diese Stiftungen und Schenkungen, deren 28 aufgezählt werden,'mit äußerst geringer Ausnahme confessionell sind, ein Beweis mehr, wie schwach gegenwärtig die allgemeine humane Tendenz ist, so viel auch' mit schönklingenden Phrasen darüber gesprochen wird. Man kann.sich nicht verhehlen, daß hierin die Gegenwart

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