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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-06-23 · Heft 26 (23.6.1874) · p. Seite 436

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 26 (23.6.1874)
Date
1874-06-23
Page
Seite 436 (sequence 4)
Language
German
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immer zum Christenthume und Muhammedanismus^ übertreten, wahrend den .Christen und Muhammedanern» der Uehertritt zum Judenthume.. nicht gestaltet war; und in manchen; Ländern noch nicht ist. - Einganz Anderes -istdie -örtliche Gemeinde. Sie beruht allerdings auf der religiösen .Gemeinschaft, aber sie ist von dieser - verschieden,i sie ist ein äußerliches Institut in welcher jene einen realen-Ausdruck-findetein Mittel, um die äußeren Vetanstaltungen herzustellen, durch welche ein gemeinsamer Gottesdienst, ein gemeinsamer Unterricht, eine gemeinsame Wohlthängkeitspflege u. s. w. erwirkt /wird. Alles dieses kann die religiöse Gemeinschaft auch im Individuum für sich vollziehen; es kann beten, sich belehren, wohlthätig fein, für sich allein aus dem religiösen .Sinne und Gemeingefühl heraus. Aber ein ganz anderes ist es,i wenn alles, dies gemeinsam , also durch eine Gemeinde geschehen soll. Dazu bedarf es der Anstalten, der Baulichkeiten, der Beamten, der Geldkräfte, und zwar letztere in verhältnißmäßig bedeutendem Umfange. Da wird die Idealität zu--einer sehr realistischen Sache; da vergeht kein Tag, wo' nicht Geld gezahlt, also , aucheingenommen werden muß; da verbleibt die höchste und heiligste Sache nicht in ihrer idealen Sphäre, sondern tritt aus ein Gebiet, wo das menschliche Gemüth dem mannigfaltigsten Wechsel, der wandelbarsten Stimmung, den Leidenschaften, dem Eigennutz,-der Eitelkeit, der Streitsucht und dgl. unterworfen ist, da muß eine feste äußerliche Ordnung stattfinden, die ohne einen gewissem Zwang gar nicht bestehen kann, weil sie sonst täglichem Wechsel der Stimmung unterläge, da reicht - die Freiwilligkeit nicht aus, weil diese jede Sicherheit der Einrichtungen, des Maßes der zu verwendenden Mittel, der Erfüllung eingegangener Verpflichtungen versagt, weil diese eine Zeit lang blühend macht, was sie bald darauf wieder verwelken läßt. Wie? Wann hatte die jüdische Gemeinschaft mehr. Lebenskraft, als im Mittelalter — und. doch sah sich das jüdische Ritualgesetz genöthigt, den Gemeinden das Steuerzwangsrecht beizulegen , und die Aemter zu benennen, welche ausgenommen sein -sollten! Was endlich ist heiliger, als die Verteidigung des Vaterlandes, was-idealer, als die Wissenschaft — und schließlich kann auch den realen Veranstaltungen, für diese der Executor nicht fehlen! Eine Phrase, wie sie Lasker hier angebracht hat, kann auf solche reale Dinge n i ch t angewendet werden, und darum hat er auch für .„die religiöse Gemeinde" den Ausdruck: „die religiöse Gemeinschaft^ verwendet; die Zuhörer und die flüchtigeren Leser fassen picht sofort den weiten Unterschied zwischen beiden. Und siehe da! abermals tritt Herr Lasker „im Namen der Juden", wie er^ ausdrücklich sagt, auf, und zwar gerade darin, worin er den ausdrücklichen-Widerspruch der preußischen Juden vor sich hat! Wer hat ihn hiermit beauftragt? Heißt dies etwas anderes, als : die Juden sind meiner Meinung, aber sie sind so beschränkt, ihre eigene Meinung und Angelegenheit gar nicht zu verstehen , und darum erkläre ich „in ihrem Namen" das Gegentheil von dem, was sie verlangen!? * Hierauf, erklärt-nun Lasker alle.- Besorgnisse selbst für .-die kleineren Gemeinden.für unbegründet.. Dies istnün ein:Feld) worin wir, ihmn allenErfahrung Nnd Kenntniß absprechen müssen^ und darum sagen wir, daß es eine unbegrenzte Anmaßung von ihm ist, alle Sachverständigen Lügen zn. strafen. *); Freilich kommt ihm zuletzt das:-Gefühl, es -könnte- ,-von» der neugewonnenen Freiheit ein - schlechter-Gebrauch gemacht werden", vertröstet aber, daß dies nur eine kurze Zeit dauern werde. Nun; :ein Mann, wie Lasker, der die Menschen, so genau kennt, wie rseine „Mannesseele" zeigt, und der dreißig Jahre mit den Angelegenheiten jüdischen Gemeinden beschäftigtwar,: muß es doch wissen! Noch mehrer will- -auch „vorsichtig" sein; es bestehen Verträge seitens der preußischen - Gemeinden- . es können - „die -Gemeindemilglieder sich - loslösew/ freilich, wie er. meint, „nur vorübergehend^ — daher sollen „die bisherigen Mitglieder der Gemeinden antheilsweise für die geschlossenen Verträge und eingegangenen Vertragsverpflichtungen aufkommen müssen". Noch mehr, er hält es sogar für „möglich, daß einzelne Mitglieder einer Gemeinde schon aus Eigennutz den Austritt erklären, um eben von gewissen Beiträgen befreit zu werden, und solch' ein Motivdes Eigennutzes soll nicht-hineingeschleppt werden". Dafür soll gesorgt werden. Wir sind neugierig, wie Lasker dies machen will. Man sieht, Herrn Lasker wird es zuletzt mit seiner Idealität etwas bange zu Muthe, - und auch er sieht die schlechten Leidenschaften und das Chaos, die durch-die . Beseitigung jedes festen Fundaments in den Gemeinden zum Vorschein kommen, trotz aller Lebenskraft der religiösen.Gemeinschaft. Wir glauben, jedes weitern Urtheils über, diese Rede Laskers enthoben zu sein. Sie entspricht vollständig dem Bilde, das wir im zweitel Artikel von ihm entworfen haben. Er ist ein Mann voll edelster Motive, trotzdem von Eitelkeit und Selbstüberhebung nicht frei, und zugleich ein Mann, der durch eine unvermittelte Verstandesschärfe und Sentimentalität nicht zur Klarheit kommt und .bald „staatsmännisch^ nachgiebt, bald zelotisch der Idealität folgt, wo er Schwierigkeiten seitens der Regierung und der Mehrheit des Hauses nicht zu begegnen glaubt. Kommen wir jetzt zu den übrigen Reden. *) Wie da« Gesetz, wenn es dieser Resolution entspräche, wirken werde, läßt sich schon jetzt and Thatsachen erkennen. Wir wissen bereits, daß auf Grund obiger Verhandlung in einigen ^Gemeinden nothwendige Bauten sistirt wurden, weil Niemand die dazu benöthigten Gelder leihen, Niemand sie verbürgen will. (Schluß folgt.)

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