Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 10 (3.3.1874)
- Date
- 1874-03-03
- Page
- Seite 160 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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160 einen StaatsLeitrag von etwa zehn Procent des gesammten Kostenbetrags erhielt. Gegenwärtig liegt den Ständen auch. ein Gesetzentwurf, durch den die Vorsänger und israel. Confessionsschullehrer mit Pensionsrechten ausgestattet werden sollen, vor, der noch kurz vor der Vertagung* vom Cultusministerium dem Hause mitgetheilt worden ist. Man zeige uns nun aber noch ein Land, insbesondere in Deutschland, in dem ähnliches geschieht. Wahrlich, wir dürfen uns dieser Gleichstellung von Herzen freuen und uns Glück wünschen, einem Lande, dem es mit der Gleichstellung des Judenthums auch wirklich ernst ist, anzugehören. Hier ist man weit entfernt, wie anderwärts, das Judenthum als ein Versuchsfeld anzusehen, auf dem man liberale Theorien zuerst zur Anwendung bringt, wenn sie auch diesem am meisten Schaden bringen müssen. Interessant ist es, daß .jene Frage, die gegenwärtig die Gemüther in Preußen in Bewegung erhält und deren Lösung im Sinne Laskers einen weitgreifenden, vielleicht sehr schädlichen Einfluß auf die Gestaltung des Gcmeindewesens üben dürfte, die Frage über den Parochialzwang, auch in der vor mehreren Jahren in Stuttgart abgehaltenen Delegirtenversanimlung den Gegenstand ernster Berathung und längerer Debatte gebildet hat. Herr Cultusminister von Golther, unter dessen Vorsitz damals die Versammlung tagte, legte insbesondere auf diese Frage einen so hohen Werth, daß er am Schlüsse der Berathung nochmals auf dieselbe zurückkam und die Delegirten einzeln um Kundgebung ihrer Ansicht ersuchte. Die Antwort fiel selbstverständlich seitens der überwiegenden Mehrheit im Sinne der Zwangsangehörigkeit aus, und nur zwei bis drei Hyperorthodoxe im Bunde mit einem sog. Neologen verhielten sich dieser Frage gegenüber ablehnend, verneinend. — Lassen Sie mich zum Schluffe Ihnen noch mittheilen, daß dem neuernannten theologischen Mitgliede der israel. Oberkirchenbehörde, dem auch Ihnen bekannten l)r. Wassermann, früher Bezirksrabbiner in Müh rin gen, vom Könige der Titel „Kirchenrath" ertheilt und er auch von demselben in einer Audienz empfangen worden ist. Oesterreichischungarische Monarchie. Pest, 18. Febr. (Privatm.) Wie wir bereits gemeldet, ist die orthodoxe Partei wegen der Fortschritte außer sich, welche die Errichtung eines RaLbinerseminars unter dem Schutze des Unterrichtsministers von Trefort macht und klammert sich in aller Anstrengung an das Abgeordnetenhaus, wo sie allerdings durch das bereits gekennzeichnete Spiel vieler Abgeordneten einigen Anhalt findet, welche stets geneigt sind, ihre radikalen, jeder positiven Religion zuwiderlaufenden Ansichten an den Juden zu bethätigen, während sie die christlichen Confessionen nicht anzutasten wagen, weil ihnen dies die Stimmen vieler Wähler kosten könnte. Von den geheimen Jntriguen wollen wir hier schweigen und nur über das berichten, was sich im Abgeordnetenhause selbst abspielt. — Die Genreinde zu Detta protestirt, daß sie unter den orthodoxen Gemeinden, welche bei dem Hause gegen das Senrinar petitionirt haben, genannt worden. Sie sei eine nach den Statuten des Congresses organisirte Gemeinde, in welcher kein Zwiespalt sei, habe den Grafen Csaky niemals beauftragt eine Petition für sie einzureichen, und vielmehr eine Gegen Petition zu Gunsten des Seminars an das Haus gerichtet. — Dagegen wurden in der Sitzung vom 14. Februar Gesuche der orthodoxen Gemeinden zu Schemnitz und Papa gegen das Rabbinerseminar eingereicht. Erfreulich ist es, daß die Vertreter des Seminars nicht schweigen. Der Sitzungsbericht theilt uns mit: „Geehrtes Haus! Ich habe die Ehre das Gesuch des Präsidenten der israelitischen Landeskanzlei, des Herrn Martin. Schweiger, in Angelegenheit der Errichtung eines Landesrabbiseminars vorzulegen. In dieser sowohl in civilisatorischer als auch in Hinsicht der Nationalität besonders wichtigen Angelegenheit sind bereits mehrere Gesuche eingereicht worden. Ich bitte, dieses Gesuch mit den bereits eingereichten gemeinsam behandeln zu lassen." Alle diese Gesuche gehen an die Petitionscommission. Wichtiger ist es, daß auch bereits eine Interpellation über diese Angelegenheit eingebracht worden. Es heißt hierüber im Sitzungsbericht: „Anton Zichy: Im Anschlüsse an die soeben von mir eingereichte Petition Litte ich um die Erlaubniß, an den Unterrichtsminister eine Interpellation richten zu dürfen. Ich thue dies in der gewissen Hoffnung, daß die Antwort, welche er mir ertheilen wird, einerseits zur Beruhigung zahlreicher Mitbürger beitragen, andererseits vielleicht jene Frage, bezüglich welcher das Haus einen besonderen Ausschuß entsendet hat, nämlich die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche, um einen Schritt vorwärts bringen wird. Es ist dem g.- Hause bekannt, daß in unserm Vaterlande zweierlei israel. Religionsgemeinden existiren; nämlich die sog. orthodoxen und die sog. reformirten jüdischen Gemeinden. Es wäre nicht zeitgemäß und nicht am Platze, auch nur ein Wort über die Priorität der einen vor der anderen zu äußern oder unseren Sympathien oder Antipathien für die eine oder andere Ausdruck zu geben. Ich bin davon überzeugt, daß jedwede Vertretung der Staatsgewalt sich außerhalb der Confessionen und über denselben streng halten müsse. Da jedoch diesbezüglich Besorgnisse obwalten, welche sich insbesondere auf den aus den: Jahre 1849 herrührenden jüdischen Religionsfond beziehen, bin ich so frei, an den Herrn Unterrichtsminister folgende Fragen zu richten: 1. Welchen Standpunkt nimmt die Negierung gegenüber den in unserem Vaterlande gegenwärtig existirenden zweierlei israelitischen Gemeinden und zwar, den orthodoxen und nevlogen, ein?