Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-05-12 · Heft 20 (12.5.1874) · p. Seite 337

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 20 (12.5.1874)
Date
1874-05-12
Page
Seite 337 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226960-3226981--32592-3255566
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

337 dieselben nicht existirt und nur der traditionelle Usus oder der jeweilige Wille des Vorstehers die Cynosuren der Verwaltung bilden. Nun hat diese im Jahre 1869 dahin modificirte Steuerumlageverordnung, daß die Beitragspflicht der ihr Domicil wechselnden Gemeindemitglieder für ihre Stammgemeinde ganz aufgehoben wird, die Lebensfähigkeit dieser letzteren noch mehr gefährdet und erweist sich in der Praxis überhaupt als so lückenhaft, daß selbst diese Grundlage für den Fortbestand der Gemeinden erschüttert ist und das Bedürfniß nach einem Eingreifen der Gesetzgebung auf diesem Gebiete nur noch fühlbarer wird. Die aus dem Fehlen dieser letzteren sich ergebenden Uebelstände sind aber die folgenden. Es fehlt die begriffliche Festsetzung des Wesens und der Attribute einer jüdischen Religionsgemeinde und daher die Kriterien, die für den Nachweis der Existenzfähigkeit einer alten oder bei der Bildung einer neuen ausschlaggebend fern sollen. Die Gemeinden, die zugleich politische sind, confundiren die politische mit der cultuellen Verwaltung, was die Ursache der verschiedensten Streitigkeiten und Mißhelligkeiten innerhalb der Gemeinden und eine Schädigung des Cultus involvirt. Die Gemeinden haben in der Systemisirung und Dotation ihrer Functionäre ganz freie Hand, werden nicht zur Accumulirung der Aemter und nicht zum Anschlüsse an Nachbar- und Bildung von Bezirksgemeinden, sowie überhaupt zur Concentration der Kräfte verhalten. Andererseits fehlt in vielen Gemeinden das Institut des Rabbinates ganz, was der hohen Regierung nicht ganz gleichgültig sein kann. Den Vorständen steht nicht die gebührende Autorität zu, weil dieselbe nicht aus legal-unbestreitbaren Titeln abgeleitet ist. Die Beitragspflicht der auf dem flachen Lande wohnhaften Juden ist ganz in Frage gestellt, weil die Zuständigkeitssprengel nicht abgegrenzt sind. Da angenommen werden muß, daß der gänzliche Verfall der Religionsgemeinden wegen der üblen Folgen für die Erziehung der Jugend, die Uebung der Wohlthätigkeit u. s. w., die er sicherlich nach sich ziehen würde, der hohen Regierung nicht genehm sein könne, so wird dieselbe gebeten, die vermißten gesetzlichen Grundlagen für den Bestand derselben zu schaffen. Noch wird der etwaige Einwand im Vornhinein beseitigt, als ob ein Erstrecken der Gesetzgebung auf die Verfaffung der israelitischen Cultusgenossenschast mit der staatsgrundgefetzlich genehmigten Autonomie derselben im Widerspruche stände und der weitere Einwand, daß eine Organisation für die Juden dieses Kronlandes nicht eher durchführbar sei, als bis eine Gesammtverfaffung für alle Gemeinden Oesterreichs in Angriff genommen werde; vielmehr wird die hohe Regierung gebeten, auf einem, von ihr selbst zu wählenden Wege zur Erkenntniß der schlimmen Sachlage und der Mittel zur Abhilfe zu gelangen und die Initiative zur Abfassung eines Organisationsstatutes für die israelitischen Gemeinden durch Einberufung einer Notablen- oder Delegirtenversammlung zu diesem Behufe zu ergreifen, von der allein einegedeihliche Lösung dieser schwierigen Aufgabe erwartet wird. (Es erweist sich hieraus Zweifaches: zuerst welchen Zuständen die jüdischen Gemeinden in Preußen entgegengehen würden, wenn ihnen eine feste, auf Autonomie der Gemeinde gegründete Verfaffung entzogen würde; und ferner, daß es sich hierbei durchaus nicht um die Frage der Orthodoxie oder Reform handelt, da ohne solche Verfassung weder die eine noch die andere gemeindlich bestehen kann — denn unsere Glaubensgenossen in Mähren stehen durchaus nicht im Rufe reformistischer Neigungen, und die daselbst am meisten vom Verfall bedrohten Gemeinden sind gerade die orthodoxesten — sondern einfach um die Existenzfrage. Ueberall wird es sichtbar, daß nur die Einheit den Bestand möglich macht. Redact. d. A. Z. b. I.) Holland. Amsterdam, 27. April. (Privatmitth.) Es ist eine Erscheinung, die sich unter den eigenthümlichen Verhältnissen , zu welchen in unseren Tagen die religiös-kirchlichen Angelegenheiten entwickelt haben, nach verschiedenen Seilen hin zum Vorschein kommt, daß Fragen, die bereits entschieden schienen, wiederum und zwar energisch Gegenstand des Kampfes werden. Seit 1857 haben in Holland die öffentlichen Schulen den confessionellen Charakter erhalten. Jetzt aber wirft man ernstlich die Frage auf, ob nicht durch diese Schulen, und besonders durch die sogenannten höheren Bürgerschulen (wo für jedes besondere Fach akademisch gebildete Lehrer angestellt werden) die Gefahr herbeigeführt werde, die Schüler zu Atheisten, Materialisten, überhaupt zu religionslosen Menschen erzogen würden? Die Ulramontanen und Calvinisten, welche in unserem Parlamente zahlreiche Vertreter haben, und deren Zahl in neuerer Zeit bedeutend größer geworden, fordern ihre confessionellen Schulen und deren Erhaltung aus Staatsmitteln zurück. Sie erheben diese^Forderung laut und heftig, immer lauter und heftiger. Wie gesagt, man sieht, daß bei der schroffen Gegensätzlichkeit der Parteien in unseren Tagen und bei der Schärfe, zu welcher die religiös-kirchlichen Fragen wieder gelangt sind, Dinge, die entschieden schienen, wieder zweifelhaft werden. Der Grund scheint in zwei Motiven zu liegen. Einerseits hat sich unzweifelhaft die materialistische Anschauung sehr verbreitet und spricht sich so unumwunden aus, ^daß dadurch die Befürchtung, sie könne immer mehr die Herrschaft an sich reißen, gegründeter erscheint Und den kirchlichen, Parteien ein starker Beweggrund verliehen wird. Andererseits wird durch die Ausdehnung des Wahlrechtes zum allgemeinen Stimmrechte ein bedeutender Theil der Entscheidung immer mehr in die Massen verlegt, und diese sind stets geneigt, nicht der Mäßigung und Vernunft, sondern dem Extreme und der Leidenschaft zu folgen. Unter denen nun, welche sich jenen Forderungen nach Wiederherstellung der confessionellen Schulen entgegeustellen, besonders auch betreffs der höheren Bürgerschulen, nimmt auch unser Glaubensgenosse, Herr Godefroi, eine bedeutende Stelle 20

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.