Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 12 (17.3.1874)
- Date
- 1874-03-17
- Page
- Seite 193 (sequence 7)
- Language
- German
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bezeichnet sind, zu verrichten. - Alle seine amtliche Autorität basirt auf dem von der Gemeinde erhaltenen Mandat; und außerhalb seines Wirkungskreises, speciell außerhalb des Kreises seiner Gemeinde ist der jüd. Rabbiner ein einfacher Jude, dem man als Fachgelehrten vielleicht einige Anerkennung zollt, der aber keine amtliche Autorität besitzt." „Das ist die traditionelle jüdische - und bei uns auch jetzt bestehende — Auffassung." ' „Nicht so denken aber unsere Gegner. Eben die „Schomre- Hadath"-Partei ist es, die schon in den Statuten des Vereins die Anforderung stellte, daß jeder Jude verpflichtet sei, sich nicht blos in Neligions-, sondern auch in allen anderen confessionellen Angelegenheiten dem Beschlüsse des Rabbinerdikasteriums bedingungslos zu unterwerfen; eben die „Schomre-Hadath"-Partei, der auch die jetzigen Petenten angehören, war es, die schon vor Einberufung des Congreffes vom Cultus- und Unterrichtsminister verlangte, daß die zu fassenden Congreßbeschlüsse behufs Superrevision Rabbinern unterbreitet werden sollen; und wenn wir das im Congreß zustandegekommene Organisationsstatut mit dem von der „SchomreHadath"-Partei dem Congreffe vorgelegten Minoritätsgutachten vergleichen, so finden wir zwischen diesen Elaboraten keinen anderen wesentlichen Unterschied, als den, daß die in Minorität gewesene „Schomre-Hadath"-Partei den Wirkungskreis der Rabbiner beträchtlich erweitern wollte, während die Majorität, d. i. unsere Partei, strenge darauf achtete, daß die Rechte der Rabbiner ihre bisherigen enggezogenen Grenzen nicht überschreiten mögen." „Zu bemerken ist noch, daß nach den Congreßstatuten die -Gemeinde der Hauptfactor ist, in welchem der Rabbiner lediglich Beamter der Gemeinde ist mit einem auf seine Gemeinde beschränkten Wirkungskreise, — während das „Statut der orthodoxen Juden" nur Rabbinatö-Sprengel kennt und in jeder streitigen Ange.legenh'eit mit der Entscheidung vornehmlich R a b b i n e r. b e t r a u t. Wir bitten ergebenst, das Organisationsstatut des Congreffes mit dem „Statut der orthodoxen Juden" zum Zwecke der Erkenntniß dessen, daß diese unsere Behauptung wahr ist; zu vergleichen." „Wir glauben-, daß es in Folge dessen klar ist, daß die „Schomre-Hadath"-Partei in der Errichtung eines Rabbiseminars nicht die Schöpfung einer Hierarchie befürchtet, sondern ganz entgegengesetzt sich eben davor fürchtet, daß dieses Institut geeignet sein wird, den Einfluß, welchen die zu ihren Hauptfactoren zählenden Rabbiner auf die unwissende Menge ausüben, zu schmälern, und die Hierarchie, welche sie zu errichten wünschen, in ihren Grundlagen zu erschüttern." „Das Rabbinerseminar wird keine Hierarchie begründen, sondern eher die im Entstehen begriffene orthodoxe Hierarchie stürzen." Schließlich weist die Petition darauf hin, daß die Gegner das Seminar nicht angreifen, weil daselbst die talmudische und rabbinifche Gelehrsamkeit nicht gepflegt, sondern weil sie auf wissenschaftlicher Basis gelehrt und gebildete Rabbiner erzielt werden sollen; gegen die Bildung sei aber stets der Kampf jener Partei gerichtet gewesen. Dies wird factisch aus der Geschichte des jüd. Schulwesens in Ungarn nachgewiesen. Mehrere der jetzigen stimmführenden Rabbiner haben behufs der Matrikenführung eingestehen müssen, daß sie in keiner lebenden Sprache zu lesen und zu schreiben verstehen. Mit diesem drastischen Nachweise schließt diese Petition, die, welchen Erfolg sie auch erziele, ein / kulturhistorisch interessantes Aktenstück bleiben wird. Wir fanden keinen Passus darin, dem nicht jeder Einsichtsvolle zustimmen müßte. Wir glauben übrigens, daß es außer Ungarn jetzt wohl kaum einen anderen Staat geben möchte, in welchem die Errichtung eines solchen Rabbinerseminars durch die Machinationen der sg. Orthodoxen gerade bei dem liberalen Abgeordnetenhause auf so nachhaltige Schwierigkeiten treffen würde. Es. ist dies für das Abgeordnetenhaus keine große Ehre, denn es beweist, welche geringe Kenntniß das Haus von dem Gegenstände und von den Motiven der beiden Parteien hat, aber auch, daß es eine solche gar nicht sich zu verschaffen sucht, sondern nur mit allgemeinen Phrasen und Schlagwörtern sich überlisten läßt. Doch wir wollen dies nicht urgiren, da uns in der Angelegenheit der jüdischen Gemeindeverfassung in Preußen ähnliche Vorgänge nicht fern liegen. ^£Ü*mcj6it<xcfattcfatm. Deutschland. Berlin, im März. In Folge eines Reskripts des Ministers des Innern ist in Reich s tagswahl kreisen und namentlich auch in Berlin ermittelt worden, wie viel Reichstagswähler den einzelnen EoNfessionen angehören. Es hat sich hierbei ergeben, daß von den 136,000 Wählern Berlins nur etwa 7000 Katholiken, 7400 Juden, 200 Dissidenten sind,- der Rest aber als evangelisch bezeichnet wird. Die Katholiken vertheilen sich ziemlich gleichmäßig auf die Wahlkreise, von den Juden findet sich aber die größere Zahl im ersten (2300) und im fünften (2100) Wahlkreis, die kleinste l330) im sechsten. Berlin, 5. März. In den hiesigen Blättern liest man: Trotz der seit einem halben Jahre bestehenden Concurrenz des orthodoxen Rabbinerseminars hat.der Besuch der hiesigen Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums im lau-