Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 26 (23.6.1874)
- Date
- 1874-06-23
- Page
- Seite 435 (sequence 3)
- Language
- German
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435 ©feite üstelWsvnderriobjectiv^ die Mnge -lnach -ihrem Werthfe und Gbhälte > beurtheilt. "In gleicher 'Meise -ließsich -die königliche Lahenscho ^Regierung über- 'die- Streitfrage -- in -- Fürth aus) Wir müffenl-chrerbeurauS-rüGich-iLinmer wieder betonen, daß das- Individuum innerhalb-'der'jüd7 Gemeinde die/unbeschränkteste. Freiheit hah^semer religiösen Ueberzeugnng nach zu -leben, und daß, i wenn es/nnd'der'' Grundlage' des Judenthums nicht übereinstimmt," nach dem Gesetze vom ^-14P Mäi: 1'8 73* aus bent Jüdenthume und somit^imsPdevWemWde'aüstreten-kann^ferner daß innerhalb der.Gemeinde eine Anzahl von "Individuen sich ' ihren - GottesdieWinach^eigenemEfedünkeu^ilden kann, und dann/nach den Vorschlägen: aller- Petitionen)-/ihre-Steuer für den CttltüS aus den - Gemeindesteuern: zurückerhalten soll/ An irgend einen-Zwang) M/iktzend -feine Beschränkung der- Gewisienssreiheit istalso hier gar-Nicht^zu denken) ünb alle Declamationett Lasters treffen hierbei nicht'zul - Da hingegen übergehenwir die suri stisch-dialectische Weise)-Mit welcher Lasker die ^Aufhebung des lParochialzwanges für' die Juden, während ^er für die christlichen Kirchen bestehen bleibt) -aus - dem allgemeinen/ Gesetze heraus 'rechtfertigen will, Es ist die Seichtigkeit dieses Raisonnements, welches die Thatsachen übersieht und die juristische Formel verdreht)-schon zu oft nachgewiesen worden. ' :'-'r Vielmehr interessirt uns/ Herrn Laster: auf das sachliche Gebiet' zu folgen, aufwelchem er seine Gegner für. ungerechtfertigt erklärt hat.' Man hörenun seinen Haupttreffer. "-Et sägt: /ich ' behaupte) daß keine Religion wirkliche Lebenskraft Mehr hat, wenn es wahr ist) -daß - nur durch äußeren Zwäng ihre Gemeinschaft aufrecht erhalten werden könne; und ich weise namentlich im : Namen der Juden das Zutreffende jener - Besorgniß -'zurück; wenn -nur der Executor und die - Hülfe des- Polizeipräsidenten' in Berlin and des Ministersdes Innern im -Stande wäre)/ das Band der' jüdischen - Gemeinden zu erhallen, so wäre die aus einer solchen Quelle fließende Gemeinschaft nicht würdig , eine religiöse Gemeinschaft genannt zu werden." Das - ist -doch-eine glänzende Phrase, würdig einer Volksversammlung an den Kopf geworfen zu-werden, um ein tausendfaches Beifallklatschen hervorzurufen! Den Executor, die Polizei und den Minister des'Innern als Beweis der Unwürdigkeit 'anzurufen, das muß - jedes liberale Herz entflammen. Auch hat ihm das Haus dafür mit einem „Hört!" belohnt./Schade.nur, daß diese Wächter des Gesetzes ebenso z.. B.-bei der Schule -figuriren müssen! Was ist'choch, die Schule für'eine unwürdige Gemeinschaft, daß sieden Executor, den Polizeipräsidenten und den Minister des Innern zu Hülfe rufen muß) "damit das deutsche Volk sich bequeme, sich der Geistesbildung nicht zu entschlagen, wie seine Nachbarn in Frankreich und Italien! Wie unwürdig geknechtet ist doch dieses deutsche Volk den Franzosen und Italienern gegenüber, welche freilich ihre Freiheit mit der groben Unwissenheit eines großen Theils der Volksmaffe bezahlen! Dieselbe Phrase