Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 12 (17.3.1874)
- Date
- 1874-03-17
- Page
- Seite 192 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226960-3226973--32443-3255409- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
bei Feststellung ihres Lehrplanes nur auf die Verhältnisse ihres eigenen Landes Rücksicht nehmen; diese Perhältniffe aber weichen von den unseren in vieler. Hinsicht ab und sind demnach auch die Ansprüche derCultusgemeinden ihren Rabbinern gegenüber bei uns andere als im Auslande." V „Deshalb erkennen jene Israel. Cultusgemeinden, welche fordern, daß die Rabbiner außer der Fachkenntniß auch zeitgemäße allgemeine Bildung besitzen, die Errichtung eines Rabbinerseminars für eine unaufschiebbare Nothwendigkeit. ' Deshalb konnte die Majorität des Congresses in dieser Frage nicht nachgeben, obschon sie wohl wußte, daß die Gegenpartei gerade gegen die Errichtung dieses Institutes den Kampf bis auf's Aeußerste fortsetzen werde, und daß sie um den Preis der Aufopferung dieser Anstalt den Frieden und die einmüthige Annahme aller, übrigen Congreßbeschlüsse erkaufen könnte." „Andererseits vermögen die Rabbiner, deren Amt sich lediglich auf ihre eigene Gemeinde beschränkt, außerhalb derselben im Lande eine gewisse Autorität nur in dem Maße zu erringen, als der Ruf ihrer Gelehrsamkeit sich verbreitet; dies hängt aber zum großen Theile von ihren Schülern ab, welche, wenn sie im Amte sind, in ihren eigenen Gemeinden den Ruhm ihrer Lehrer verbreiten, sich auf ihre Lehrmeinung berufen, in kritischeren Fragen sich bei ihnen Raths erholen; und andererseits wenden sich auch die Cultusgemeinden, wenn sie einen neuen Rabbi zu wählen haben, an diese Jeschibavorstände, und lassen sich von ihnen Candidaten empfehlen. Diese Autorität wird aber voraussichtlich problematisch werden, sobald es viele junge Rabbis im Lande giebt, welche im eigentlichen Fachwissen mit den Schülern der Ieschiba auf gleicher Stufe stehen, in allen übrigen Kenntnissen aber dieselben weit überragen." - Der vierte Absatz beschäftigt sich mit der Taktik der sg. Orthodoxen, welche, um bei dem Abgeordnetenhause A.nkläng zu finden, behaupten, daß sie den Schulfond zu Schulzwecken verwenden wollen. Wir heben daraus hervor: „Um ein Beispiel anzuführen, sind wir genöthigt, zu erwähnen, daß eben jene Rabbiner, die im Jahre 1 862 zu Nagy-MihLly ein Concil abhielten, und bei dieser Gelegenheit alle Diejenigen mit Bann belegten, die eine Predigt in.der vaterländischen Sprache halten oder anhören, und im Allgemeinen das .Anathema über alle Jene aussprachen, die mit der zeitgemäßen Bildung auch nur scheinbar sympathisiren: vier Jahre später den „Schomre-Hadath"-Verein gründeten, und-— um sich im Interesse ihrer Ziele die Agitationsfreiheit auch behördlich zu sichern — im § 1 der Statuten dieses Vereins die Verbreitung .der ungarischen., Sprache unter im Lande wohnhaften Juden als den-Hauptzweck des Vereins hinstellten." . „Wie jedoch das Resultat beweist, blieb, dieser angebliche Hauptzweck bisher ein papierner Segen, während dem andern! Hauptzwecke des Vereines, „der Bertheidigung der jüd. Religion gegen alle Angriffe", mit. der.jn mehr als genügendem..Maße erreichtem Störung des inneren Friedens unserer Religionsgemcinden entsprochen wurde", . - „Der „Schomre-Hada1h"-Verein besieht schon seit 8 Jahren und nach unseren neuesten Daten siecht der öffentliche Unterricht in den Gegenden, wo die Hauptstimmsührer des genannten Vereins, und überhaupt die Gegner des Zkabbinerseminars existiren, in denselben traurigen Verhältnissen hin wie damals. Wir berufen uns diesbezüglich auf die an das Cultusministerium eingelaufenen und uns mitgetheilten Berichte der Schulinspectoren und auf die hieraus basirten statistischen Daten, welche Nachweisen, daß in den Gegenden, wo die Getreuen des „Schomre-Hadath"-Vercins wohnen, kaum 2 f/a pCt. der schulpflichtigen Kinder die Schule besuchen, während in den Comitaten, wo die Congreßorganisationsstatuten angenonimen worden, die faktisch die Schule besuchenden Kinder 80 bis 90 pCt. der schulpflichtigen ausmachen." Es heißt ferner: „Doch, wie bereits oben erwähnt, der Ertrag des Schulfonds wird nicht ausschließlich für das Rabbiseminar in Anspruch genommen werden. Aus. diesem Fond werden erhalten.- eine Landeslehrerpräparandie, zwanzig Stistungsplätze im Taubstummeninstitut, zwölf Stiftungsplätze im Blindeninstitut; ferner erhält in Hinkunft das Lehrerpensionsinstitut, jährlich 500 fl. und zahlreiche Israel. Gemeindeschulen eine Unterstützung (im laufenden Schuljahre sind 20,000 fl. zur Unterstützung von Gemeinden präliminirt), so daß das Rabbinerseminar einen so geringen Theil des Schulfonderträgnisses in Anspruch nehmen wird, welcher angesichts des kulturellen Gewinnes, den dieses Institut verspricht, sehr unbedeutend genannt werden kann, welcher aber zum Zwecke von Volksschulen verwendet, nicht im Stande.wäre, ein befriedigendes Resultat zu erzielen." Es wird ferner nachgewiesen, daß auch das Organisationsstatut der sg. orthodoxen Gemeinden für die Hebung des Volksunterrichtes nichts enthält, außer, daß es die Cheders erhalten und schützen will. Das verstehen sie unter Gewissensfreiheit. Auch jetzt liegt der verlangten Theilung des Schulsonds nur die Absicht zu Grunde, das Rabbinerseminar hierdurch vielleicht doch noch zu Hintertreiben. Noch non einer anderen Seite beleuchtet der fünfte Absatz, den Kernpunkt der entgegengesetzten Bestrebungen und zwar mit folgenden Worten: * „Nicht weniger beruht jene Behauptung ihrer Petition auf absichtlicher Verdrehung der Thatsachen, daß das Rabbinerscminar e i ne mit de m G e i st e, d es In d ent hu ms n ich t vere t nbare Hierarchie in's Leben riefe." . „Gerade-umgekehrt verhält sich die Sache. Wie bereits in dem erwähnten Memorandum des Congreßcomites gesagt worden: wir haben keine Geistlichen und noch weniger einen geistlichen Orden/ Der jüdische Rabbiner ist nichts anderes, als ein Fachgelehrter, der als Beamter der Gemeinde gehalten ist, die Funktionen, welche in dem mit der Gemeinde geschlossenen. Vertrage