Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 14 (31.3.1874)
- Date
- 1874-03-31
- Page
- Seite 226 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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erste war aus dem Cornelischen Geschlechte, welcher seine Leiihe zu verbrennen gebot, und zwar, weil er für diese dasselbe Schicksal fürchtete, welches die Leiche des Marius erfuhr, .yämlich ausPem Grabe hinausgeworfen zu werden, während -Scipio Africanus noch beerdigt worden ist- (de -legg. 2, 22).*)! Spater noch wurde,- bei' ihnen düs Verbrennen allgimeiner, wie aus einer von üns noch zu erwähnenden Stelle des Tacitus hervorgeht. Ganz im Gegentheil war bei AegMern, Phöniziern,. Babyloniern und Persern die Beerdigung' der Todten die' alleinige ' Sitte. Und so auch bei den Juden, und zwar durch alle Zeitalter hindurch. Wir brauchen nur an 1. Mos. 23 zu erinnern, über henAnkauf des Erbbegräbnisses durch Abraham. In der ganzen h. Schrift kommt; nur e t n Beispiel des Verbrennens von Leichen ' vor, nämlich 1 Sam. 31, 12, wo berichtet wird, daß die Philister nach der Schlacht die Leichen Sauls und feiner drei Söhne fanden, ihre Köpfe abhieben und dann die Körper.an die.Mauer von Bethschan hefteten; die Bewohner von Jabesch aber nahmen die Leichen in einer Nacht von der Mauer, verbrannten sie und begruben ihre Gebeine. Offenbar wollten sie die Leichen nicht in dem verstümmelten Zustande und in ihrer vorgeschrittenen Verwesung aüfbewahren.**) Daß zu dieser Zeit das Beerdigen bei den Israeliten alleinige Sitte war, ersieht man aus 2 Sam. 3, 3i;***) Unter den Plagen, mit welchen die Propheten die. Israeliten bedrohten,, .kommt auch, namentlich hei Jeremias, die, vor, daß theils ihre Leichen unbegraben bleiben, zum Fräße der Raubthiere und Vögel werden, theils daß die Leichen der Könige, Fürsten, Priester, Propheten und des Volkes aus ihren Gräbern gerissen, auf die Felder geworfen und zum : Dünger gemacht wurden. Selbst als die Juden im römischen Reiche zerstreut waren, behielten sie den Gebrauch des.Beerdigend streng aufrecht, so daß Tacitus diese Sitte als unterscheidendes Merkmal der Juden ausführt, und sie von den Aegyptern ableitet, Der Talmud verwirft das Verbrennen der Leichen als einen heidnischen, Gebrauch ganz und gar und schreibt selbst vor, daß wenn Jemand verordnet, seine Leiche , nach dem; Todte nicht zu beerdigen, diesem *) Dasselbe berichtet Plinius natur. histör. VII, 55, der diesen Mschnitt mit den Worten beginnt: Ipsum cremare apud Romanos nöri fujl veteris inftituti iterra condebantur. Er schließt: Sepultus yero intelligatur quoquö modo conditus: hiimatus vero humo'contcrlns. **) Nach einigen jüd. Comment. wurden nur die Kriegsgeräthe Sauls und seiner Söhne verbrannt,-ihre; Leichen aber begraben.; .-...7 ***) Eine andere Stelle für das Verbrennen wollte man in Amos 6, 10 finden, indem man filr iv^O?2i ili-i lesen wollte.inin „sein Vetter und sein Verbrennet" So die Targg.; 2>er Text paßt wenig hierzu (s. unfern Comment. z, St.), und Hon älterejüdische Comment. erklärten von EpO „fteundschaftlich verbunden sein", gleich dem arabischen. So auch Sept., welche die Worte etwas ümschheiben, und ^Dlvv.1 '»-t'iN -geben: di xazakomoi ieai oi otxeToi. Selbst aber im ersteren Falle entschiede die Stelle nichts, da hierin von Kriegs- und Pestfällen die Rede ist. Andere, sonst. angeführte Stellen,, wie Jerem. 