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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-03-17 · Heft 12 (17.3.1874) · p. Seite 195

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 12 (17.3.1874)
Date
1874-03-17
Page
Seite 195 (sequence 9)
Language
German
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<‘195 Landrabbiner eine diese Angelegenheit betreffende und von dem hiesigen Gemeindevorstande mitunterzeichnete Denkschrift überreicht habe. Die Stimmen, welche sich jetzt in der Presse gegen das Institut der Landrabbinate erheben, wie noch neulich in einem im „Hannoverschen Courier" enthaltenen Artikel aus der Provinz, in welchem auch darüber Beschwerde geführt wird, daß die in den letzten Decennien sehr erstarkte Gemeinde zu Göttingen, welche, sich von dem Landrabbinate Hildesheim trennen und ihre religiösen Angelegenheiten selbst leiten, auch, wenn es ihr geeignet scheinen sollte, einen eigenen Rabbiner anstellen wollte, angehalten wurde, nach wie vor dem erwähnten Landrabbinate anzugehören, kommen freilich nunmehr zu spät, allein schwerlich wird das gleichfalls in der Hiesigen Presse ausgesprochene Verlangen ganz unberücksichtigt bleiben, „daß, bevor dem Landtage die versprochene, die Regelung der Gemeindeverhältniffe der Juden betreffende Vorlage gemacht werde, in dieser Angelegenheit nicht blos Gutachten der Provinzialbchörden, sondern auch der einzelnen Gemeinden eingefordert und Vorkehrungen getroffen werden sollen, damit die abnorme, bis jetzt noch zu Recht bestehende Machtvollkommenheit des Landrabbiners beschränkt und dem Zeitverhältnisse ein Ende gemacht werde, nach welchem derselbe bald als Beamter ver Gemeinde und bald als Aufsichtsinstanz über die Gemeinde erscheint." „ In der jüngsten Gemeindeversammlung, in welcher, nachdem eine bereits früher anberaumte nicht beschlußfähig gewesen war, die Wahlen von zwei Vorstandsmitgliedern und vier Mitgliedern des Repräsentantencollegiums vorzunehmen waren, hielt der mit großer Majorität zum zweiten Vorsteher wiedergewählte Herr M. Behrens eine Anrede an die Versammlung, die, wenn sie Beherzigung fände, auf die Entwickelung unserer Gemeindeverhältnisse den günstigsten Einfluß üben würde. Nachdem Herr- Behrens nämlich seinen Dank für das ihm bewiesene Vertrauen ausgesprochen hatte, bemerkte er, daß es zwar seine Absicht gewesen wäre, sein bereits seit so vielen Jahren verwaltetes Amt auf eine jüngere Kraft übergehen zu lassen, nachdem er jedoch von einer so überwiegenden Majorität auf's Neue gewählt worden, habe er sich um so eher entschlossen, die Wahl wiederum anzunehmen, als eine Ablehnung derselben gerade jetzt als Feigheit angesehen werden könnte, da in der nächsten Zeit sehr wichtige Gemeindeangelegenheiten zu verhandeln sein werden. Allein ersprießlich könne er wie der gesammte Vorstand nur wirken, wenn letzterer die Ueberzeugung habe, daß die Gemeinde seinen Bestrebungen mit Interesse folge und denselben gegenüber nicht ferner eine Theilnahmslosigkeit bekunde, wie sie aus der Thatsache zu erkennen sei, daß, bei den öffentlichen Repräsentantensitzungen sich nur äußerst selten Zuhörer einsinden- und daß sogar die jüngste Generalversammlung, in welcher sechs Vertreter zu wählen waren, aus Mangel an Theilnahme unverrichteter Sache habe auseinandergehen müssen. Er wünsche lebhaft, daß ^dec Vorstand in seiner Thätigkeit von der Gemeinde controlirt und angeregt werde und schlage daher vor, daß die Mitglieder unter sich zu diesem Zwecke kleinere oder größere Versammlungen halten. Wir stimmen viesem Vorschläge vollständig bei unv halten derartige Versammlungen für um so unerläßlicher, als einerseits jetzt die Wahrnehmung sämmtlicher Gemeindeangelegenheiten bis auf die Wahlen lediglich in den Händen des Repräsentantencollegiums ruht, und andererseits dieses Collegium aus den dasselbe bildenden zwölf Mitgliedern im Vereine mit dem Vorstande besteht, eine Einrichtung, wie sie unseres Wissens in . anderen Gemeinden nicht vorkommt und hier nur getroffen ist. um einen etwaigen Zwiespalt unter diesen beiden Collegien zu verhindern. Uns will es indessen zweckmäßiger erscheinen, wenn diese beiden Behörden getrennt sind und ^gegenseitig ihre Thätigkeit controliren und wäre es uns erfreulich, wenn Sie, verehrter Herr Redacteur und andere Sachverständige ihre Ansichten über diesen Punkt in diesem Blatte äußerten.*) Herr Banquier Emil Meyer Hierselbst, der sich um die Krankenpflege, im jüngsten Kriege so große Verdienste erworben hat, hielt in der letzten Generalversammlnng des hiesigen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger einen mit außerordentlichem Beifalle aufgenommenen Vortrag über.das System und die Constructivn der von ihm erfundenen Transportwagen für Verwundete und Kranke und erläuterte sein, vonsämmtlichen anwesenden Fachmännern als ein bedeutender Fortschritt erkanntes System durch Zeichnungen und Modelle., .durch welche die Vorzüge seiner Erfindung dem zahlreichen Auditorium recht anschaulich gemacht wurden. An die Stelle des zum Rabbiner in Wreschen ernannten Iw. Holländer ist Herr Berlinger, ein SohN/des unlängst verstorbenen pensionirten Rabbiners zu Berlichingen , zum Stiftsgelehrten Hierselbst erwählt worden. Der für die Provinz Hannover eingesetzten wissenschaftlichen Prüfungscommission, in Göttinge.n gehört auch für dieses Jahr- Pros. l)r. Stern daselbst, als ordentliches Mitglied an. Aus Württemberg, im Februar. (Privatmitth.) Wenn die jüdische Genossenschaft unseres Landes gleichfalls an jenem Maßstab zu messen wäre, den ein bekanntes Dichterwort an die Frauen angelegt wissen möchte, so dürfte ihr seit einiger Zeit *) Wir sind mit der Ansicht des gesch. Herrn Corresp. nicht einverstanden. Gerade wir haben die Einrichtung empfohlen,, daß Vorstand und Repräsentanten, ohne in ihren Functionen miteinander vermischt zu werden, ein Collegium bilden mögen, wie dies in der Städteordnung der Rhcinprovin; stattfindet und 1840 für alle preußischen Städte eingesührt werden sollte. Wir haben dies erst in Nr. 44 des vor. Jahres S. 7 >4 in Vorschlag gebracht und motivirt, und in Nr. 40 in unserm desfallsigen Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht. Wir wollen daher, um Gesagtes nicht zu' wiederholen, darauf verweisen, sind aber stets bereit, den Gegenstand in d. Bl. noch weiter besprechen zu lassen. Die so leicht angefachte Rivalität zwischen den beiden Collegien wird durch jene Vereinigung vermieden und die Entscheidung der Negierung nicht bei jeder möglichen Veranlassung erforderlich. Die Uebung der Controle hängt davon ab, ob tüchtige und charaktervolle Männer Unter den Repräsentanten sich finden, und kann danü ebeüsv bei der einen, wie bei der andern Form stattfinden. Redaction«

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