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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-06-02 · Heft 23 (2.6.1874) · p. Seite 389

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 23 (2.6.1874)
Date
1874-06-02
Page
Seite 389 (sequence 11)
Language
German
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'Mrä.s.ideyt: Es ist MieMnP weffer zum Wort.gemeldet,! ich schließe die Discussion. - D^r Hexr BeMterstatter hat .dcrsi! . Wort. ■ •' -; . Berichterstatter Abgeordneter Vr. Lehfeldt: Ich chm in! .bc;r glücklichen Lage, p;e Commissionßanträge nicht vertheidigen zu süssen, da si.e ^irien Angreifer iyr Hause gefunden, also offenbar daß Wichtige getroffen haben. . .. Die nacktes Tha.tsachefl, welche den Beschluß der Co,m- Msioff ZU Gründe gelegen haben,- sind bekannt. Es exisiiren inflexhalb der jüdischen Gemeinden verschiedene Bichtungen, in .Kxxlin z. B., welches gls Mustex für dergleichen auseinandergehMe Strömungen gelten kann, ist eine Gynagogengemeinde — und M-t -vom Staate anerkannte, Pie also das Recht hat, ZMan^sbeiträge zu erheben —7 welche man als eine Gemeinde Mittlerer Bichtang bezeichnen könnte, und außerdem eine orthodoxe und eine MrMtorische Genossenschaft. Das religiöse Gefühl, der Geschmack der Petenten trennt sich also zuweilen nach der ein,en, zuweilen nach der an Hern Seite hin in einer mit der Gemeindelehre' nicht zu vereinbarenden Weift. Die Petenten beschweren sich zgm Theil darüber, daß ihre alte orthodoxe Anschan.ung ihney von ihrer Gemeinde, deren Leitung entsprechend dpr Majorität eine Liberale ist, nicht mehr gewährt wird; zuweilen ist ihnen die Gemeinderichtung zu orthodox. Um Beispiele herauszugreifen, die das sehr leicht erklärlich machen, um was es sich dabei handelt, so ist daß Eine, daß man von einem Gehet . um Wiedererlangung des Ueicheß in Palästina auf der einen Seite nicht lassen will, auf der andern Seite aber die Sabbathftiex von Sonnabend qpf Sonntag verlegen möchte, um sich den christlichen Mitbürgern zu akkommodirey. Beides widerstrebt aber dM religiösen Gefühl dex Überstimmten. Steht nun eine solche Hauptgememde in der Mitte, so treten Zweiggemeinden nach rechts und nach links aus. nicht jüdischen Religionsgemeinschaften ist ihnen das seit den Maigesetzen unverschränkt durch den einfachen Austritt aus der Kirche, ohne daß sie darum die Bezeichnung dex Religion, wie Ihnen das der Herr Abg. Lasker ausgeführt hat, opfern müffen. Den Juden ist durch das vorjährige Gesetz aber das Opfer auferlegt, in solchem Falle aus das Wort „Jude'/ verzichten zu müffen. Wenn sie nun aber nicht in die strengere Richtung hinein können, was ja ihrer freien Anschauung überlqssen bleiben muß, oder wenn sie nicht in die freisinnige Richtung hineindürfen, ohne das Wort „Jude", welches ihnen Wappenschild ist, aufzuopfern, so würde man damit einen Gewissenszwang ausüben, wie Ihnen das bereits gesagt ist. Aus diesem Grunde ist seitens der Petitionscommission die Resolution, die auf dey Antrag des Herrn Abgeordneten Lasker im vorigen Jahre abgefaßt worden ist, zur Beseitigung aller dieser Uebelstäyjvß in dftftm Jahre mit Aeuderung von nur einer einzigen Gtzlhß wiederholt, worden- -In der porMrigen Resolution hieß es nämlich,. „M die MtzMM M eMr Kyxlage aufzufordern sei, ,pWch Welche den J,udey in My Hheiftn dex Monarchie pxr Äustritt aus einer.Religionsgemeinschaft erlaubt werpen solle." > D^ft Peti1loußco.mmission hat geglaubt, in .diesem Jahre im Anschluß an die Petitionen dies noch präcisex dahiy saffen zu sollen, daß statt des Wortes „Beligionsgenleinschqft" das Wort „Religionsgemeinde" gesetzt werde. Nun, damit ist die Parität erwirkt." , Von den Gegenströmungen, die nun gegen diesen sittlich gewiß begründeten Antrag der Petitionscommission in Woxt und Schrift und mündlicher Rede aller Art sich in neuerer Zeit geltend gemacht haben, sind einige von den Rednern schon ausführlich behandelt worden; auf einige andere gehe ich noch ein. Man hat behauptet, daß der jetzige Zustand, /wonach die Synagogen das Zwangsbeitragsrecht hätten, oas Ideal der Dünnung von Staat und Kirche verwirkliche. Meine Herren, daß ist ein Jrrthum. Der jetzige Zustand ist das Gegentheil dessen, was alle Trennung von Staat und Kirche voraussetzt, nämlich das Gegentheil der Selbstregierung. Bedenken Sie, daß diese neueren jüd. Gemeinschaften, welche sich neben den ofsiciell anerkannten mit Zwangsbeitragspflicht ausgestfltteten Gemeinden bilden, nöthig Haben, alle Institutionen, die eine Gemeinde an Beamten sowohl, als an Grundbesitz und Baulichkeiten hat, auf ihre Kosten zu Wiederholen. Es würde, wolle man in der Richtung weiter gehen, nur yas noch fehlen, woran schon vorhin erinnert worden ist, nämlich eine centrale zusammenfaffende, vom Staate anerkannte, wo nicht gar eingesetzte oberste Behörde der Juden, wie dies zur Zeit annähernd in der Provinz Hannover per Fall ist. Dann würde das Privilegium der Selbstregierung, das die Juden genießen, zurückgehen in eine Reaction staatlicher Regierung, es würde der Zustand sein, der zur Folge hat, daß der Staat für die Erhaltung des Judenthums sorgt, und es käme am letzten Ende der Zustand zur Erscheinung, in welchem die Juden in Frankreich sich befinden. Meine Herren, trotz vollständig gleicher Berechtigung, die die Juden dort genießen, darf doch nicht verschwiegen werden, daß in Frankreich die Juden, gerade unter dieser W Regiment, wo der Staat sie als kirchlich anerkannte Genossenschaft unterhält, nicht den Aufschwung genommen haben, als innerhalb der weitaus freier sich entwickelnden Richtungen in Deutschland, zu denen Sie jetzt noch einen Schritt beitragen sollen. Gesellschaftlich stehen die Juden in Frankreich weniger hoch, und auch in Elsaß-Lothringen hat sich das in neuester Zeit deutlich gezeigt. Das Letzte, was nun noch zu erwähnen wäre, wäre ein bis jetzt noch nicht zur Sprache gekommenes Bedenken. Wenn nämlich — sagen d.ie Gegner der Resolution — die Juden austreten können nach Belieben, so bleiben die Gemeinden und ihr Eigenthum iyr Besitz der Orthodoxie. Meine Herren, das ist Mas, was dem Staat,als solchem nicht.allein gleichgültig bleiben, sondern vpn ihm gar nicht berücksichtigt werden sann und,, darf. Ich, muß aber in dieser Beziehung doch auf eine Rechnung aufmerksam, Wachey, die, wenn es wirklich der Fall ist, daß die In-

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