34, 5. 2 Chron. 16, 14. 21, 19 gehören nicht hierher/ da sie nur vom Verbrennen von Specereien u. dgl. zu Ehren fürstlicher Personen sprechen. ' -s) I'aeitus, bistoriar. V. 5. Korpora condere quam eremare e more Aegyptio, , . : ' . i . r.' nicht^Folge ^leistet.werde. Er giebt genaue Vorschriften über die Beerdigung und die Behandlung der Gräber. *) Das ganze System derselben Muht auf der Beerdigung, MidProtestiiMegen das Verhrennen der Leichen. Diese Vorschriften' werden noch cheute-vou den Juden sehr streng aufrecht erhalten: Es ist anzunehmen, daß di?alleinigeM;tte 8er BeirßiguUg aus öem Jüdenthume in das Christenthum übergegangen, welches das Verbrennen der-. Leichen beseitigte. Auch der Islam kennt nur die Beerdigung. ' ';v- ' Vom geschichtlichen Standpunkte aus kann man also das Verbrennen der Leichen als eine niedere, - das Beerdigen als eine höhere Stufe betrachten, auf welcher letzteren die erstere verlassen, wurde)' wie z. ■ B. der Gebetcultus gegen den Opfercultus. Die Scheiterhaufen wurden nur noch für Verbrecher und Ketzer beibehalten, bis die moderne Humanität auch Dies aus der Welt schaffte. . Das.Judenthum hat also von seinen ersten Anfängen, an bis auf den heutigen Tag das Verbrennen . der Leichen , per-' Horrescirt, und die Beerdigung als allein statthaft aufrecht erhalten. Man kann sich aber hierbei nicht blos auf den . Buch- - staben des Gesetzes berufen, sondern auch auf die Anschauung und die Gefühlswelt, die in dieser Religion eine vollberechtigte Bedeutung hat. Wir wissen sehr wohl, daß Anschauungen wandelbar sind, und, mit den zu allgemeiner Sitte sich umgestaltenden Bräuchen wechseln. Hier aber haben wir im Judenthume eine consecsuente Anschauung, die von Abraham an durch fast vier Jahrtausende unverändert geblieben. Und nun die Gefühlswelt.-. Das Judenthum herbergte in allen seinen Phasen' eine trefe Pietät gegen die .Hingeschiedenen, gegen die Todten überhaupt. Es verbietet' einen Leichnam, auf den man stößt, unbeerdigt zu lassen. .Es macht eine verdienstliche'. Handlung aus der Beschäftigung mit einem Todten, und dessen achtungs- .voller Beerdigung, während es gerade den Pomp der Leichenbestattung untersagt und jede Leiche, weß Ranges, Standes, oder Vermögens sie fei, in dasselbe einfache linnene Gewand kleidet, in denselben schmucklosen hölzevnen Sarg legt.;- Es läßt .den hochbetagten Greis Jahr für Jahr seine Eltern noch nach bestimmtem Ritus betrauern, und wenn ersie bei frühzeitigem Tode gar nicht gekannt hat. Diese Pietät verbietet uns, die Reste der theuern Geschiedenen nach dem Tode durch das Verbrennen ganz aus dem Vorhandensein zu schaffen;- ffc: will an die Leichen zu solcher Zerstörung nicht die Hand, anlegen lassen; sie.will am Grabe das.Bild der.- .darin Ruhenden, lebendig er-. wecken, wie es durch den Blick auf eine Urne, welche .ebenso viel; Asche von den Brennstoffen wie von dem verbrannten Körper. enthält, nicht unmittelbar-Und möglich ist. > 7 -- i -; Dies genügt, um;dus Verbrennen der Leichen vom jüdischen; Standpunkte aus als völlig unstatthaft zu erweisen. *) Die talmudischen Vorschriften hieriiber findet-man zusammengestellt beiMaimonideS ^2« 'sbr,; — Jor. Deah /Wschn. 341, :