Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 12 (17.3.1874)
- Date
- 1874-03-17
- Page
- Seite 189 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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189 die sich hiesige Gemeindeglieder mit der Bitte gewendet, dahin zu wirken, „daß in der etwaigen dahinzielenden Gesetzesvorlage die.Bestimmung ausgenommen werde, daß der Austritt aus der Gemeinde aus konfessionellen Bedenken nicht auch eine Entbindung von den Verpflichtungen gegen die Gemeinde zur Folge habe," einzusenden: Hochgeehrtester Herr!, Haben Sie Dank für Ihr gefälliges Schreiben, das mich ehrt und belehrt! — Die Gleichstellung - der christlichen und jüdischen Gemeinde dem Staate, gegenüber ist gewiß um so gerechtfertigter, als das jüdische Volk seine ganze Cultur bis dahin flch selbst verdankt, Lehramt, Schule und Cultus aus eigenen Mitteln bestritten hat, ein Vorgang, - durch den die Verpflichtung der Parochianen dem Synagogenverbande gegenüber eine doppelte ist. Ich bin also ganz der Ansicht, daß der Austritt aus der Gemeinde aus confesflonellen Bedenken ohne finanziell befreiende Consequenzen sein muß, wie dies beim christlichen Bekenntnis; der Fall ist. T)ie auf die Durchführung der vollkommenen Gleichstellung des Judenthums mit den christlichen Bekenntnissen bezüglichen Denkschriften werde ich stets mit gewissenhafter Sorgfalt studiren und dann, wie Sie, hochgeehrter Herr, versichert sein können,. keine Gelegenheit vorübergehen lassen, um der in mir befestigten Ueberzeugung öffentlich Ausdruck zu geben. Mit dem Gruße hochachtungsvoller Ergebenheit Hundt v. Hafften-Turowo. Sehr geehrter Herr! Gerne hätte ich Ihnen auf Ihr gefälliges Schreiben eher geantwortet, wenn ich nicht vorher von den Ihrerseits angeführten Denkschriften hätte Kenntniß nehmen wollen und mich darüber hätte orientiren können, ob die Vorlage eines Gesetzes, wie Sie es vermuthen, jetzt in Aussicht stände. Ich kann Ihnen nun heute mittheilen, daß letzteres der Fall ist und daß Ihre Ansicht: „Die Zerstückelung der jüd. Gemeinden in zu kleine Theile führe zum Verfall, der Synagogenverbände resp. zum Ruin der jüd. Religionsgemeinschaft überhaupt," von vielen Mitgliedern des Abgeordnetenhauses getheilt wird. — Es ist nun allerdings schwierig, bevor ein Gesetz eingebracht ist, über die Tendenz desselben sich ein Bild zu machen, event. sich bereits ein Urtheil zu bilden, jedenfalls aber kann ich Ihnen heute das Versprechen geben, daß ich bereit bin, — falls ein darauf bezüglicher Gesetzentwurf vorgelegt werden sollte, mich brieflich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, um Ihre Gründe für und wider kennen zu lernen und über die Sache näher orientirt zu sein. Gestatten Sie mir, < Ihnen meinen Dank auszusprechen, daß Sie mich auf eine Sache, aufmerksam gemacht haben, die sonst leicht meinem Interesse fern gelegen, da ich dieselbe nicht kennen konnte. ••■ Mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst v,'b. v : , : A. Kiepert., » Es. wäre wünschenswerth und der guten Sache förderlich, wenn jede.Gemeinde besonders noch mit den Abgeordneten ihres Wahlbezirkes in dieser.Angelegenheit sich in Verbindung setzte. Die Sache ist wichtig genug, um alle Hebel dafür in Bewegung zu setzen. M. Kremm, Lehrer. Unsere Leser wissen, daß wir dieses Verfahren schon wiederholt und auf's Angelegentlichste empfohlen haben. Aus den Schreiben der Herren Abgeordneten bestätigt sich aber auch, was wir so oft hervorgehoben, daß die, Abgeordneten die Sachlage und Verhältnisse ver jüdischen Gemeinden gar nicht kennen und dadurch um so mehr geneigt waren und sind, der Autorität des Herrn Iw. Lasker hierin zu folgen, bei welchem sie eine solche Kenntniß vorauösetzen. Um so unumgänglicher ist es, daß die Denkschriften und Petitionen in möglichst großer Zahl an das Abgeordnetenhaus zu dessen Wiederzusammentritt am 13. April eingesendet werden! Die Redaction. Sehr zu beachten! Wir erhalten von Herrn Dr. Jecheskel Caro, Rabbiner zuDirschau, eine Zuschrift, aus welcher wir Folgendes herausheben: „Wenn der Gemeindebund wie die Gemeindevorstände sich im Landtage, für die Aufrechterhaltung der Gemeindeverfassung aussprechen, warum sollen die Gemeindebeamten, deren Existenz zum größten Theile bei dieser Frage entschieden wird, schweigen? Warum sollen nicht viele hunderte Rabbiner, Cantoren und Lehrer bezeugen, daß jenes Treiben der jüdischen Hyperorthodoxen ein selbstsüchtiges in des Wortes schlimmster Bedeutung sei, daß sich im Munde dieser Leute „Gewissensfreiheit" ebenso komisch ausnimmt, wie „Glaubensfreiheit" im Munde der römischen Reichsfeinde. Demgemäß wären bis Anfang April Petitionen der Gemeinde beamten an den Landtag in's Werk zu setzen resp. zu Unterschriften einer solchen Petition öffentlich aufzufordern. Nach der erschöpfenden Beweisführung in den Denkschriften des Berliner Vorstandes, des Gemeindebundes u. s. w., hätte sich eine solche Petition aller Naissonnements zu enthalten, u. würde sie etwa folg. Fassung haben können: „In den Einem hohen Hause überreichten Denkschriften und Petitionen des deutsch-israelitischen Gemeindebundes, des Vorstandes der jüdischen Gemeinde zu Berlin und Anderer ist nachgewiesen worden , daß mit der Aufhebung des Parochialzwanges für die' jüd. Gemeinden, sowie ,er. für die christl. Kirchengemeinden . besteht, mit dem Wegfall aller Verpflichtungen gegen die jüdische Gemeinde bei dem Austritt ans. derselben „aus.. confessionellen Bedenken", die ,Mehrzahl der Gemeinden, nicht bestehen , bleiben könne, ihre Institute .perfallen müssen, und. sie ihre Beamten zu erhalten nicht vermögen, weil diese Gemeinden,.nur. durch die Steuern ihrer Mitglieder ex.stiren und. der. Austritt aus .den mannigfaltigsten Gründen geschehen wird, 12* '