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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-04-07 · Heft 15 (7.4.1874) · p. Seite 250

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 15 (7.4.1874)
Date
1874-04-07
Page
Seite 250 (sequence 8)
Language
German
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um My-AnsprüchenberjenigenMitglieder, welche jene' Synagoge - mit Orgel undsireformiIem Gottesdienst: nicht besuchen, gerechtzn werden, erwarb die Gemeinde noch einen Grundstückcymplex.iWl deT darauf befindlichen -zejther größten Priyatsynagyge (jm Mtyrchb uw. 440,000 /TM<. und.ließ letztere vollständig ^restauriren und erweitern, was, -einen Kostenaufwand:von weiteren M,o 0 0 Thlrn> verursachte. -; Bei alledem beträgt die Gemeindeschuld zuv Zeit: auf Anleihe und Hypothekencoyto nur noch ca. 300,006. Thlr. : Diesem blühenden Finanzzustand gegenüber gewährt es gewiß schon-ein. recht trauriges Bild, wenn wir erfahren, daßUrn Jahre t8'54, bei einer Bevölkerung von 9000 Seelen und: :1800' Familien nur-etwa. 1200 Contribuenten vorhanden waren. Kurz: vorher UM! 184:8 war das Häuflein noch viel mehr zufammengeschmolzen , gewesen.! Mit- Zuhilfenahme des Einkommens : von . dem Fleischverkauf von etwa 3000 Thlr., bezifferten:: sich noch 18.54 die Einnahmen und. Ansgaben auf etwa 7000 .TM, und man kann.sich, denken, wie. die Gehälter, der Cultus- und: Ver-, waltungsbeamten bemessen: waren, -.ünv was die Gemeinde, über-/ Haupt zu leisten im Stande war.; i Soweit nun die Lebensbethätigung eines Gemeinwesens in den finanziellen Verhältnissen ihren Ausdruck findetkann es wohl kein frappanteres Bild vonderfortschreitenden:Entwicklung der. Mittel: und Kräfte, wie.-von : der .Ausdehnungder naturgemäßen .Bedürfnisse der Breslauer Cultusgemeinde: geben,. als: sie obige Gegenüberstellung: bietet Das Bild erhält aber seinevolle Beleuchtung erst durch ein näheres, Eingehen auf die in-: ternen Berhältniffe und. Zustände -, wie sie vor und -nach der. Reorganisation gestaltet waren. ,.:; ■ - In jener gesetzlosen Zeit war eine , einzige freisinnige Maßnahme des Vorstandes, wie die Einführung der deutschen Predigt- Mrdie Opposition schon eine genügende Veranlassung, umden Zunder an das Pulverfaß zu legen und die Gemeinde än. die Luft zu sprengen. Denn niG nur die orchchoxen Mit-, gl.ieder, welche vielleicht wirklich von Gewiffensscrupeln bedrängt. Waren, sondern .alle centrifugalen Elemente der Gemeindebenutzten die, eröffnete Bresche;-- um von dem. Verbände in ganz, desultorischer Weise sich losznreißen Keine der. vom: Ganzen losgelösten Fractionen besaß aber irgend einen LebensUm , aus dem sich eine neue Organisation herauszubilden vermochte; weder, die. ultraconservative, noch die/ radicalreformistische.Partei brachte es zu. einer selbstständigen existenzfähigen Gestaltung,; beide rank-, ten sich vielmehr, nur-: parasitenähnlich um die .stehengebliebenen Trümmer des alten Gemeinwesens. Diesem blieb, trotz allen Secessionen, doch die alleinige Last der Armen--und.anderer. Mohlthätigkeitspflege, derUnterhaltung -der Ritualanstalten, von denen: gerade die Ausgeschiedenen fortdauernd den.meisten- Gebrauch: machten, und - die. wenigen Getreuen/, müßten; » für das Ganze sorL gen, was auch ulles: ansis;-Dürftigste