Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 7 (10.2.1874)
- Date
- 1874-02-10
- Page
- Seite 108 (sequence 6)
- Language
- German
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ertheilt wird, die Censur in dem Lehrgegenstande der'Religion künftighin auf ihren Schulzeugniffen erhalten. Oestmeichisch - ungarische Monarchie. Lemberg, 27. Januar. Wie sehr sich hier und in ganz Galizien die Verhältnisse zuschärfen, ersieht man aus folgender Conespondenz der „N. Fr. Pr.": Das Resultat der gestrigen Gemeinderathswahlen ist zwar noch nicht veröffentlicht, allein es ist durchaus nicht zweifelhaft,' daß die fortschrittsfeindliche Partei abermals den Sieg davongetragen hat. In Folge dessen wird die hiesige Gemeinde mit einer Vertretung beglückt werden, wie sie wohl Lemberg noch niemals aufzuweisen gehabt hat. Ich brauche nicht erst zu erwähnen, daß in die Candidatenliste der Dobrzanski'schen Clique ausschließlich entschiedene Reactionäre, Ultramontane, ungebildete Vorstadtbürger, kurz Gegner eines jeden Fortschrittes und unter .100 Candidäten blos zwölf den gebildeteren Ständen angehörige Bürger ausgenommen wurden. Mit Recht darf man aus die Wirthschaft einer derart zusammengesetzten Communalvertretung gespannt sein. Was .die Ausschließung der Juden von der hiesigen Gemeinderepräsentation betrifft, so wird diese „Maßregelung", ihre eigenthümlichen Folgen Haben, da bei den Gemeindewahlen in Brodh, Kolomea, Bursztyn, Sniatyn, Szezerzec, Buczacz, Rozwadow und in mehreren anderen galizischen Städten, in denen die jüdische Bevölkerung seit jeher über die Majorität verfügt, der umgekehrte Vorgang beobachtet werden dürfte. Aus Miknlince wird bereits mitgetheilt, daß daselbst auf die Nachricht von den Wahlvorgängen in Lemberg zum Bürgermeister, Vicebürgermeister und zu Assessoren, mit Ausnahme zweier Ruthenen, ausschließlich Israeliten gewählt wurden. Pest, im Januar. (Privatm.) Der Wundermann von Kolomea hat nach einem dreiwöchentlichen Aufenthalt Pest wieder verlassen, um, wie es heißt, bald hierher zurückznkehren. