Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-07-07 · Heft 28 (7.7.1874) · p. Seite 475

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 28 (7.7.1874)
Date
1874-07-07
Page
Seite 475 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226960-3226989--32738-3255720
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

r t? 475 Hauptträgern, des galizischen Handelsihres religiösen Bekennt-;'. niffes wegen absperre, das übrigens auf einer Vorausetzung: der; russischen Beamten beruht, da die österreichischen Reisepässe kein Glaubensbekenntniß der Inhaber ausweisen. , . Es ist bekannt, daß-in Rußland jeder Träger eines .deutschen Namens für einen Juden gehalten wird,: so daß selbst Kaufleute christlicher Confession vor dieser Gewaltmaßregel nicht gesichert, sind, wenn sie nicht vorsichtshalber ihre Taufscheine-dorthin milbringen. Gegenwärtig/wo die Vereinbarung eines neuen- Handels-; Vertrages zwischen Oesterreich - und Rußland in Verhandlung steht, möge die Aufgabe der österreichischen Regierungsvertreter in erster Linie die sein, daß jedem Angehörigen des österreichisch-ungarischen Staates — ohne Religionsunterschied — alle Theile Rußlands zu Handelsbeziehungen geöffnet : und * die bisherigen Schranken vollständig aufgelassen werden. Vorläufig aber, wo wir angesichts der-ungünstigen Ernteaussichten in Oesterreich in nächster Zukunft abermals auf den Import russischen Getreides angewiesen sein dürften, möge das hohe k. k. Handelsministerium im .Interesse-des österreichischen Handels sowohl, als der diesseitigen Consumenten eine Sistirung des den Aufenthalt und den Handelsbetrieb jüdischer Kaufleute in Rußland betreffenden Verbots mit gewohnter Energie anzustreben geruhen. ' Pest, 22. Juni. - (Privatmitth.) sDer ungarisch-israelitische Schulfondim Abgeordnetenhause.j Diese Angelegenheit/ welche, einzig -ihrer Art, . von der Gesammtjudenheit noch immer mit Spannung verfolgt wird, ist nunmehr in ihr letztes Stadium getreten. Dieselbe rief in der gestern Abends abgehaltenen Conferenz der Deäk-Pärtei eine längere Discussion hervor. Minister Träfort unterstützt seinen, den Lesern dieses Blattes bekannten Antrag in einer geistvollem und warmen Rede, während Zsedänyi, der pietistische .Anwaltder Orthodoxen, neuerdings die so. oft vorgebrachten und ebenso oft widerlegten Argumente hervorholte, daß das Abgeordnetenhaus »nämlich durch seinen Beschluß vom 18. März 1870 bie Existenz zweier jüdischer Confessionen anerkannt -habe, daher nicht einseitig für-die eine gegen die andere Partei ergreifen dürfe. Wenn der ministerielle Bericht hervorhebt, daß Se. Majestät über die Verwendung des israelitischen .Schulfonds nicht nur in der » absolutistischen, sondern auch in der constitutionellen Zeit zu wiederholtenmalen Verfügungen getroffene habe, so machte er darauf nur bemerken, daß es nicht passend, ja gar nicht gestattet sei, den Namen Sr. Majestät in eine solche Discussion hineinzuziehem Sei der israelitische Schulfond, wieder Minister behauptet, ein öffentlicher Fond, so möge die ganze Angelegenheit an jene Commission gewiesen werden, welche vom Abgeordnetenhause zur.Eruirung der rechtlichen Natur der öffentlichen Fonds, eingesetzt worden ist. Anton Zichh versichert, daß er auf. dem Standpunkte , des' „modernen Liberalismus" stehe," allein - er habe dennoch bezüglich, der Vorlage des Ministers bedeutende Skrupel, die. zum Thei.l mit jenen Zsedenyi's übereinstimmen. Er wünsche nicht, daß der Staat sich; in die Heranbildung der Geistlichen irgendeiner Confession: einmische, und wenn man an der Universität selbst die theologische Facultät aufheben wolle, so wäre es inconsequent, fürdie Israeliten von staatswegen ein Rabbinerseminar zu gründen. t Indessen möchte er über das Meritum der Sache jetzt überhaupt.- noch nicht entscheiden, sondern früher im geeigneten Wege die Klärung, des ganzen Verhältnisses anfireben, und zwar möchte: er nicht, wie Zsedönyi, bloß eine, sondern drei Commissionen über die Sache vernehmen: erst jene, welche sich mit den öffentlichen Stiftungen befaßt, zweitens jene, welche zur Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche ausgesandt wurde, und drittens die Schul- und Unlersuchungscommission. Nachdem der Minister auf beide Reden kurz replicirt hatte, ergreift Anton Es enger y das Wort. Er begreift nicht, wie man noch alle möglichen Vorschläge behufs Klärung der Sachlage machen könne, da diese ja so klar als möglich sei und gar keiner weiteren Erörterung bedürfe. Er bespricht nun in Kürze die Entstehung des israelitischen Schulfonds und "weist nach, daß derselbe ein von Sr. Majestät aus Mitteln der ungarischen Juden gestifteter Fond mit voraus bestimmten Zwecken sei. Daraus folge zunächst/ daß Zfedänhi und Zichy im Jrrthume sind, wenn sie sagen, daß der Name Sr.Majestät in die Discussion nicht hineingezogen werden dürfe: auch er wisse der Krone die schuldige Achtung zu zollen, allein in diesem speciellen Falle fungire Se. Majestät nicht als der souveräne Träger der Krone, sondern als der Gründer einer Stiftung, welcher zugleich das Verfügungsrecht darüber hat, und Redner wisse nicht, wie-man über die Verwendung einer Stiftung sprechen könnte, ohne dabei zugleich des Stifters und seiner Intentionen zu gedenken. Daß der Staat für gar keine Confession Geistliche zu erziehen habe, .sei ganz richtig; er— Csengerh — habe auf das Entschiedenste den Fortbestand der theologischen Facultät an der Universität bekämpft und sich schließlich-nur aus Opportunitätsgründen gefügt, weil er eben nicht, glaube, daß die Mittel-des Staates dazu bestimmt seien, Priester einer bestimmten Religionsgenossenschaft heranzubilden; allein hier handle es sich nicht darum, aus Staats-' Mitteln israelitische Seelsorger zu erziehen , sondern eine-, vom Stifter vorwiegend für ein Räbbinerseminar bestimmte Fundation dieser Bestimmung zuzuführen. Die Negierung intervenire hier nicht als Repräsentant des Staates, sondern , als Manipulant aller öffentlichen Fonds, deren Verwendung sie zu überwachen hat. Gerade wenn das Abgeordnetenhaus früher alle möglichen Commissionen vernehmen, mnd dann auf Grund der von ihnen erstatteten Berichte in eine meriterische Discussion eingehen und Beschlüsse fassen würde — gerade dann würde sich das Abgeordnetenhaus in die Angelegenheiten einer Confession einmischen. Daß es zwei jüdische Confßssionen gebe, habe das-Abgeordnetenhaus niemals, ausgesprochen und könne eine solchd Absurdität auch gar nicht-aussprecheu, da unsere alten Gesetze nur Eine Wische

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.