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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-02-24 · Heft 9 (24.2.1874) · p. Seite 144

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 9 (24.2.1874)
Date
1874-02-24
Page
Seite 144 (sequence 8)
Language
German
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tradiren berufen wären. Endlich als dritte Gruppe aus dem Kreise der in Pest lebenden isvael. Professoren und Lehrer: Pros. vr. Kleinman für ungar. Sprache und Literatur und Pädagogik; Prof. Julius Kohn für Physik und endlich Prof. Ur. Goldzieher für semitische Sprachen. Die Commission glaubte früher, ehe, sie zur Wahl schreite, die vorläufig nothwendige Zahl von anzustellenden Lehrkräften festsetzen zu müssen und es wurde beschlossen, vorläufig 4 Professoren anzusteüen und die Frage wegen Besetzung , der Stelle eines Directors—die hierüber gepflogenen, vertraulichen Perhandlungen mit dem Commissionsmitgliede, Herrn Rabb. I. Steinhardt in Arad, der nebst seiner gründlichen theologischen Gelehrsamkeit, als ausgezeichneter Kenner der ungar. Sprache und Literatur dazu vor Allem berufen wäre, konnten leider wegen der hohen Ansprüche, die Herr Steinhardt machte, zu keinem Resultate gelangen — in suspenso au lassen. Die hierauf stattgefundene Wahl gab folgendes Ergebniß: Herr Fleißig und Herr Oppenheim, dann Herr Frankel u. Herr Schwarz und endlich die Herren Kleimnann, Kohn, Goldzieher und Präparandendirector Hein. Deutsch. Letzterer nämlich für ungarische Bibelübersetzung und Exegese. Bemerken müssen wir noch, daß zum allgemeinen Bedauern Herr Rabb. Hochmuth vor Beginn des Wahlactes die Erklärung abgegeben, daß er für den Moment keine Stelle am Seminar annehmen will. Demnachwurde Herr Fleißig, ein homo novus, als Repräsentant des alten, sogenannten pilpulistischen Talmudstudiums gewählt und der wichtigste Posten, nämlich des Directors, wird einem aus mehreren Mitgliedern bestehenden Direktorium übertragen werden. Das Gehalt ist 2000 fl. nebst Quartierpauschale und es ist erklärlich, daß Herr Steinhardt, als Rabbiner der zweiten Gemeinde in Ungarn, Arad, in pecuniärer Hinsicht zu viel höheren Anforderungen berechtigt war. Ueberdieß tritt die definitive Stellung erst, nach 3 Jahren ein und Pensionsansprüche nach 10 Jahren. Es ist darum für angestellte Rabbiner und Familienväter etwas schwierig, eine solche precäre Stelle zu übernehmen. Man muß die Bestätigung des Ministeriums abwarten, das von Seite der Schomre hadath mit Petitionen bestürmt wird gegen die Errichtung des Seminars. Wahrscheinlich wird der Gegenstand im Petitionsausschuß beim Reichstag verhandelt werden und dann erst wird das Seminar den rechten Boden haben. Frankreich. Paris, 15. Februar. (Nach den„Archives".) Der Herr Obrist Max Cerflerr, so lange Zeit hindurch Präsident des israelitischen Centralconsistoriums, ist im 82. Lebensjahre verschieden. Er hatte sich große Verdienste in der Militärverwaltung, aus welcher er mit dem Sturze des Julikönigthums schied, erworben, und nicht minder als Vorsitzender der höchsten israelitischen Kirchenbehörde. — Die Nationalversammlung in ihrer Sitzung vom 26. Januar hat in das Gesetz über den religiösen Dienst in der Armee als Artikel 4 ausgenommen: „Jede Vereinigung von mehr als, 200 Israeliten erhält einen Geistlichen ihres Cultus angestellt, oder Titular nach, den Bedürfnissen des Dienstes. Großbritannien. London, 13i Februar. In das neue Parlament wiedergewählt sind: der Serjeant Simon, Simon, Sir Francis Goldschmid und Herr Julian Goldschmid; neu gewählt, und zwar als Conservativer, Herr Saul Jsaac in Nottingham, wohingegen Baron Lionel von Rothschild in der City nicht wiedergewählt worden. Holland. Amsterdam, im Februar. Den beiden Mitgliedern der Kammer römisch-katholischer Confession, welche jüngst einen so heftigen Angriff gegen die Juden in der Kammer sich gestatteten, ist btefeS ganz unerwartete und unmotivirte Vorgehen schlecht bekommen. Die große Majorität der Kammer erhob sich so energisch dagegen, daß der eine derselben, Hofmann sich bewogen fühlte, sein Mandat niederzulegen. Schweiz. St. Gallen, im Februar. (Privatmitth.) Als vor Kurzem sich hier das Gerücht verbreitete, daß in Aarau, wo nur wenige jüdische Familien wohnen und kein jüdischer Begräbnißplatz vorhanden ist, den Eltern zweier rasch auf einander verstorbener, israelitischer Kinder der Transport der Leichen , nach der Heimathgemeinde Endingen von der Ortsbehörde untersagt, und sonach die Beerdigung auf dem dortigen christlichen Friedhof angeordnet worden, wollten wir ihm kaum Glauben schenken. Vor Jahren, dachten wir, würde es noch Kämpfe gekostet haben, um für eine jüdische Leiche ein Plätzchen auf einem christlich geweihten Kirchhof zu erringen, und heute sollte man förmlich danach fahnden? — Möglicherweise, konnte hier über auch die noch nicht sehr lange datirte schweizerische Toleranz gegen die Juden in ihrem jugendlichen Eifer zu weit gegangen sein und sich Uebergriffe erlaubt haben, wodurch sie gerade in ihr Gegencheil umgeschlagen und zurückgefalleu sein durfte. Wir wandten uns daher an die betreffende Behörde mit der Bitte um gefällige Auskunft über fraglichen Sachverhalt und resp. Motivirung ihrer Berfahrungsweise, und erhielten folgende amtliche Mittheilungen: TU. 1 „Beantwortend Ihre geehrte gestrige Zuschrift, so ist es allerdings richtig, daß dem hier seit längerer Zeit niedergelas-! senen Israeliten M. W. untersagt worden, die Beerdigung

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