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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-06-16 · Heft 25 (16.6.1874) · p. Seite 421

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 25 (16.6.1874)
Date
1874-06-16
Page
Seite 421 (sequence 5)
Language
German
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,'^Aor Allem ist hier zu bemerken, - daßr .weder in dem citirten Reichstagsbefchluß, noch? in ^der angeführtemckönigl: Entschließung? noch.- endlich in irgend-einer/Regierungsverordnung zwei israel. Confessionen — nämlich-eine, -welche die Congreßbeschlüffe acceptirt und sich mach diesen, und eine andere, welche dieselben nicht acceptikt und; sich mach eigenen -Grundsätzen organisirt auch Nur/ gesondertgenannt^ viel weniger als gesondert bestehend feierlich und gesetzlich anerkannt werden. Es konnte weder in der Absicht des Abgeordnetenhauses, nochauch -der Krone gelegen sein/ ohne Mitwirkung '.des dritten -Factors der- Legislation eine Religionsgenoffenschaft als selbstständig zu Recht bestehende Eonfession oder Kirche - feierlich .anzuerkennen -oder auch nur zu erklären, weil Ungarn -i ja noch kein allgemeines Gesetz über freie ' Religionsübung mnd -Kirchenbildüng - hat, sonach eine solche Anerkennung oder Erklärung rechtsgiltig nur im Wege eines formellen Specirlgesetzes -geschehen könnte, und wie aus zahlreichett Beispielen'aus der Neuzeit erhärtet wird — auch immer nür mittelst Specialgesetzen geschehen ist. - - - /// /// -- - Unzweifelhaft ist ferner, daß alle Unsere vaterländischen Gesetzartikel,' in denenüberhaupt von Israeliten und ihren Angelegenheiten-die Rede ist, nur eine einzige israel. Eonfession kennend Za was mehr, die Orthodoxen behaupten -auch selber nicht, daß ’ vor dem 1868/69er Congresse zwei verschiedene israel. Confessionen bestanden hätten,-sondern ^wollen deren Bestehen erst aus der Zeit nach dem Congresse (an welch' letzterem ja bis zum Schluffe auch ihre eigenen .Vertreter als ansehnliche Minorität theilnahmen) datirt wissen. In Glauöenssachen kann der Staat nicht Richter sein, und der weiter oben angeführte Beschluß des Abgeordnetenhauses bezweckte-auchnichts. weniger als dies, sondern er zielte, wie dies in der - Motivirung auch ganz präcis ausgesprochen ist- - einfach darauf ab, auch jener Fraction der Israeliten die gesetzlich garantirte Gewissensfreiheit zu wahren, welche fand, vaß die ,>Eongreßbeschlüsse mit den Fundamentallehren der mosaischen Religionsgesetze im Widerspruche seien." In eine Prüfung dieser Behauptung ließ sich das Haus durchaus nicht ein. ' . . - . Nach dem Gesagten ist also klar, daß in Ungarn zwei ge^ trennte israelitische Confessionen oder Kirchen in staatsrechtlichem Sinne nicht existiren. /Es besteht aber (und das fei nur erwähnt, -weil es wünschenswerth erscheint, die Frage des Rabbinerseminars auch vom culturellen Standpunkte aus zu beleuchten) einesolche Trennung auch/ von; dogmatischem Gesichtspunkte -aus nicht. >. . -'j An der Hand. der Geschichte weist nunmehr der Bericht detaillirt nach, wie in Sachen des Dogmas der Mosaismus zu allen Zeiten und in der ganzen - Welt/(die/einzigen in : Babylon entstandenen, aber selbst hier niemals zw - besonderer Bedeutung gelangten/und; in Europa, völlig/ unbekannten. Karaiten unter Führung ihres Stifters Rabbi Anan ben David etwa ausgenommen) stets ein einiger und einheitlicher auf den „Schulchan- Aruch" basirter gewesen. Unterschiede^-haben; sich wie das bei der- Zerstreuung in alle- Welt? und wem - - gänzlichen r Mangel eines / rituellen- Mittelpunktes nur -natürlich allerdings- - im Gebiete der 'Liturgie/ aber auch nur? da/!;ausgebreitet, /wie - denn die - Askenasim/- Chassidim - u. - A. m. nur' in - Sachen bet-* Liturgie differiren: / -// L/-- /// ///-/- / . In - unserem- Vaterlande /gab es zw Anfang"— nach Leopold Löw; --—/-überhaupt - nur sehr; wenige: israelitische Cultusgemeinden, und diese, waren ausschließlich /Anhänger des? polnischen und äb und zu? des spanischen Ritus. Als iw neuerer Zeit eine mil dem Namen Moses Mendelssohns zusammenhängende Reformbewegun g dis Judenschaft --- abev wieder nur in ritueller-Beziehung--—-- in zwei große Schulen theilte, nämlich/die Wiener und die Hamburger, hing die ungarische Judenschaft größtentheils dem Wiener Ritus an. . - . -' f i't Daß aber alle drei bei uns in Ungarn - bestehenden rituell verschiedenen Schulen"(die -polnische,-spanische: und die gemäßigte Wiener) in Sachen der Glaubenslehre -durchaus- -nicht verschieden seien und durchaus keinen dogmatischen Unterschied/zwischen einer „Congreßpartei" und /einer denEongreßbeschlüffen nicht anhängenden Partei begründen können--/' beweist , schlagend der /Umstand, daß häusig; zwischen 'zwei' Gemeinden, welche-sich Leide als - „orthodox" fatiren, (so" z.- B. Preßburg 'und- M.-Szigeth) ein weitaus/größerer Unterschied in der. Synagogenordnung / besteht, als zwischen zwei anderen Gemeinden,? deren eine-sich -für;orthodox, die andere aber den Congreßbeschlüffen anhängend/ erklärt (so z. B. Preßburg und Szegedin).'; Und noch ein weiterer Beweis/dafüv liegt? in den Petitionen der „Orthodoxen" selbst, da sie sich als Anhänger des: „Schulchan- Aruch" und der auf denselben basirenden mosaisch - rabbinischen Doctrin erklären, welche ja auch die: Anhänger Congreßbeschlüffe fatiren; in Folge dessen wollen auchdieOrthodoxen in:den Rahmen der „Eonfession^, als welche/ siesichgesondert/constituirt wissen wollen, die rituellen Schulen der polnischen/(Askinaftm) wie der spanischen (Sefardim) Liturgie, als/keinen wesentlichen dogmatischen Unterschied begründend, -in gleicher Weise anfnahmen^ Aus dem Gesagten, wie aus der Erwägung des Mmständes, daß die ^Orthodoxen" als ansehnliche Minorität factisch bis'zum Schluffe an den Arbeiten des Congreffes : theilnahmen erhellt sonach zur Genüge, daß - es bei uns? in Ungarn wohl rituell verschiedene Schulen, aber durchaus keine verschiedenes israelitischen Confessionen oder--Kirchen 'gäbe, daß ' also eine Theilung des - Schulfonds aus dem Motive einer confessionellen dogmatischen Verschiedenheit selbst in dem Falle unthunlich wäre, als in dem Stiftungsbriefe die ungetheilte Verwaltung dieses Fonds durch den Staat'nicht so nachdrücklich betont würde. Der IV. Abschnitt befaßt. sich insbesondere -mit der Frage des projectirten Rabbinerseminars, als nutzem Hauptpunkte des Streites sowohl am- Congresse im Iahte' 1868/69 als annoch heute. '

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