Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 19 (5.5.1874)
- Date
- 1874-05-05
- Page
- Seite 316 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Sonst hatten ihn „die Machschephyt" so. geplagt, daß sie bisweilen in seinem Halse sich festsetzten und ihn zu ersticken drohten, bisweilen' im Rücken, der 'dann wie ein „Faß" wurde. Der Knabe mußte jedoch nach einiger Zeit zurückgebracht werden, weil eine der Zauberinnen ihm gesagt hatte, daß sie aus Scheu vor dem Rabbi sich in einen Fuß zurückgezogen habe, was auch der angeschwollene Fuß darthat. Hier bedurfte es aber nur eines einfachen Gebetes zur Vertreibung. Der zweite Fall betrifft einen 14jährigen Knaben, der weder gehen noch sprechen konnte, der freiwillig seit 8 Wochen nicht aß und trank, und ein Wunder war es, daß er noch lebte. Wurde „sein Haar rücklings" mit einem „hebräischen" Werke berührt, so knirschte er mit den Zähnen und riß sich von einem recht.starken Manne, der ihn hielt, los und sprang- „bis zur Decke"; geschah vie Berührung mit einem nicht hebräischen Werke, so that ihm dies wohl und er lachte. Gebete und Beschwörungen stellten den Knaben her. Dabei ruft der Rabbi aus, o wenn doch Zweifler und Neuerer zugegen gewesen wären, die behaupten, daßes Uebernatürliches nicht gebe! Erwähnen will ich noch, daß dabei die übermäßige Bescheidenheit und Demuth des Meisters recht rührend ist. Ich enthalte mich 'sonst eines jeden Commentars. Ausführliches lesen Sie gütigst Selbst nach. ' Dieses Werkchen nun wird — wer weiß in wie vielen Exemplaren — in Uneigennützigkeit verkauft, und dieses Werkchen gerade posaunt ja so gewaltig den Rabbi als Wunderdoctor und Wundermann aus! Nennen Sie das ein Abmahnen von den Wallfahrten? Von diesem Handel schweigen Sie gänzlich, Sie sprechen nur von dem Verkauf der Amulette. Was ist ein Amulet? Eine kabbalistische Spielerei. Was wünscht der Anfertiger, daß man von ihm voraüssetze? daß es ein-Universalschutzmittel gegen alle möglichen Krankheiten und Uebel sei. Und dieses Treiben beschönigen Sie damit,- daß der Erlös zu Löblichem verwendet wird? Seit wann ist es gestattet, auf solche Weise Geld abzunehmen, um damit ein gutes Werk zu fördern? Seit wann heiligt der Zweck die Mittel? - J)r., W. Dies ist so schlagend, daß es selbst dem feinsten Wortverdreher schwer werden sollte, es, zu widerlegen. Rabbi Gutmann tritt hier mit seinen eigenen Worten als Zeuge wider seine Erklärung im -Maggid auf. Es ist nunmehr unmöglich, die Tatsachen zu leugnen, und wenn es dennoch versucht wird, so ist dies nur ein Zeichen des bösen Gewissens. Wetzlar, im April. Wie vorauszusehen, wurde der hiesige israelitische Cultusbeamte mit seinem Gesuche, gleich seinen christlichen Amtsgenoffen von den Communallasten befreit zu sein, auch von der Regierung abgewiesen. Derselbe hat sich nunmehr an das Abgeordnetenhaus gewendet, und wird dieses wohl die Petition zur Berücksichtigung an die Staatsregierung überweisen, wenn es noch dazu gelangt, darüber zu verhandeln. . ‘ Königsberg i. Pr., im April. (Privatmittheil.) Anbei übersende ich Ihnen einige Drucksachen, aus welchen ich einige Notizen entnehme. Bekanntlich ist es noch. jetzt eine vielfach ventilirte Streitfrage, ob es vorzuziehen sei, Waisen vereinigt in Waisenhäusern oder, vereinzelt in Familien zu erziehen? Wir glauben, daß auch .diese bedeutsame pädagogische Frage principiell kaum zu lösen ist, sondern. örtliche und persönliche Verhältnisse entscheidend Mitwirken. Durch eine eigene Fügung ist es nun gekommen, daß wir in der hiesigen jüd. Gemeinde Veranstaltungen für beide Richtungen nunmehr besitzen. Wir haben ein israet. Waisenhaus, dessen dreizehnter Jahresbericht vor Kurzem erschienen ist, und welches gegenwärtig 12 Knaben und sechs Mädchen befaßt. Die Mittel dieses Waisenhauses, das schon mehrfache Stiftungen erhalten hat, wachsen zusehends, und ist das Vermögemim Jahre 1873 von 11,251 Thlr. auf 17,085 Thlr. gestiegen. Die Ausgaben für die Anstalt selbst betrugen im verflossenen Jahre 3272 Thlr. Man ersieht hieraus abermals, daß die Erziehung in Waisenhäusern durchaus nicht wohlfeil ist, namentlich so lange die Anzahl der Zöglinge nicht eine sehr beträchtliche ist. Wir haben hier durchschnittlich pro Kopf jährlich 200 Thlr. Es versteht sich, daß es allgemeine Ausgaben giebt, die für 8O Zöglinge kaum höher sind als für 18. Was für Waisenhäuser spricht, ist gewöhnlich, daß sich nicht leicht jüdische Familien finden, welche für die Erziehung von Waisen passen und zugleich sich zu derselben entschließen. Im Schooße größerer jüdischen Gemeinden sollte aber dies kaum allzuschwer sein. — Für die andere Lösung der bezeichneten' streitigen Frage tritt nunmehr, hier eine besondere Veranstaltung in's Leben. Es ist dies die aus der Hinterlassenschaft des unvergeßlichen vr. Kosch testamentarisch von diesem gegründete, Waisenerziehungsanstalt, deren Statut landesherrlich bestätigt worden ist. Zur Charakterisirung hebe ich aus diesem Statute die folgenden §§ hervor: § 2. Diese Stiftung führt den Namen „Doctor Ko sch's Waisenerziehungöanstalt", dient zum Besten der hiesigen Synagogengemeinde, hat den Zweck für den Unterhalt und die Erziehung armer jüdischer Waisen beiderlei Geschlechtswelche der hiesigen Synagogengemeinde angehören, zu sorgen, und wird aus dem von dem Stifter dazu letztwillig bestimmten Vermögen begründet und unterhalten. § 3. Unter Waisen werden in diesem Statute diejenigen ehelichen oder gesetzlich legitimirten Kinder verstanden, welche den bestehenden Gesetzen nach zu .bevormunden sind, also auch solche, deren Mutter noch am Leben ist.*) § 4. Die von?er Doctor Kosch'schen Waisenerziehungsänstalt übernommenen Knaben sollen in der Regel zu Handwerkern, und die Mädchen zu häuslichen Diensten erzogen werden. Nur bei hervorragenden Naturgaben oder Talenten soll von dieser Regel insoweit abgesehen werden, daß dem Curatorio (§ 10) *) Es ist auffällig, daß Lr. Kosch die beschränkende Bestimmung der ehelichen Geburt aufgestellt und nicht lieber diesen Gegenstand dem Ermessen des Curatoriums in jedem einzelnen Falle überlassen hat. Allerdings darf die sittliche Strenge nach dieser Seite hin nicht abgeschwächt werden; aber hier kommt doch besonders das Loos der schuldlosen Knder. in Betracht, das schon an und für sich um so viel ungünstiger liegt, und das Bedürfnis gerade diese für die bürgerliche Gesellschaft zu gewinnen. Redaetion.