Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 10 (3.3.1874)
- Date
- 1874-03-03
- Page
- Seite 157 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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157 Das älteste unter diesen 250 Drucken ist ein hebräisch-arabischfranzösisch-spanisches Lexikon, betitelt Mikrö Dardeks (Lehrer der Kleinen) vom Jahre 1488. Der Druckort ist nicht angegeben, doch ist mir ein handschriftliches Verzeichniß der Jncunabeln der Leon Vita Sarval'schen Bibliothek, welche mehr Jncunabeln als die Oppenheimer')che hat und jetzt Eigenthum des Breslauer Rabbinerseminars ist, zu Gesicht gekommen, in welchem Neapel als Druckort angegeben wird. Im Oppenheimer'schen Catalog vom Jahre 1826 Nr. 979 F. wird Konstantmopel als Druckort genannt und das Druckjahr ist ganz weggelassen. Sowohl das Arabische als das Französische und Spanische ist in hebräischen Charakteren gedruckt und deshalb schwer zu lesen. Das Format ist gr. 4. Aus einigen dem Lexikon vorgedruckten Versen geht hervor, daß der Verfasser „Jechiel" hieß; sonst ist über ihn nichts bekannt. Da ich auf eine namentliche Aufzählung und nähere Beschreibung aller 250 Drucke in diesem Blatte aus leicht begreiflichen Gründen verzichten muß, so will ich hier nur bemerken, daß die meisten derselben von den Bibliographen wie Joh. Christoph Wolf, de Rosst und L. Zunz in ihren bibliographischen Werken als selten bezeichnet werden. Insbesondere gilt dies von der ersten Ausgabe der bereits genannten Biblia rabbinica Bomhergiana Venedig 1517 in zwei großen Foliobänden, von der ersten Ausgabe des jerusalem'schen Talmuds daselbst 1523, von einem Pentateuch mit einer aramäischen, spanischen und neugriechischen Uebersetzung und dem Commentar Raschis, Constantinopel 1547 , dem Werke Hamanhig des R. Abraham b. Nathan Iben Janchi, welches eine Auseinandersetzung der verschiedenen Riten und religiösen Usancen unter den Juden der verschiedenen Länder enthält, das. 1519, dem Commentar des Don Joseph Iben Jechijah zu den Hagiographen, Bologna 1538, von dem Machsor nach italienischem Ritus, das. 1541, von der Logica des R. Simon mit einer lateinischen Uebersetzung, Basel 1527, wie nahezu von allen hierher gehörigen grammatikalisch-lexikalischen und philosophischen Werken. (Schluß folgt.) ^eitau/^dwaclauclafceu/. Deutschland. Bonn, 18. Febr. (Privatmitth.) Unsere Leser erinnern sich wohl, daß im October v. I. der Unterrichtsminister eine Conferenz aus Ministerialbeamten, Schnlräthen, Directoren, Oberlehrern und sonstigen Vertrauensmännern, 26 an der Zahl, berief, um über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens gutachtlich sich zu äußern. Was darüber in der Presse verlautete, haben wir damals mitgetheilt und besprochen. Jetzt nun ist im „Centralblatt für die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preußen" das Protocoll dieser Conferenz vom Ministerium veröffentlicht worden. Es füllt drei Hefte des genannten Blattes. Die Conferenz war zusammengesetzt aus Männern der verschiedenen pädagogischen , politischen und confessioNellen Färbungen. Die Stellung aller und der Ruf vieler dieser Männer macht ihre Aeußerungen, weil jedenfalls für die Gestaltung des höheren Unterrichtswesens einwirkend, wichtig genug, um hier aus dem Protocolle selbst die Stellen wiederzugeben, welche aus die Juden sich beziehen. Der Hauptreferent war der G. O. R. R. llr. Wiese, welcher mehr auf dem Standpunkte des Herrn von Mühler, als des Herrn Di-. Falk auch in seinem Referate stand, was wir daher hier übergehen können. Ueber den jüdischen Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten findet sich nun Seite 114 Folgendes: „Gegen die bisher durchschnittlich bestehende Praxis, daß bei der Frage, > ob die zur Einrichtung eines besonderen Religionsunterrichts erforderliche Schülerzahl vorhanden sei, die Schüler sämmtlicher Unterrichtsanstalten derselben Stadt zusammengerechnet werden müßten, wurde von keiner Seite Bedenken erhoben." „Im Anschluß daran wurde die Frage erörtert, ob die bezüglich des Religionsunterrichts im allgemeinen anzuerkennenden Grundsätze auch auf die Verhältnisse der Juden Anwendung zu finden hätten. Es wurde ausgeführt (Paur), daß, wenn der Staat auf den Religionsunterricht überhaupt Werth lege, er es auch bei dem Religionsunterricht aller confessioneller Minderheiten thun müfie. Bisher habe man jedoch den jüdischen Religionsunterricht an vielen Anstalten gänzlich ignorirt; an anderen habe man sich wenigstens indifferent bewiesen. — Daß für den Religionsunterricht jüdischer Minoritäten in gleicher Weise wie für die Minoritäten anderer Confessionen gesorgt werde, wurde auch sonst (Stieve) befürwortet, während von anderer Seite (Bonitz) im Hinblick auf die Conflicte, die sich aus dem im Judenthum selbst vorhandenen Gegensätze der Orthodoxie und der Reform ergeben würden, die Beibehaltung der seitherigen Praxis empfohlen wurde, nach welcher den jüdischen Schülern die Zeit für ihren außerhalb der Schule zu empfangenden Religionsunterricht freizugeben, die Sorge aber für den zu ertheilenden Unterricht den Eltern der Schüler zu überlassen sei/' (Das Bedenken des Ghmnasiatdirectors Prof. vr. Bonitz von Berlin, würde sich jedenfalls in wenigstens gleichem Maße auch auf sämmtliche christliche Confessionen anwenden lassen. Man denke nur an den Protestantenverein und die mannigfaltigen sehr verschiedenen Richtungen in der evangelischen Kirche. Wenn man von der Ansicht des llr. Bonitz ausgehen wollte, so dürfte weder der Staat, noch die Commune, noch irgend eine Religions-