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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-06-02 · Heft 23 (2.6.1874) · p. Seite 387

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 23 (2.6.1874)
Date
1874-06-02
Page
Seite 387 (sequence 9)
Language
German
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387 In allen diesen äußeren Dingen bin ich den . wirklich vorhandenen und berechtigten Interessen Rechnung zu tragen durchaus bereit. Dagegen bitte ich Sie, weder, wenn zu Gunsten eines Privilegiums, noch wenn in einer andern Form die Bitte an Sie herantritt,, schließen Sie die Gemeinschaft der Juden nicht aus von der Wohlthat, welche Sie durch Las Gesetz den christlichen Confessionen bereits eingeräumt haben. Obschon Vertreter der Gemeindeinterefsen gegenwärtig behaupten, daß in dem jetzigen Verhältniß der Juden zum Synagogenverband hierin ein Privilegium nicht liege und zweitens, daß wenn der gesetzliche Zwang auch ein Privilegium wäre, sie Ihnen für den guten Willen danken, weil der . Zwang dem Bestand der Gemeinden unentbehrlich sei, so meine ich doch, hinausgehend über die äußeren Interessen, welche mit edlem Sinn die Vertreter der Gemeinden wahrnehmen, ist das weit höhere Jntereffe, d. i. Freiheit, Allen gleichmäßig zu gewähren und die Gewissensbedrängniß von den Bekennern aller Glauben abzuwenden. Ich bitte Sie deshalb, die Petitionen nach dem Anträge der Commission zur Berücksichtigung der König!. Staatsregierung zu überweisen. (Bravo!) Präsident: Der Herr Regierungäcommissarius hat das Wort. Regierungscommissar Regierungsrath Haase: Meine Herren! In Anknüpfung an dasjenige, was ich in der Petitionscommission nach deren gedruckt vorliegendem Berichte zu äußern mir erlaubt habe, kann ich hier nur wiederholen, daß die Herren Minister des Innern und des Cultus in dem auf einer an und für sich wohlwollenden Gesetzgebung beruhenden Zustande, nach welchem jeder Jude der Synagogengemeinde seines Wohnortes mit Rechtsnothwendigkeit angehört,.— gegenüber den im Judenthume eingetretenen religiösen Spaltungen — einen von Angehörigen der jüdischen Religionsgemeinschaft vielfach als Gewiffenszwang bezeichneten Uebelstand erblickt, und dessen Beseitigung als eine Aufgabe der Gesetzgebung anerkannt haben. Die Herren Minister sind daher dem Anträge, den der geehrte Abgeordnete Lasker in der fraglichen Beziehung während der vorigen Sitzungsperiode gestellt hat, im Princip nicht entgegen; sie sind vielmehr auch ihrerseits der Ansicht, daß nur auf dem in diesem Anträge bezeichneten Wege der Gestattung des Austritts aus den Synagogengemeinden dem beregten Uebelstande sich werde abhelfen lassen, da jeder andere Weg eine Prüfung und Beurtheilung der innerhalb des Judenthums entstandenen, die Interessen des Staates im Uebrigen nicht berührenden religiösen Spaltungen erforderlich macht. Eine derartige Prüfung und Beurtheilung gehört aber nicht zu den Aufgaben der Staatsgesetzgebung oder der Staatsverwaltung. ' Der im Ministerium des Innern bereits ausgearbeitete Entwurf eines Gesetzes wegen des Austritts aus den Synagogengemeinden ist der erforderlichen Begutachtung der Provinzialbehörden nur deshalb noch nicht unterstellt worden, weil gerade in der letzten Hälfte des porigen Jahres und im ersten Viertel dieses Jahres innerhalb des Iudenthums eine erhebliche Agitation für und wider die Zulassung des Austritts aus den Synagogengemeinden hervorgetreten ist. Ich glaube, meine Herren, Sie werden es mit der Staatsregierung billigen, daß sie nicht sofort in eine solche Agitation hinein den betreffenden Gesetzentwurf zur Begutachtung der Provinzialbehörden gebracht hat. Die Herren Minister des Innern und des Kultus haben gegen den vorliegenden Antrag der Petitionscommission Einwendungen nicht zu erheben. Präsident: Der Herr Abgeordnete Miquäl hat das Wort. Abgeordneter Miqusl: Meine Herren! Ich habe die verschiedenen Schriften, die in dieser Sache für und gegen geschrieben sind und uns theilweise zugeschiüt sind, mit Aufmerksamkeit gelesen, und ich muß sagen, ich von meinem Standpunkte aus war im Anfänge geneigt, mich auf Seite derjenigen Schriften zu schlagen, welche überwiegende Bedenken gegen den Austritt aus den bis dahin zwangsmäßigen jüdischen Gemeinden unter Verbleiben im Judenthum geltend machten. Je weiter ich aber in die Sache hineingegangen bin, je mehr habe ich mich überzeugt, daß dieser Weg nicht haltbar ist. Ich finde es natürlich, daß namentlich diejenigen, die bis dahin für das Leben in den jüdischen Gemeinden sich vorzugsweise interessirt haben, einen solchen Schritt der Gesetzgebung mit dem größten Bedenken entgegensetzen , daß sie dann eine Gefährdung sehr nützlicher und segensreicher, bis dahin von den Zwangsgemeinden in's Leben gerufener Einrichtungen befürchten, ich finde es natürlich, daß sie sagen wir haben derartige confessionelle Differenzen bis jetzt unter uns gar nicht gehabt, welche ein Zusammenleben in einer Gemeinde nicht ermöglichten; wir haben durch das Zusammenleben und Zusammenwirken so lange Jahre hindurch für alle Theile gleich nützliche und segensreiche, nicht bloß rein kirchliche, sondern auch humane Einrichtungen bedeutender Art geschaffen; — alles das wird jetzt in Frage , gestellt in einer unnöthigen Weise; von einem Gewissensdruck und Gewiffenszwang kann gar nicht die Rede sein bei uns, und wir bedauern daher, wenn die Gesetzgebung auf Grund der Agitation Einzelner diesen Weg beschreitet. Meine Herren, ich bekenne offen, daß ich, dey ich aus eigener Beobachtung oft genug gesehen habe, in wie bedeutender Weise ein gemeinsames Leben zu Nutzen und Frommen aller Mitglieder sich gerade in den jüdischen Gemeinden gebildet hat, welche Opferfreudigkeit der einzelnen Juden in dieser Beziehung oft in weit größerem Maße als bei andern Konfessionen bewiesen hat, wie sehr bedeutende Einrichtungen auf diese Weife geschaffen sind, viele Sympathie für diese Auffassung empfinde — ich kann mich ganz lebhaft in diesen Standpunkt hineinverfetzen, und ich finde es ganz natürlich, daß diese Agitationen entstanden sind. Nichtsdestoweniger aber von dem gesammten Standpunkt aus, den die Gesetzgebung in diesen Dingen einmal eingenommen hat, glaube ich , können wir gar nicht anders, als doch die Consequenzen auch auf diesem Gebiet^ziehen.

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