Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 21 (19.5.1874)
- Date
- 1874-05-19
- Page
- Seite 357 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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357 Genehmigung dieser unschuldigen Bitte, von unserm großen Rabbi dictirt: „Du bist erhört. Dir wird geholfen. So und so viele Jahre hast Du noch zu lebend — — Etwas spaßhafter dürfte.aber folgende Geschichte sein. Ein polnischer Familienvater , der in der Nachbarschaft eines christlichen Müllers ein einträgliches Gewerbe betrieb und mit diesem stets in gutem nachbarlichen Einvernehmen, ja sogar „familiär" gelebt hatte, erscheint beim Rabbi sammt seinem sechsjährigen kräftigen Knaben, der nur den einen Fehler hatte, stumm geboren zu sein. Versteht sich, hat der liebevolle Vater keine Mühe, noch Kosten gescheut, um seinem einzigen Erben, seinem Liebling, die Zunge zu lösen. Aber ohne jeglichen Erfolg. Sein halbes Vermögen bot er dem Rabbi an, wenn er seinem Sohne die Fähigkeit des Sprechens verleihe. .Der fromme Rabbi zeigte sich aber ganz unwillfährig. „Laß ab ," riech er dem zudringlichen Vater. „Was willst Du haben? Dir fehlt ja nichts. Dein Sohn kann nicht reden? Es muß doch wohl von Gott also beschlossen sein, daß er nicht reden soll, da er doch stumm geboren ist." Der arme Vater ließ aber nicht ab in den heiligen Rabbi zu dringen. Mochte er doch nicht unverrichteter Sache auch diese Stätte seiner letzten Hoffnung für den stummen Knaben verlassen. „Geht, geht," sagte der Rabbi nochmals. „Es ist wohl bester für Euch, daß Euer Sohn stumm bleibt." — „Und wenn er auch nur ein einziges Wort hervorbringen könnte!" —- flehete abermals der Vater. Der Rabbi zeigte sich endlich gerührt, zum Helfen bereit. Ob ihm der bittere Schmerz des Vaters endlich zu Herzen ging, ob er anders in dem gläubigen Vater keinen ungläubigen Zweifel an seiner Wunderkraft aufkommen lasten wollte? Er wendete sich jetzt freundlicher demselben zu: „Gut, Du willst es also durchaus haben. Wird es Dich aber auch gereuen , wenn Du aus dem Munde Deines eigenen Kindes Dinge hören wirst, die Dich nicht erfreuen werden?" „Laß es sein, was es wolle," rief der Vater aus, „nur daß er reden soll." — Sogleich setzte der Wunderrabbi seinen Ziruf Schemoth - Apparat in Bewegung. Nach einer kleinen Weile hielt er inne, und zum Knaben gewendet , rief er diesem zu: „Nun sag einmal, Kleiner, wer ist denn hier Dein Vater?" Der Kleine, der stummgeborene Kleine, räusperte sich, erhob seine Stimme und sprach — o Wunder! — folgende Worte: „Mein Vater ist nicht hier. Wer mein Vater ist? Das ist — das ist — unser Nachbar, der Müller." ....... Du schüttelst etwa, mein lieber Leser, ungläubig das Haupt zu diesen herrlichen Wundergeschichten? Oder Du kannst Dich vielleicht des Lachens nicht enthalten? Du zweifelst?? — Nun, so vernimm noch eine andere Geschichte, die durchaus nichts Unwahrscheinliches und Unglaubliches enthält.— Unser Wunderrabbi ist nicht bloß für Kranke und Unglückliche, sondern auchfür Rathlose da , und er pfuscht nicht bloß den Aerzten, sondern auch den Juristen stark in's Handwerk. Gehört es doch ganz eigentlich zum Reffort eines alten, vorzei-. tigen Rabbiners über jeden „Din Thora" zu Gericht zu sitzen und jeden streitigen Rechtsfall „jure divino" (vergl. Jore dea!) zu entscheiden. Also dieser Fall war ein Rechtsfall. Ein reicher Mann ein Parvenü , wie man sagte — und wie immer: aus Polen, suchte sich für sein einziges schönes Töchterlein einen würdigen, hochstehenden Schwiegersohn aus nobler Familie aus, einen Mann, durch dessen Ruf und Ansehen er seiner eigenen, etwas zweideutigen Ehre nachzuhelfen gedachte. Durch reiche Mitgift, großartige Aussteuer und Versprechungen gelang es ihm auch, einen jungen Mann, der mit allen diesen Tugenden aus - gestattet war, anzuziehen. Das junge Paar. gefiel sich, lernte sich herzlich lieben und die Hochzeit, wurde glänzend gefeiert. Der glückliche Vater, der seine einzige, geliebte Tochter nicht von sich, lasten mochte, hatte sich ausgemacht, daß das junge Ehepaar in seinem Hause wohnen und bei ihm einige Jahre „Kost" nehmen sollte, während er mit dem Vermögen deffelben sein Geschäft forcirte, an welchem der junge Ehemann nur als stiller Theilhaber participjrte. Eine Zeit lang ging es gut. Das junge Ehepaar lebte froh und glücklich beisammen und hatte bald auch „gute Hoffnung", das trauliche Eheglück durch einen Sprößling noch vermehrt zu sehen. Aber der Ehrgeiz des Alten erwachte wieder, um das schöne Familienglück zu stören. Sein Schwiegersohn gefiel ihm bald nicht mehr, er war ihm nicht mehr würdig und vortrefflich genug. Er meinte für sein vieles Geld einen noch vorzüglichern, angesehenem haben zu können, und gab diesem seine Unzufriedenheit bald leise, bald laut und immer lauter zu erkennen. Er setzte ihm täglich mit immer neuen Vorwürfen und Ausstellungen zu, bis es diesem endlich gar zu kraus wurde und er es vorzog, seinen ränkevollen Schwiegervater sammt Weib und Kind heimlich zu verlassen und zu seiner Familie zurückzukehren. Jahre lang dauerte dieser unglückselige Zwiespalt in der Familie. Der tückische Familientyrann wollte dem entronnenen Schwiegersöhne weder sein Weib, noch sein Vermögen herausgeben und drang unaufhörlich auf Scheidung. Vergebens war alles Sehnen der sich innig liebenden, treuen Ehegatten. Immer heftiger entbrannte der Streit auf beiden Seiten. Der gekränkte Ehemann wollte um keinen Preis mehr in den unfriedlichen Schooß der Familie zurückkehren und der starrköpfige Vater hielt beharrlich die unglückliche Tochter und das große Vermögen in seiner Gefangenschaft. Endlich, des langen, fruchtlosen Kampfes müde, bequemte man sich beiderseits zum Nachgeben insoweit, daß man beschloß, die Sache vor den heiligen Rabbi in Grätz und durch diesen in einem „Din Thora" zum Austrag zu bringen. Die streitenden Parteien erschienen also vor dem heiligen Forum unseres großen Rabbi. Der Alte, der wohl fühlen mochte , daß fein Recht nur auf schwachen Füßen stand, nicht ohne einen gründlichen, talmudistisch gelehrten Rechtsbeistand. Der weise Rabbi, in richtiger Würdigung der Sachlage , erkannte bald den starren Eigensinn der beiden Parteien 21* ' " '