HUgefchnitten war, : Die Noch drängteendlich, zu einem Eompromiß, den aber Vas.denkbar verkehrteste Resultat erzeugte,-und als eiüahfchrecken-: M Beispiel chgsür MW kqyn.;wMe Monstrositäten .guf/wM EWM-i'jMvlWherMe-W-EsMp, dieHas Ideal der hMtigert Asstatoren.. ist-- Die Parteien einigtenv sich nämlich zuletzt M der Basis, daß/wie Gemeindebehörden -M>..HWejNhrangelKgM^ heitM. mit Ausschluß: der E;UltusLi;UMMuwg/eN,:ve^ walten Msm:,:Alsv eiye- CHtzlZgWxssWschaft >-ohye/ WlWvxx»- waltung warpje^Mwffenz/der frHeitlichenEntwWrng^Zum- Glück / hatte diese: Mißgeburt nicht Zeck .ihret Mensfähigkeit M documentiren; denn kurz darauf erfolgte.die.gesetzliche ReorgaM sation. , ■i, Inzwischen^ waren aber, in - dem, jahrelangen. Partechadernicht; NM: die Gemüthex M'gWnsestige.-W.ßachtungi..und Verbitterung gerathen, sondern die - segensreichsten.Aystitutioney waren, .darüber zu-Grunde gegangen, wie. z. B^ djeM.ilhel msschule,/ eine/ vom Oönig Friedrich,.Wilhelm U< gestiftete.! Uuterrichtsanstalt mit. ftaatlichem-Eharaktenund /allen; Privilegien einer/ öffentlichen Schule. Dieselbe halte seit dem, End? des: vorigen-Jahrhunderts hier in. achlunggebietenhev Weise ein.er^gxoßMCulturaufgabe gedient unv Bildung und Wissen verbreitet:..-:Die den Stempel ihres, Ursprungs ans der nachmendelssohn'scheyMriode 'ttagende, etwas einseitig rationalistische. Tendenz-dieser-Schulean der zu-, letzt noch - sehr gediegene Mäste-: wie- M<).Fra nc.o lm, und Prosi- Eduard, Munk, wirkten,hätte sich leichtlich in eine den Heu? tigen wissenschaftlichen Drsmipien./ .mehr entsprechende : Richtung, umleiten lassen, wenn der materielle. Berfall. nicht zu-.rasch.Hr ein Ende bereitet hätte. -Da . die Gemeinde den ihr obgelegenen Jahresbeitrag von 1000.Thlr. nicht leisten konnte,. so schloß die Regiemng.die Anstalt.im Jahre 1848, und .behielt,.die Fonds zurück, welche /erst die reorganisirte Gemeinde später zu; Stipendienzwecken reclamirte und zurückerhielt. Ein anderes Beispiel, ist nicht minder bezeichnend. . / -:. -.: , -,:- / . . Dw allbekannten, mit mehr. als einer Million. ThalMdosirten . Commerzienrath F rän kel-sch e.n Stiftungen--//sind: M alle/Zeisen der Verwaltung und der Aufsicht der Gemeinde .M deren Gunsten sie ja vorzugsweise errichtet wurdennun /deshM entzogen,, weil der Stifter, obwohl selbst erster /Präses--des BoxsteherMegiums, mit Recht Bedenken trug, einer vqr dem Gesetze nicht, legitimirten Gemeindebehörde ein - so / groIes, Vermögen an-, zuverträney. Er hatte die Erfahrung / gemacht, daß der. Vorstand,, nur Men. mqngelMr:ActivWtzMtpN',: -.,W einer/Ppocetzfache M allen,Instanzen unterlag^.als. es: galt, voy, einem böswilligen Erbey^ ein-sehr,bedeutendes Legat^für. M Gemeinde-beiMtreibem . . . AehnMe Erfahrungen ließe sich noch unzählige anfühttzn. Es. gMge^ahkdr.de^-HtMM.. daß:.wir., auch zur. Zeck uochkein BMnsgesetz in DeMschland; besitzen; welches anpern als, Handels-- uOnUmerhsgesellschaften die Rechte- .juMischer. Personen zuepkennt, sofern -ihyen nicht/ durch Gesetz.: oberckanbesherrsiche Verordnung Corporationsrechte ertheilt sind. Die Basis für die letzterewelche diejüvischen Gememden-in-Kraft des Gesetzes Uon 1840 genießen, würde unfehlbar HWallenwenn die'Mangs-

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