Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 21 (19.5.1874)
- Date
- 1874-05-19
- Page
- Seite 350 (sequence 4)
- Language
- German
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drücklich aufmerksam zu machen. Es giebt bis jetzt kein zweites derartiges.' Allerdings enthält bis jetzt das Statut in § 3 die Bedingung der österreichisch-ungarischen Staatsangehörigkeit, jedoch nur für unentgeltlich aufzunehmende Zöglinge, während § 11 besagt': „Kinder aus dem Auslande können nur gegen eine mit dem Curatorium zu vereinbarende Jahresgebühr in die Anstalt ausgenommen werden." Würden aber die deutschen Gemeinden und Glaubensgenossen sich bestimmen, der Anstalt angemessene Unterstützungen in Fonds und Jahresbeiträgen zukommenzu lasten, so würde sicherlich das Curatorium gern auch arme Zöglinge aus dem Auslande ausnehmen. Bemerken wollen wir noch, daß die Bedingungen zur Aufnahme folgende sind: „1. Unheilbare, oder voraussichtlich durch Jahre hindurch währende vollständige Blindheit oder ein solcher Grad von Schlechtsichtigkeit, welcher voraussichtlich durch Jahre hindurch das Kind von der Theilnahme an jedem anderen Unterrichte außer dem für Blinde bestimmten, ausschließt. 2. Das zurückgelegte 9. Lebensjahr. Besondere Umstände können auch das Curatorium bestimmen, ein Kind nach zurückgelegtem 8. Lebensjahre in die Anstalt aufzunehmen. 3. Bildungsfähigkeit des Kindes, 4. dessen körperliche Gesundheit." „Mil dem Institute ist eine Blindenbeschäftigungsanstalt verbunden, in welche solche männlichen Zöglinge versetzt und daselbst bis zum vollendeten zwanzigsten Lebensjahre belassen werden, die nach Zurücklegung ihrer Bildungszeit zur Ausübung ihres Berufes noch nicht reif sind, oder für die der Ort hierzu nicht ermittelt ist." Möchte also endlich einmal für wohlthätige Zwecke in Geben und Empfangen die geographische Scheidung zwischen Deutschland und Oesterreich wegfallen! es giebt so viele Zwecke, welche nur durch vereinte Kräfte in vollem Maaße erfüllt werden können — warum soll die israelitische Wohlthätigkeit durch politisch-geographische Marksteine getrennt und begrenzt werden, wo doch das Bedürfniß ein gemeinsames ist! mögen daher reichliche Gaben auch aus dem Auslande dem schönen Wiener Blindeninstitute „auf der hohen Warte" zufließen, und unglückliche blinde Kinder an die Pforten desselben anklopfen, die sich ihnen bereitwillig öffnen werden! Literarischer Wochenbericht. Bonn, 8. Mai. Vor allem wollen wir bemerken, daß bereits seit einigen Wochen der beliebte „Jllustrirte Israelitische Volkskalender" von Pascheles in Prag auf das Jahr 5635 in unseren Händen ist. Bei der wackeren Ausstattung enthält er auch recht lesbare Unterhaltungsstücke. — Wir haben vor Kurzem eine hebräische Uebersetzung des Othello von Shakespeare anzuzeigen gehabt. Größere Befriedigung bereitet es uns, heute eine Uebertragung Nathan des Weisen von Lessing ankündigen zu können. 'snd, übersetzt und eingeleitet durch A. B. Gottlober, im Verlage von Brüder Winter in Wien/ Dies ist doch noch ein der hebräischen Muse, sowohl an Stoffals an Sprache zusagender Gegenstand, und man wird dieses, große Drama, das ein weltgeschichtliches Ereigniß war, wenigstens den Wendepunkt zweier großer Epochen in der Geschichte der civilisirten Wel^ bezeichnet, im Gewände der hebräischen Sprache mit Vergnügen sehen. — abatt tnw Der Gottesdienst des Herzens. Israelitisches Gebetbuch für die öffentliche undPrivatandacht. (Von Dr. M. Lev in) -Nürnberg, Korn, 1874. Der erste Band enthält die Gebete für die Werktage, den Sabbath, .die drei Feste, die Halbfeiertage, den neunten Ab und Gebete für die Privatandacht. Der zweite Band bietet die Gebete für die beiden Neujahrstage und den Versöhnungstag. Wir haben es hier mit einem der vielen Gebetbücher zu thun, welche jetzt, für jede bedeutende Gemeinde besonders, erscheinen, und die im Grunde doch dasselbe enthalten, wenn auch hier und da eine Gebetformel, etwa die Rückkehr nach Palästina, die Thieropfer u. dgl. betreffend, verschieden verändert worden, sowie in der Streichung.von Piutim etwas anders verfahren ist. Ebenso , wird die Privalandacht aus den bereits vorhandenen Arbeiten geschöpft, und wir gestehen deshalb offen, daß wir nicht einsehen, warum mit einem großen Kostenaufwande ein besonderes. Gebetbuch hergestellt wird» das man von anderswo schon bekommen konnte. Ohne daher dem vorliegenden Werke seinen Werth absprechen zu wollen, sehen wir die Nothwendigkeit seiner Existenz nicht ein, wo'wir bereits eine Fülle ähnlicher Arbeiten besitzen. Man wird vielleicht einwenden, daß die einzelnen Gemeinden gegenwärtig so viel Eigenthümlichkeiten besitzen oder verschiedene Bildungsstufen einnehmen, daß ihren anders gearteten Bedürfnissen Rechnung getragen werden müsse.. Allein wir erkennen dies, aus dem vorliegenden Werke nicht. Nicht in den einzelnen Gemeinden als solchen, sondern in dem allgemeinen Standpunkt derselben, auf welchen, sie sich mit vielen Schwestergemeinden begegnen; biegt die Verschiedenheit. Darum können sie sich auch recht gut mit diesen in ihren Gebetbüchern vereinbaren, und so die Jsolirung,-in welcher sich ehemals jede Judengemeinde mit ihrem Weichbilde befand, jetzt nicht wieder auf einem anderen Gebiete, auf dem des Gottesdienstes selbst, von Neuem erschaffen, werden. Die Ausstattung ist gut, die hebräischen Typen klar, groß und gefällig.— Die „Freund und Marx" Präparationen zum alten Testament" (Leipzigs Violet), deren erste Abtheilung die Präparationen zum Pentateuch, deren zweite die zu den Psalmen enthält, werden jetzt in ihrer dritten Abtheilung, nämlich zum Jesaias rüstig in der bisherigen Weise fortgesetzt, und können, zum Gebrauch für die Schule und den Privatunterricht empfohlen werden. — Das jüdische Unterrichtswesen während der spanischarabischen Periode. Nebst handschriftlichen arabischen und hebräischen Beilagen. Von l)r. M. Güdeman n, Rabbiner und Prediger der israelitischen Cultusgemeinde zu Wien. Mit Subvention der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften (Wien, Gerold, 1873).