Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 19 (5.5.1874)
- Date
- 1874-05-05
- Page
- Seite 317 (sequence 7)
- Language
- German
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gestattet ist, gleichzeitig höchstens zwei solcher männlicher Zöglinge/ von ihrem zwölften Lebensjahre an, drei bis sechs Jahre in einem Gymnasio oder einer andern höhern Lehranstalt unterrichten zu lassen. Unter gleicher Voraussetzung kann auch weiblichen Waisen, ohne Beschränkung der gleichzeitigen Zahl, ihre weitere Ausbildung auf einer höhern Töchterschule, oder in anderer zweckdienlicher Weise, vom zehnten bis sechszehnten Lebensjahre gestattet werden. Dem Curatorio wird es jedoch ausdrücklich zur Gewissenspflicht gemacht, diese Begünstigungen nur dann eintreten zu lasten, wenn sich das Curatorium von der Trefflichkeit der Anlagen, dem Fleiße und dem Wohlverhalten der betreffenden Zöglinge eine begründete Ueberzeugung verschafft hat. § 24. Die Zöglinge dürfen schon von ihrer Geburt, jedoch nicht später als vor Beendigung ihres zehnten Lebensjahres von der Anstalt ausgenommen werden.*) Die Angenommenen bleiben bis zur Beendigung des vierzehnten Lebensjahres Zöglinge der Anstalt. Für den § 4 vorgesehenen Ausnahmefall beendet bei männlichen Zöglingen die Vollendung des achtzehnten, bei weiblichen die Beendigung des sechszehnten Lebensjahres die Fürsorge der Anstalt für sie. § 29. Die von der Anstalt angenommenen Zöglinge werden auf Kosten der Anstalt geeigneten achtbaren jüdischen Familien zur Erziehung und Verpflegung übergeben und bleiben unter fortdauernder Aufsicht des Curatorii. Für, die Gewährung der Kost, der Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Reinigung der Wäsche vereinbart das Curatorium mit der den Zögling übernehmenden Familie einen festen Entgelt, welcher je für einen bestimmten Zeitraum gezahlt wird. Alle übrigen für die Zöglinge der Anstalt erforderlichen Lebens¬ und Erziehungsbedürfniste werden nach Anordnung des Curatorii für Rechnung der Anstalt angeschafft und gewährt. § 30. Das Curatorium ist verpflichtet, mindestens zwei achtbare Frauen zu wählen, welche dauernd in allen, der weiblichen Anordnung und Thätigkeit anheimfallenden Angelegenheiten der häuslichen Wirthschaft und Kindererziehung dem Curatorio bei der Erziehung, Verpflegung und Beaufsichtigung der Zöglinge Beistand leisten. Solche Frauen haben nur berathende Stimme und üben diese von ihnen übernommenen Pflichten unentgeltlich als ein Ehrenamt aus." Bekanntlich bestehen auch in der jüdischen Gemeinde zu Berlin Waisenhäuser und der Mendelssohnverein, der Waisen in Familien unterbringt, und von letzterem hat der sel. Kosch seine Gedanken entnommen. *) Hierin liegt eine lobenswerthe Einsicht; denn gerade bis zum zehnten Lebensjahre sind solche Waisenkinder, oft der Verwahrlosung, der körperlichen, wie der sittlichen Entartung am meisten ausgesetzt, und die Waisenpfleger sind dann nicht selten ganz außer Stande, eine Besserung herbeizuführen oder haben auf's Angestrengteste damit zu kämpfen, abgesehen davon, daß das böse Beispiel für die anderen Kinder, ansteckend wirkt. In je früherem Lebensalter die Waisenerzieüung ihre Zöglinge entgegen nimmt, desto leichter und ‘ nachhaltiger vermag sie ihren Einfluß zu üben. . Redaction.^ Ocherreichisch-ungarische Monarchie. Prag, 21. April. (Privatmitth.) Die - Kreisrabbinerfrage, 'die sich schon lange in der Schwebe befindet, scheint nun doch ihrer Entscheidung entgegenzugehen. Wie die Blätter berichten, wurde nämlich vor Kurzem von den Bezirkshauptmannschaften Böhmens den Vorständen der böhmischen israelitischen Cultusgemeinden ein diesbezüglicher Erlaß zugestellt, worin um genaue Angabe der Stellung und der Befugnisse der Kreis- und der Ortsrabbiner ersucht wird, damit eine baldige Regelung dieser Angelegenheit erfolgen kann. In den maßgebenden Kreisen glaubt, man die Sache am leichtesten auf die Weise zu ordnen, daß man einem jeden in einer Cultusgemeinde angestellten Rabbiner eine Anzahl der umliegenden Ortschaften als Amtssprengel zuweisen würde. - *. Mit Beginn des . zweiten Semesters eröffnet der neuernannte Professor vr. Fischl, Director der Prager Irrenanstalt, feine Vorlesungen über „Psychiatrie und gerichtliche Psychologie" an unserer Universität; Prof. Fischl zählt, als Specialist für Psychiatrie zu den bedeutendsten Männern ganz Oesterreichs, so daß man seinen Vorlesungen eine sehr starke Frequenz in Aussicht stellen kann. Neben dem genannten Herrn Professor wirken noch vom unseren Glaubensgenossen 5 Professoren und 3 Docenten an der Prager Universität, und zwar für philosophische Lehrfächer: Prof. Dr. Kämpf (semitische Sprachen), Prof. Dr. Hirschfeld (Geschichte des Alterthums) und Prof. Lieben (Chemie), für medicinische: Prof. Pick und Prf. Przibram und die Docenten Dr. med. Kisch und Dr. med. Schütz, für juridische : Docent I. U. vr. Zucker, der anerkannt Mchügste Vertheidiger in Böhmen. Die Prager Cultusgemeinde hat wieder einmal einen glänzenden Beweis ihres bewährten Wohlthätigkeitssinnes geliefert. Während der Osterfeiertage wurden nämlich sämmtliche Soldaten jüdischer Confession der Präger Garnison auf Kosten der israelitischen Cultusgemeinde . gänzlich verköstigt und überdies eine große Anzahl unbemittelter Studirender bedeutend unterstützt. — Die von der Cultusgemeinde-Repräsentanz angelegte Gemeindebibliothek wurde am 14. d. M. dem öffentlichen Gebrauche übergeben und steht jetzt dreimal per Woche stets durch einige Stunden der allgemeinen Benutzung offen. Herr vr. Grün, der einen' Katalog sämmtlicher Werke der Bibliothek, ungefähr 6000 Bände, angefertigt hat, übernahm die Bibliothekarstelle. (Personalien.) Bei der in der Stadt Luk in der verflossenen Woche vorgenommenen Bürgermeisterwahl wurde der gewesene Bürgermeister. unser Glaubengenosse, Herr Philipp Kohn, und zwar diesmal bereits zum fünften Male, trotz der überaus regen Agitation der klerikalen Partei, zum Bürgermeister gewählt. Herr Kohn, der sich besonders um die Hebung des Schulwesens in . Luk große Verdienste erworben^, ist auch Mitglied des k. k. Bezirksschulrates, des Bezirksausschusses und der Repräsentanz der böhmischen Landesjudenschaft. — Vergangenen Samstag wurde.