Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 12 (17.3.1874)
- Date
- 1874-03-17
- Page
- Seite 191 (sequence 5)
- Language
- German
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191 und derselben Zeit, sondern successive sich angesiedelt hat und nicht aus einem Lande, sondern aus verschiedenen Ländern hierhergekommen ist, sind diese Verschiedenheiten natürlich auffallender; denn hier befolgen Gemeinden, die nebeneinander liegen, je nach Ursprung ihrer Bevölkerung und nach der Zeit ihrer- Entstehung bald polnischen, bald deutschen, bald chassidäischen Ritus, ja manche sogar den spanischen Ritus Und machen hier auch die Verschiedenheit der Ortsgebräuche noch mehr sichtbar. Noch auffälliger ist diese Erscheinung z. B. in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, wo die eingewanderten Juden sogar auch in einer und derselben Stadt die verschiedenen Riten nebeneinander heimisch gemacht haben, aber immer im Schooße einer und derselben Confession." „Daß diese Abweichungen nicht eine confessionelle Verschiedenheit begründen und daß es insbesondere nicht zwei jüdische Confessionen, die orthodoxe Und reformistische giebt, das ist durch die Wiffenschaft bewiesen, die zugleich auch das nachgewiesen hat, daß nach dem Charakter unserer Religion eine jüd. Orthodoxie gar nicht existiren kann. Wir aber berufen uns angesichts des h. g. Abgeordnetenhauses blos auf die Erfahrungen, die auch der Nichtjude in unserem Vaterlande leicht sammeln konnte. Denn wenn die wahrgenommenen Abweichungen in der Synagogenordnnng eine confessionelle Verschiedenheit involviren würden, dann würden in unserem Vaterlande nicht zwei, sondern weit mehr jüdische Confessionen existiren." „Die Verschiedenheit zwischen der Synagogenordnung der Preßburger und jener der Marm.-Szigeter Cultusgemeiude ist zum mindesten eine eben so große, wie zwischen den Synagogenordnungen der Preßburger und der Szegediner Gemeinde; ja zwischen den Synagogenordnungen der Preßburger und der Altofner Gemeinde ist gar kein Unterschied, und doch gehören die Preßburger und die M.-Szigerer Gemeinde zu denjenigen, die der „Hitör" orthodoxe nennt, während die Szegediner und die Altofener Gemeinde zu der Partei gehören, die auf dem Congresse in der Majorität war. Aber selbst das „Statut der gesetzestreuen Juden", welches in seinem Organismus den „aschkenasischen" (deutschen) und den „sephardischen" (polnischen) Ritus aufnimmt, liefert den besten Beweis für die Richtigkeit unserer Behauptung." „Es giebt also, h. g. Abgeordnetenhaus in diesem Vaterlande nicht zwei jüd. Confessionen^ wohl aber giebt es im Schöße der einen jüdischen Confession, wie in anderen Confessionenzwei Parteien, und die Anhänger dieser Parteien unterscheiden sich nicht durch Glaubensprineipien, sondern einzig und allein durch ihr Culturstreben von einander." Der zweite Absatz skizzirt die Geschichte des Schulfonds aus der von Haynau den ungarischen Juden auferlegten Strafcontribution, und wie derselbe von Anfang an und immer wiederholt in erster Linie zur Errichtung eines Rabbinerseminars bestimmt worden, wogegen freilich von derselben Zeit an eine Anzahl Rabbiner petitionirten und sogar den Kaiser baten, den ganzen Fond statt für jüdische Zwecke für Militärinvaliden zu verwenden! Die interessante Frage drängt sich hier auf: Warum denn diese hartnäckige Opposition gegen das RabLinerseminar? Die Antwort zu geben versucht der dritte Absatz, der folgendermaßen lautet: „Es wird vielleicht dem g. Abgeordnetenhause auffällig erscheinen, in Angelegenheit der Errichtung einer theologischen Fachschule auf so heftige Opposition zu stoßen und das von einer Seite, von welcher man sich einer solchen, nach dem Beispiele anderer Confessionen zu schließen, am wenigsten hätte versehen sollen, und die sonst nachgiebige „Fortschrittspartei" gerade in. dieser einen Cardinalfrage so unbeugsam zu finden." „In Ungarn werden derzeit diejenigen, welche sich zu Rabbinern ausbilden wollen, nicht'in öffentlichen Anstalten gebildet, sondern sie gehen zu irgend einem Rabbiner, der sich mit talmudistischem Unterrichte befaßt, — eine „Jeschiba" hält — bringen an seiner Seite einige Jahre zu, hören seine Vorträge aus dem Talmud uud, sobald dann der Schüler nach dem Er-° messen des Rabbiners sich genügendes Wissen angeeignet hat, ertheilt ihm derselbe ein Attest darüber, daß er für eine Rabbinatsstelle befähigt sei. Sich allgemeine Bildung oder auch nur eine der im Vaterlande gebräuchlichen lebenden Sprachen anzueignen, ist dem Schüler hier keinerlei Gelegenheit geboten, und daher kommt dann die bedauerliche Thalsache — es ist eine Schmach, es gestehen zu müssen — daß es noch heutzutage in Ungarn faktisch amtirende Rabbiner giebt, die Nicht lesen und schreiben können." „Die israelit. Cultusgemeinden Ungarns haben in Folge dessen nur zwischen zwei Möglichkeiten zu wählen. Entweder sie müssen sich einen Rabbiner nehmen, welcher seine Ausbildung zwar im Vaterlande erworben hat , dann aber müffen sie •— von jenen wenigen achtenswerthen Ausnahmen abgesehen, welche sich einzig und allein durch ihren Privatfleiß auf autodiktatischem Wege humanistische Kenntnisse angeeignet haben darauf verzichten, daß ihr Rabbiner außer seiner Fachwissenschaft aUch an allgemeiner Bildung mindestens auf einer Stufe stehe, wie wir sie heutzutage nicht nur von Männern des Gelehrtenstandes^ sondern bereits von jedem gemeinen Manne mit Recht fordern." „Oder aber sie berufen ihren Rabbiner vom Auslande, „Nachdem-die Behauptung der Petenten , daß in diesem Lande zwei israel. Confessionen gesetzlich beständen, als eine unwahre erwiesen istso zerfällt auch in sich die auf diese falsche Behauptung basirte Bitte um Theilung des Schulfonds." müssen aber dann in den meisten Fällen wieder.darauf verzichten^ daß derselbe mit der vaterländischen Sprache und unseren socialen und konfessionellen Verhältnissen in erforderlichem Maße vertraut sei; hierzu kommt noch, daß die ausländischen Seminare schon