Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 23 (2.6.1874)
- Date
- 1874-06-02
- Page
- Seite 388 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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3&r ' Meiste Herren, die Anhänger des Akten, wenn ich'sie so' nennen soll, sagen: Die Fragen, welche in den christlichen Confesstonen aüfgeworfen werden ustd die dort zu den Maigesetzen geführt' habest, zst der Gewährung des ffeieri' aus einer bestimmten Confession, ohne Vas' Christenthüsti selbst preiszugebe'n, diese Fragen finden bei uns' gar nicht' statt;' das J'udenthum hat überhaupt keine bestimmte Confessionalität, weil es eben keine bestimmten Bekenntniffe hat. Nun ist aber von meinem Freunde Laster schon mit Recht hervorgehoben worden, daß diese Frage von uns und von der Gesetzgebung gar nicht entschieden werden kann; ob das Behauptete'richtig ist oder nicht, können und dürfen wir, nicht entscheiden. Es ist die wiffenschaftliche, philosophische öder religiöse Ansicht einzelstbt 'jüdische Gelehrten; daß aber diese Ansicht nicht' allgemein getheilt wird) daß doch eine große'Anzahl Juden eine' andere Anschauung' vertritt', das sehen wir eben aus der vorhandenen Meinungsverschiedenheit, aus der vorhandenen Agitation. Diese Thatsache allein aber muß Nach meiner Ueberzeugung für uns genügen, sie muß genügen, die Freiheit dahin zu geben, aus einer bestimmt gearteten, von bestimmten Grundsätzen ausgehenden und geleiteten jüdischen Gemeinschaft auszutreten, ohne direkt geradezu die ganze Grundlage deLMdischen religiösen Denkens preiszugeben, ohne also ausdrücklich das Judenthum selber zu verlassen. Für uns als Gesetzgeber ist' die bloße Thatsache des Vorhandenseins' dieser . verschiedenen Anschauungen nach meiner Meinung entscheidend. Man sagt nun ferner: Es ist doch bedauerlich, daß diese Gesetzgebung vielfach gefährden wird das Äufrechterhalten, abgesehen selbst von dem Neuschaffen vieler ehrwürdiger, humaner nicht allein kirchlicher Einrichtungen. Dafür aber einen Zwang zu schaffen oder zu erhalten, dazu ist nach meiner Meinung die Gesetzgebung nicht berechtigt. Die Lebensverhältnisse der Juden haben sich ja in Folge der modernen Gesetzgebung in dieser Beziehung auch Außerordentlich geändert. In vielen Provinzen des Preußischen Staates, die ich namentlich genauer kenne, standen früher die Juden ganz außerhalb der politischen' Genreinschaft; sie bildeten gewissermaßen eigene religiös-politische Vereine mit staatlich-zwangsmäßigem Charakter. In Folge dessen-waren sie genöthigt viele Einrichtungen auf ihre besonderen Kosten zu schaffen, welche fönst die allgemeinen politischen Gemeinden sich Herstellen. In Schule und Armenverwaltung namentlich war das in sehr ausgedehntem Maße der Fall. Ja es führte vielfach' dahin, daß die. Juden diese Einrichtungen , ihre Schulen, Armenanstalten, Hospitäler sich' erhalten mußten auf eigene Kosten'/ während sie genöthigt wärest, noch obendrein zu contribuiren zw den Lasten' der allgemeinen politischen GeMstde, von denen sie keinen Vörtheil hatten. Dadurch sind diese Einrichtüstgest viekleicht eine Notwendigkeit gewordest Voll de'm Aügeüblick, ivö diese privilegid ödiö’sä,' wetiti' ich mich so' Ausdrücken M, HÄwegfallen,' wo die Juden' VÄllstastörg leööndige^ MlMedell der) gesammtell politischen Gemeinde werbest, v'oU deM Ailg'en blick an, wo die' S'ch'aräMästüÄg" d'er Invest dieser Beziehüllg ästshött,' tritt eine sehr" wesentliche Verändetustg in Begehung' ästsi die ' sociale Lage dieser jüd. Gemeinden' ein, und die' Nothw'eMgkeit der-' artige separate Einrichtungen z w a stg's w e i s e aüfrecht zll erhallen, fällt für den ^'t ä a t vollständig hifiwe'g': Es'bleibt' nur noch Eins übrig', die Frage weg'est dbt übernommenen Verpflichtungen. Ich gehe' in dieser Beziehung nicht so weit, wie mein Freund Lasker; daß die Gesetzgebung , wenn corporative mit Zwangsrecht verbundene Gemeinden Verpflichtststgdu' contrahirt Haben, nicht durch ein gewissermaßen brutales EM' greifen' ohne die Regelung der contrahirten VerMchtünM zu einer schweren Schädigung der in gutem Okäubdn mit dieftn Gemeinden contrahirt habenden' Gläubiger führen darf, das ist-' ja selbstverständlich. Mer wir dürfen doch die Verpflichtungen der bisherigen Mitglieder der Zwrngsgemeinden nicht weiter ausdehnen nach Aufhebung des Zwanges, als sie bei Bestehenbleiben sich erstreckt haben würde. Wenn beim Verzug z. B. aus einer Zwangsgeuteinde in einen andern Ort bis' dahin die betreffende Person frei wurde, so muß sie dies auch bleiben und werden nach Aufhebung des Zwanges. Es kann unmöglich die Aufhebung des' Zwanges dahin führen', null gewissermaßen alle bisherigen Mitglieder ganz ohst'e RückfiD aüf oie bis dahin bestandenen Rechtsverhältnisse für haftbar zw erklären. Es muß hier nach meiner Meinung' eint Art Liqstkdatiönsverfahren Platz greifen, und es wird dies in den nteistew Fallen auch sehr wohl bei gutem Willen ausführbar sein. In best allermeisten Fällen, glaube ich, wird es gar nicht schwierig' fein, mit den bestehenden Gläubigern sich in gütlicher Wöisir .zu einigen; wo das fehlt, wo die Gläubiger die Verbindlichkeit' der bestehenden neuen Genoffenschaft nicht asterkennen, und' die' alte Zwangsgenossenschaft aus der Verpflichtung sticht entlassen wollen, müffen ähnliche Uebergangsbestimmustgen für eine zeit- . w e i l i g e Haftung der bisherigen Mitglieder, aber niemals' Zweiter als sie gehaftet haben würden beirst Bestehenbleiben des jetzigen gesetzlichen Zustandes aushelfen. Wir haben ja in dieser Beziehung an best Maigesetzest ein Vorbild. Ich kann daher von allen diesen Gesichtspunkten aus ^nur dringend empfehlest, daß wir den Gesetzentwurf best iCommission beantragen. Meine Herren, die Befürchtungen, daß idies Recht des freien Austritts Alles auf best Kohf stellen wiktbe fll den bisherigen jüdischest Gemeindest, büß Alles gefährdet wet^ den würde, theile ich ohnehin nicht!. So viel ich' die Sache hübe beobachten körmen, hat int Laüfe-der JahrhMdette ein-fst stMev Geist der Gemeinschaft, gerade ill deN jüvischeü Gemeinden sich allMlig' entwickelt,'daß ich unmögliche glaubest tanst , daß' Alles nstst astf Zwästg beruhst Ichbin dretmehr fest übestzestgk; die! Erfahiustg Wrd zeigest,- dstß der fteie' Wille' uM bas iMürlichb JMreffe Hi'ed weit witksacker g'eMskst ist- Und' auch bteMn Ä; Ä bei gesttzliche Zwäng.; ' o vin >