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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-05-12 · Heft 20 (12.5.1874) · p. Seite 338

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 20 (12.5.1874)
Date
1874-05-12
Page
Seite 338 (sequence 10)
Language
German
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ein,, und.er. wird deshalb seitdem mit .vieler Gehässigkeit überschüttet. ^Has . holländische Gesetz über die confessionslosen Schulen giebt-aberiy derselben Weise, wie dies bei vielen, unserer Gesetze der Fall ist, den Gegnern eine Handhabe, indem es vorschreibt, daß die Schüler zu allen christlichen und gesellschaftlichen Tugenden erzogen! werden sollen. Sie fragen daher, wie diese Bestimmung des Gesetzes erfüllt werden, solle, wenn nicht die christliche Religion, und zwar , eine jede Confession nach ihrer Art,:jgelehrt und den akademisch-gebildeten Lehrern jede Gelegenheit,'materialistische Anschauungen auf die Schüler zu übertragen, entzogen werde. - Auf diesem Boden entwickelt sich nun ein. heftiger Streif dessen Äusgang durchaus nicht sicher steht.. In einer Broschüre, deren bereits in diesem Blatte Erwähnung geschehen*), und welche hierzulande viele Beachtung gefunden, geht der Verfasser auch auf die Frage' ein, und trägt darauf an, die oben citirten Worte'im Gesetze durch folgende zu ersetzen: „Der Unterricht soll der Befestigung des Gottglaubens in den Herzen der Zöglinge und der Erziehung derselben zu einem wahrhaft gottesdienstlichen,^ h. tugendhaften Leben dienstbar gemacht werden/ Dieser Antrag spricht alle Diejenigen an, welche der öffentlichen Erziehung einen religiösen Charakter geben wollen, ohne sie specifisch cönfessionell gestaltet zu sehen, was sie eben den einzelnen Religionsgenossenschaften überlassen wollen, weil sonst die öffentliche .Erziehung aufhört eine allgemeine zu sein, und der Staat wieder in Confessionen zerfällt. Der Antrag will insonders der materialistischen Richtung entgegentreten, und diejenigen Lehrer in Zaum halten, welche etwa dieser Richtung angehören. Es versteht.sich aber von selbst, daß beide Extreme damit unzufrieden sind. Die kirchlichen. Parteien sagen, der gewählte Ausdruck lasse die Religion in der Luft schweben und vergleiche sich mit dem „unbekannten Gotte der Athener". , Die Radicalen sagen, der moderne Staat dürfe auf keinem religiösen Dogma beruhen und solches nicht in seinen Gesetzen, proclamiren. Andere meinen wieder, daß eine solche Formel im Gesetze wenig Einfluß übe, da es vielmehr auf den Geist der Lehrer ankomme, der unmöglich in allen Einzelnen, in welchen er sich doch immer wieder Luft, zu schaffen vermag, censurirt werden kann. Letzteres kann doch nur . theilweise zugestanden werden, da ein Gesetz doch nur die allgemeine Richtung angeben soll, und diese kann bei einem Staate, der auf dauerhafte Institutionen rechnen will, doch nur nach der Seite des angeführten Antrages gehen. Wir hoffen daher, daß mitten im Chaos der Meinungen dieser Antrag oder ein gleichartiger immer mehr Freunde finden, und in der Fortsetzung der Discussionen die Stimmen sich immer lauter dafür erheben werden. . Gegen den Vorwurf, daß der bezeichnete Antrag in der Luft schwebe, ist der Jude geschützt, denn für ihn ist der „Glaube an den einzigen Gott" die geoffenbarte Religion! , *) Een jood op de tribune der tweedd kamer. Beschouwingen naar . aanleiding von eenige.- horedpunten. in .chet Debat oder Het ynderwys by de hehandeling der ftaätsbegrooting voor 1874. door ' ' 8. äe PU tp. v Leiden, Werst 1874. . ' - ' Italien. - Modena, im April. Der hiesige Civil - Gerichtshof hat jüngst eine interessante Entscheidung getrogen! In einer Nacht des Septembers 1866 ist ein ausgesetztes Kind in dem Thurm des Hospizes der Stadt Carpi gefunden worden. Am zwanzigsten Januar 1871 verbanden sich ein gewisser Bonajuto und eine benannte Speranza Levi in legitimer Ehe: drei Tage nachher erklärten die Verbundenen vor dem Civilgericht das vor fünf Jahren ausgesetzte Kind für ihre Tochter: dann reclamirten sie, auf Beweise gestützt, dieselbe von dem Hospiz, aber man'verweigerte ihnen das Kind, aus dem Grunde, daß dasselbe nach dem katholischen Ritus getauft worden sei und da die Ellern Juden seien, wäre es mit dem Charakter ihrer Institution unverträglich, das Kind in solche Verhältnisse zurückzugeben. V „Die Bande, welche die Eltern mit den Kindern vereinen," sagt der Urtheilsspruch, „sind geheiligt und die Gesellschaft kann sie weder zerstören, noch sie verkennen. Das Gesetz nimmt bei Bestimmung der Civilrechte Abstand von der Religion, welche jedes Individuum bekennt, das die Seinen reclamirt. Wenn bas Kind 1. . . ., das getauft worden ist, in der Folge auf die Rathschläge seiner Eltern den Katholicismus verläßt, um zum Iudenthum sich zu bekennen, so hat das Tribunal sich darüber nicht zu kümmern, aus dem Grunde, weil durch einen , solchen Wechsel der Religion das Recht in keinerlei Weise berührt wird." Rumänien. Bukarest, 29. April. Diesmal scheinen die Rumänen dem Bessern sich doch nicht ganz verschließen zu wollen, und macht sich dies im Publicum nach folgendem Artikel verlautbar. Endlich, heißt es, soll die Regierung ernstlich gewillt sein, die Abänderung, eventuell Abrogirnng der Artikel 8 und 12 aus dem Spirituosen-Licenz-Gesetz von den Kammern zu verlangen. Ob ihr das gelingen wird, wird selbst der größte Optimist nicht bejahend zu bestimmen wagen, umsoweniger, als diegenannten Artikel die Fremden im Allgemeinen und die Israeliten im Besonderen treffen. Es wurde mir mitgetheilt, daß das Ministerium den hier residirenden Vertretern der fremden Mächte das ernste Versprechen gegeben haben soll, Alles'aufzubieten, um die erwähnte Abänderung durchzusetzen, und zwar in Folge der gemachten Reclamationen, daß die Artikel eine flagrante Verletzung der internationalen Handelstractate enthalten. Es mag vielleicht auch sein,- daß die Regierung sich überzeugt hat , wie schädlich 'solche Prohibitivmaßregeln für den Fiscus werden müssen — eine Thatsache, die man ihr vergebens vorausgesagt-hati Tunis. .... Tunisim. April. Hier ist'-folgender Rcgierungserlaß Wannt ^' geworden, hurch welchen Beschränkung; und Willkür^ von

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