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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-05-19 · Heft 21 (19.5.1874) · p. Seite 355

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 21 (19.5.1874)
Date
1874-05-19
Page
Seite 355 (sequence 9)
Language
German
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355 halten, als auch die Erfahrungen des Jahres 1873 uns überzeugt haben, daß die in dem erwähnten Gesetz enthaltenen Bestimmungen, ohne irgendwie die Gewissensfreiheit und die .Glaubensansichten der einzelnen Personen zu beschränken, doch den Bestand der Gemeinden und die aus deren Verbände jedem Einzelnen erwachsenden Segnungen sicherstellen^, während eine Aufhebung dieses Gesetzes auf den Zustand und die Entwickelung der jüdischen Gemeinden nur nachtheilig wirken würde."- Vorstand und Repräsentanten haben sich deshalb der Berliner Petition gegen den Lasker'schen Antrag angeschlossen. Der Verein gegen die Hausbettelei hat sich wiederum segensreich bewährt; überhaupt aber das Armenwesen durch die Vereinigung aller einzelnen Vereine sehr gewonnen. Entgegen den Vorkommnissen an anderen Orten ist wohl die Miltheilung hervorzuheben: „An den Magistrat soll das Gesuch gerichtet werden, die Lehrer an der von unserer Gemeinde unterhaltenen Schule von der Communalsteucr zu befreien, wie dies bei den Lehrern der öffentlichen städtischen Schulen der Fall ist. Das Gesuch ist eingereicht worden und hat den gewünschten Erfolg gehabt." Von zweihundertzwanzig Steuerpflichtigen,wurden 3013 Thlr. gezahlt, der Durchschnitlssatz betrug also 13 Thlr. 11V2 Sgr., 1 Thlr. 3 Sgr. weniger als im Vorjahre. Die Gesammteinnahme von 1873 betrug 6133 Thlr., die Ausgabe 5462 Thlr., der Ueberschuß also 671 Thlr., wovon 400 Thlr. zur Verminderung der Gemeindcabgaben im Jahre 1874 verwendet werden soll. Weitere Einzelheiten können wir wohl an diesem Orte übergehen, und mögen nur noch die Bemerkung hinzufügen, daß, jemehr die glückliche Zeit eingetreten ist, in welcher unsere Glaubensgenossenschaft sich des Friedens von außen und der bürgerlichen Gleichberechtigung zu erfreuen hat, das Interesse destomehr auf die inneren Zustände sich wenden müsse, dies jedoch im Geiste der. Einheit und der Eintracht zu geschehen habe, wovon die hiesige Gemeinde ein würdiges Beispiel giebt. Oesterreichisch-ungarische Monarchie. Pest, 5. Mai. (Privatmitth.) Die Rabbinerseminarfrage ist also durch die Umtriebe der sogenannten orthodoxen Juden zu einer nicht unbedeutenden Parlamenlarfrage geworden, obschon das Parlament keinen Pfennig dazu zu bewilligen hat, und wohl auch nicht bewilligen würde. Lassen sie mich den Verlauf resumiren. Die Opposition nahm die Sturmpetitionen der sogen, orthodoxen Partei um Theilung des jüdischen Landesschulfonds sehr ernst, weil sie eben gegen das Ministerium gerichtet waren, das auf Grund der Geschichte dieses Fonds, die Verwaltung desselben durch die Krone und seine Unteilbarkeit behauptete. Schon bei der Ueberreichung der Petitionen wurden seitens der sie vermittelnden Deputaten heftige Reden geführt, als.ob es .einem äußersten Gewaltact gälte. Inzwischen trat die Ministerkrise ein, aus welcher zwar ein anderes Ministerium, aber doch derselbe Cultusminister, Herr v. Trefort, hervvrging. In der Petitionscommission war der Antrag gestellt, vom Minister einen ausführlichen Bericht zu erlangen, und ihm die Weisung zu geben, in der Sache nicht voranzugehen, bevor das Abgeordnetenhaus einen Beschluß gefaßt. Jedoch nahm die Commission den ersten Theil dieses Antrages, nicht aber den zweiten an, sondern" ersetzte diesen durch den Ausspruch des Wunsches. Am 1. Mai wurde in der Fractionssitzung der Deakpartei dieser Antrag verhandelt. Man machte die allgemeinen parlamentarischen Regeln geltend, daß ein Wunsch seitens des Hauses an das Ministerium nicht constitutionell, der einer Weisung aber an einen, aus-der Partei selbst hervorgegangenen Minister unpassend sei, und beschloß daher, wenn der Minister von selbst das Versprechen gebe, vor Abgabe seines Berichtes nicht weiter voranzugehen, nur den ersten Theil des Commissionsantrages anzunehmen. Man machte sich klar, daß es in dieser Sache zuerst eine Vorfrage gebe, ob nämlich der jüdische Landesschulfonds wie bisher allein der Verwaltung unterstehen müsse, oder ob er auch unter die parlamentarische Controle gezogen werden solle? Erst dann sei der Gegenstand zu erörtern. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 2. Mai wurde nunmehr in der Angelegenheit der Seminarfrage hiernach der Antrag des Petitionsausschusses nach einer Erklärung des Cultusministers mit Hinweglassung des zweiten Theiles ohne alle Debatte angenommen, und so wäre die Sache einstweilen vertagt — hoffentlich nicht auf lange Zeit. Cultuelle und nationale Interessen gebieten gleichmäßig die Lösung dieser allerneuesten Judenfrage und zwar eine Lösung im Sinne jener Bestrebungen, die dem Geiste des Fortschritts und der europäischen Gesittung entsprechen. Lemberg, 6. Mai. Die städtischen Behörden haben endlich zugestanden, daß das städtische Hospital, welches aus städtischen Mitteln erhalten wird, auch städtisches Eigenthum ist, folglich auch israelitischen Kranken zugänglich sein muß. Bis jetzt wurde es hartnäckig als ausschließliches christliches Eigenthum behauptet und abgegrenzt, währenddes seinem Ursprung und seiner Existenzmittel nach niemals etwa aus christlichen Stiftungsmitteln hervorgegangen ist. Die nunmehrige Anerkennung des Hospitals als eines allgemeinen städtischen Instituts erweist zugleich, daß das Recht der Gleichheit im Communalwesen jetzt, wenn auch spät, selbst bei den Polen durchdringt. Amerika. Baltimore, 15. April. (Privatmitth.) In den jüdischen Gemeinden Amerikas hat man seit einigen Jahren begonnen, der Wäisenpflege eine ganz besondere Rücksicht zu zollen. An vielen Orten entstanden schöne, praktische und reichdotirte Waisenhäuser. Es ist dies eine so angemessene und segensreiche Art der Wohltätigkeit, daß man ihr nur von ganzem Herzen Beifall schenken kann. Wie viele Wunden werden so geheilt, wie viele junge 21

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