Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 21 (19.5.1874)
- Date
- 1874-05-19
- Page
- Seite 353 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Capitalstock von circa<.22,000 Thlr., vorhanden. Im. Jahre 1873hat der Verein abgeschlossen--mit einer Einnahme von 6403 Thlr. .und einer Ausgabe von 3988 Thlr. Das Stammkapital Hai sich bis zum 11. April auf 29,654 Thlr. erhöht. Außerdem besitzt die Hochschule einen. Präparandey- und Stipendienfonds und. einen Fonds für die schon bedeutend angewachsene Bibliothek. Die Schüler: der Hochschule kommen sehr spärlich aus Deutschland, dagegen zumeist aus fernen Ländern, theilweise sogar-aus : Amerika. . Für viele muß der Verein den gesamntten Lebensunterhalt bestreiten. Ihre Zahl betrug im ersten Semester 12, im. zweiten 18, im dritten 21, im vierten 20. . Das Lehrercollegium besteht aus den Herren vr. Cassel, l)r. Geiger, vr. Levy und Professor Steinthal. Die Hochschule hat jetzt ihr Local nach dem Gebäude des Brüdervereins (Unter den Linden 4s) verlegt, wo ihr sehr freundliche und umfassende.Räume zu Gebote stehen. Dieselben bestehen aus einem imposanten Bibliotheksaal, mehreren Auditorien, Präparandenzimmern, Sitzungszimmern, Directionszimmer rc. rc. Alle Abtheilungen sind auf's solideste ausgestattet. : Königsberg, 24. April. Die hiesige „K. H. Z." enthält folgendes Inserat der Vorsteher der Stiftung für verarmte.Kaufbeule: „Ein Capital von 1000 Thlrn., welches Herr S. dem Vorsteheramte der hiesigen Kaufmannschaft zu milden Zwecken, womöglich, zur Unterstützung bedürftiger Handlungsgehilfen hehändigte, ist, weil sich das Armenstift weigerte, der Forderung! des Vorsteheramtes gemäß auch jüdische Commi s an dieser: Wohlthat theilnehmen zu lassen, vom Vorsteheramte unserer' Stiftung überwiesen worden, der einzigen, welche bei.ihren Unterstützungen keinen Unterschied des Glaubens macht." ' Aus der Provinz Posen, 5. Mai, (Privatmittheilung.). Auch in den Städten Ostrowv und Krotoschin ist seit Anfang dieses Jahres der jüdische Religionsunterricht an den dortigen königlichen Gymnasien durch sämmtliche Classen eingerichtet, und werden die betreffenden Religionslehrer, Herr Rabbiner Vr. Freimann in Ostrowo und Herr Rabbiner vr. Joöl in Krotoschin dafür aus der Staatscasse honorirt. Posen, 5. Mai. (Privatmitth.) Hinsichtlich -des Grätzer Skandals ist doch hervorzuheben, daß die jüdischen Bewohner unserer Provinz wenig daran betheiligt sind, sondern daß, wenn nicht alle doch die größte Mehrzahl derer, welche die Hülfe des Wunderrebbe nachsuchen , aus den russisch - polnischen Provinzen Herkommen. In der Provinz selbst hält man - von den chassivisch.en Künsten nichts, und liefert dies einen Beweis, daß die -Volksbildung, doch Fortschritte gemacht Hat,- Es fällt der Tadel deshalb mehr auf die-sg. gebildete Classe, daß sie nicht einen lauten Protest gegen dieses Treiben erhoben hat. Penn es ist Nicht zu verkennen,' daß in den. christlichen Kreisen der Vorgang einen sehr ungünstigen Eindruck macht. Die'Vergleichung. Mit ähnlichen Erscheinungen bei anderen Confessionen liegt auf der-Hand, und plan schreibt daher dem Jndenthume^ gleiche Lluellen -bes, Aberglaubens und des Wahnwitzes zu, nur daß es bei den Juden noch ärger getrieben werde, weil sie die Wunderthätigkeit einem lebenden Menschen und zwar der in ihm wohnenden, ihm eigenen, durch ihn selbst erlangten Wunderkraft zuschreiben, Was hilft nun, wenn die-Prediger von der Kanzel das Licht des Judenthums, seine Vernunfttnäßigkeit, die Einfachheit und Lauterkeit seiner Lehre rühmen und preisen, wenn , die Praxis das Gegentheil vorführt, und dieselben Prediger kein Wort des Wieder-? spruches öffentlich erheben?Uebrigens dauert der Zuzug nach Grätz noch immer fort, wenn er auch in den letzten Wochen etwas abgenommen hat. Es wäre schlimm, , wenn man darauf warten müßte, bis die Masse sich von der Nutzlosigkeit.ihrer Pilgerfahrten zum Rabbi Gutmann in Grätz überzeugt hätte!. Denn ein Wunderglaube wuchert lange Zeit fort; die Anhänger geben ihn ungern auf, dienen ihm deshalb leidenschaftlich, zrnd was gelingt der Leidenschaft nicht? Würde sich dagegen die öffentliche Meinung bei uns entschiedener und lauter von Anfang an dagegen ausgesprochen und die Herren Grätzer isolirt und der Verachtung preisgegeben haben-: so hätten sic sich , wohl-gedrungen gefühlt, dem ganzen Spiel ein frühzeitiges Ende zu machen. Jndeß trösten wir uns vorläufig damit, daß dieses abergläubische Treiben in der jüdischen Bevölkerung der Provinz selbst keinen Boden gefunden hat, und daß somit diese Krankheit auf die .jenseitigen Landstriche, wo sie schon so lange epidemisch ist, beschränkt bleiben wird. Posen, 8. Mai. (Privatmitth.) Nochmals das Gericht. und die jüd. Feiertage. Wir haben bereits untgetheilt, daß das Kreisgericht in Grätz den Handelsmann in Neustadt b. P. L. M. in 5 Thlr. Strafe genommen hat, weil er der Vorladung zu einem Termine, welcher auf den jüdischen Neujahrstag fiel, nicht Folge gegeben hatte. Da Reclamationen sowohl beim Kreisgerichtsdirector wie bei dem Appellationsgericht in Posen fruchtlos geblieben waren, wandte, sich der Bestrafte an den Justizminister mit der Bitte, ihm die bereits bezahlten 5 Thlr. zurückerstatten zu lassen. Diesem- Gesuche hat der Herr Justizminister stattgegeben, und das königl. Kreisgericht in Grätz angewiesen, die bezahlten 5 Thlr. .zurückzuzahlen. In dem Bescheid ist hervorgehoben, daß nach den bestehenden Gesetzen den Juden zwar nicht das Recht zustehe, zu einem auch an jüd. Feiertagen angesetzten Termine nicht zu erscheinen; nach der Vorschrift des § 319 Tct. 10, Th. I sollen aber die Juden mit Eidesleistungen an Sabbath Fest- und Bußtagen, wenn es die Umstände gestatten, möglichst verschont, wenn überhaupt die. Rechte einer anderen Partei dadurch -nicht verletzt werden. . ,, In Betreff des jüd. Religionsunterrichts an der städtischen Realschule in Posen hat das PrppinzialschulcojVlegilM iy Folge -eines Ansuchens des früheren jüd. Religionslehrers an dieser Anstalt, vr. Wedell verfügt, Paß 1) in dem alljährlich erscheinenden Schulprogramm der jüd. Religionslehrer unmittelbar hinter dem . christlichen Wigiynslehrer genannt werden dürfe.