haben wir erst jüngst auf der italienischen Tribüne gehört, als das Gesetz über 'dfen^-Ochulzwangi verworfen worden'. -Mansieht/-das-preußische "Abgeordnetenhaus - hak^dasselbe Herz : für' solche - Phrasen) wie - das' italienische: - Aber fühltendenn die' Mitglieder-desAbgeordnetenhauses nicht - heraus ,u daß sie' hiermit ebenso die protestantischen -und! - katholischen ^Gemeinden wie die - jüdischenufür unwürdig ' erklären/ religiöse/ Gemeinschaften genannt -zu werden, dä - auch sie zum Beitreiben -der Steuern für die -Kirchengemeinden und - sogar - - für die-,Stolgebühren - schließ! ich >; den - Executor / die Pölizei und den -Miüister des Innern ' anrufen?- Mußten sie nicht' ssfokt'feineÄ'.-Beschluß -faffe'n, daß zukünftig ein -solches, der religiösen Gemeinschaft unwürdiges Verfahren - wegfallen müsse? Sind nicht-hierin die christlichen-Gemeinden noch unwürdigerals die jüdischen, da jene wenigstens noch Zuschüsse aus örtlichen und staatlichen Mitteln erhalten? Herr Laskerwirft sich also in eine prächtige Parade) schade nur, daß sie nur ein Fechterstückchen: ist." Er sagt: keine Religion hat wirkliche Lebenskraft, wenn sie ihre Gemeinschaft nur durch äußerers Zwang -aufrecht erhaltenkann. Warum braucht er - hier das Wort „Gemeinschaft"-anstatt Gemeinde? Weil eben Gemeinschaft und Gemeinde nur scheinbar.-identisch, in Wirklichkeit ganz verschieden sind. Eine: Gemeinschaft, selbst eine äußerliche, - hat jede Religion, ganz abgesehen von der Gemeinde. Der Christ begrüßt seinen Mitchristen-auch jenseits des Oceäns als in. einemgewissen -Geiste ihm 'verbunden,: Und fühlt sich dem Muhammedaner und Buddisten gegenüber ganz anders.- Der/ Jude vom -Don fühlt sich dem Juden 'in Melbourne oder am Ganges verbunden, ohne nur an die'Gemeinde zu denken, der dieser -oder jener angehört- Und diese:: geistige Gemeinschaft hat auch. ihre Aeußerlichkeit. Der Christ z/B. ist getauft, der Jude beschnitten. Der Christ unterliegt den-Gesetzen) der Stellung) der Achtung, den Verhältnissen) die für ihn in irgend einem Lande vorhanden. sind; ebenso der Jude. - Dies -ist die geistige, wie die äußerliche Gemeinschaft, die in der Religion beruht; und wo diese religiöse Gemeinschaft nur durch: äußerlichen Zwangaufrecht erhalten werden -könnte, da hätte Lasker recht, -wenn er ihm die Lebenskraft abspricht. Noch weiter; der Jude) der sich um äußere Mißstände willen nicht als Jude bekennt/ der Christ, der z. B.-in einem muhammedanischen Lande sichfür einen Muhammedaner ausgiebtin diesem -hat 'die Religion keinewirkliche Lebenskraftmehr; . er entzieht sich der religiösen Gemeinschaft, er verleuguet.seine Religion, sie?chat -keine Lebenskraft mehr-in ihm) Und doch Hat-selbst: dies seine Begrenzung. Von dem großen Maimuni ist es notorisch) daß er sich.eine Zeit lang dem mnhammedanischen Bekenntniß beugte/ bis er sich aus dem Lande gerettet hatte. Wer wollte sagen, daß darum das Judenthum keine Lebenskraft mehr in ihm gehabt habe-! -Was nun hatt dieses),religiöse Gemeinschaft!' mit der jüdischen -Ortsgemeinde zu thun? . Wenn dem Juden aus dem Judenthume herauszntreten staatsgesetzlich verboten.wäre, so würde die jüdisch-religiöse Gemeinschaft durch .'äußeren-Zwang . aufrecht erhalten. Das war aber nie der Fall; die Juden konnten 26*