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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-07-07 · Heft 28 (7.7.1874) · p. Seite 474

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 28 (7.7.1874)
Date
1874-07-07
Page
Seite 474 (sequence 8)
Language
German
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‘in der Provinz Hannover, sowie die Versammlung des Vereins israelitischer Lehrer in dem ehemaligen Königreich Hannover ausgeschrieben.- Die Tagesordnung der Letzteren ist folgende: - ' 1. Bericht der Commission über die.aufgetragenen Arbeiten; 2. Fernere Berrthung über die Beffergestaltung der jüd. Lehrerverhältnisse; 3. Sonstige Anträge und Mittheilungen; 4. Referat über die früher angeregten Themata. a. Welche Mittel hat die Schule, jüdisch-religiösen Sinn in praktischer Bethätigung bei den Schülern zu erwecken? b. : Welche Erfahrungen haben sich bei Ertheilung des eigentlich sogenannten Religionsunterrichtes herausgestellt? i Oesterreich-Ungarn. Wien, 16. Juni. (Privatm.) Die Zeilen ändern sich. Zur Zeit als der Herr Graf Thun Minister des Unterrichts war, verlangte er von der hiesigen israelitischen Cultusgcmeinde, daß dieselbe eine Volksschule für die israelitische Jugend errichte.- Als der Vorstand Einwendungen gegen diesen Erlaß erhob, befahl er, daß die Gemeinde zwei jüdische Volksschulen errichte. Erst als Schmerling Staatsminister wurde, gelang es, diese angeführten Erläffe förmlich aufzuheben. Und jetzt, nachdem das Concordat aufgehoben ist, wurden zwei jüdische Schulen fast gleichzeitig gegründet., Die eine vom Mädchenunterstützungs- und die andere vom Kreuzervereine. In den hiesigen klerikalen Journalen wird jetzt befürwortet, daß auch die Katholiken katholische Schulen errichten. Doch scheint die Sache keinen Anklang zu .finden. - Die Katholiken waren bisher gewöhnt, daß der Staat für sie sorgte, und sie finden es eigenthümlich, daß sie für ihre Religion Opfer bringen sollen, wie dies die Juden Jahrhunderte lang.gethan und jetzt noch thun. Trotz der verheerenden Wirkungen des „Krach" wird nach wie vor Wohlthätigkeit geübt. Die Herren Brüder Guttmann haben mit großer Munisicenz das ehemalige jüdische Spital (das bekanntlich durch ein neues größeres ersetzt worden) in ein Waisenhaus für Mädchen umgestaltet. Dasselbe wurde am 14. d. M. eingeweiht. Es mag hier erwähnt werden , daß neben Herrn Josef Ritter v. Wertheimer auch Herr Dr. Engel sich große Verdienste um das Jnslebentreten des . so segensreich wirkenden Waisenvereins erworben hat. ■ ■ - - r Wien, 16. Juni. (Berichtigung.) Ich weiß nicht, wer sich im Grabe herumdrehen wird, ob Kaiser Joseph oder y-nnb der Verfasser des Schulchan-Aruch, Joseph Karo. In Nr. 24 der Allg. Zt. d. I. theilte ich eine historische Notiz mit, welche die Unterschrift Josephs als Mitregent' (Corregent , abgekürzt C o r r.) trägt, und der Setzer *). machte aus Corr. Caro.?*) ' Ich' *) Die Schuld trägt die HandschriftrdeS Herrn Autors/- die bis-; weilen zu einer gelinden Verzweiflung bringt. Der Setzer. ' - **) Was ich ans vollem Herzen bestätige! Der Correetn. l - ersuche-also, dieses'richtig zu,stellen. Der Hofkanzler hieß nicht Blumenflein, sondern Blümegem In-der Notiz 11 soll es statt „auffällige Gedenkbücher", all fälligen Gedenkbücher heißen. G. Wolf. Brody, 18. Juni. Im December vorigen Jahres - wurde die Brodher Handels- und Gewerbekammer von - einigenzum Zwecke des Getreideankaufes in Kursk in Rußland sich-- aüfhaltenden jüdischen Kaufleuten auf telegraphischem Wege verständigt, daß sie polizeilich ausgewiesen wurden. Der Intervention der von der Kammerangerufenen Regierung gelang die Sistirung der Gewaltmaßregel.? Um aber die Gefahren, welche jüdischen Kaufleuten im Handelsverkehr mit Rußland noch - immer drohendauernd zu beseitigen, , hat die Brodher Kammer beschloffen/ eine Petition an das Handelsministerium zu richten- und die Lemberger Kammer zum Anschluß an dieselbe mufgefordert. Diese Petition lautet: . . Hohes k. k. Handelsministerium! Dem hohen Erlässe vom 11. d./ Zahl 13,222, hat die gefertigte Handels- und Gewerbekammer mit Bedauern entnommen; daß die Ausweisung ^österreichischer Kaufleute mosaischer Religion im December 1873 aus Kursk kein Act der Willkür der dortigen Polizei / sondern- - im russischen Gesetze begründet sei- und baß die im erwähnten-Falle von der; kaiserlich russischen Regierung verfügte Sistirung - des Ausweisungsedictes blos der Intervention des hohen k. k. Ministeriums des Aeußern zu danken sei. , Nach dieser Prämisse ist der österreichische Handel, welcher in Galizien fast ausschließlich in den Händen der Juden ruht, im Innern Rußlands sehr prekär und bei strenger Handhabung des russischen Repressivgesetzes illusorisch. Kein Kaufmann kann es wagen, nach Kiew, Kursk, Konotop, nach Rylsk oder Orel zu gehen, sich da in Engagements einzulaffen, Angelder und Vorschüsse auf das angekaufte Getreide zu leisten, in steter Angst, von einem-Agenten' der Polizei unversehens gepackt, aus der Stadt abgeschoben und so außer Stand gesetzt zu werden, die eingeleiteten Geschäfte in -geordneter Weise abzuwickeln, wobei: der Verfall der geleisteten Anzahlungen wegen Nichtzuhaltung der eingegangenen Verpflichtungen seitens-der verjagten Fremden mit Sicherheit zu erwarten stände. ',l( Diese Verhältnisse stehen in.?so schroffem Widerspruche zu der Freiheit/ deren sich russische Unterthanen , welchen. Glaubens immer, in Oesterreich erfreuen, den liberalen Tendenzen des Jahrhunderts und dem allgemeinen Bestreben, durch Ausdehnung des Bahn- und Telegraphennetzsss und Lockerung der Zollschranken den Handel zu erleichtern und zu verallgemeinern, daß mit aller Thalkraft dagegen eingeschritten werden -müsse. , Während der russische Handel in Oesterreich, sich der ausgedehntesten Freiheit, erfreut, während die dortigen Kaufleute unbelästigt in allen Theilen unseres Staates unter, dem .Schutze liberaler Gesetze kaufen und verkaufen-dürfen, kann-knichr-zugegeben werden, .daß der. Nachbarstäat seine Gouvernements den

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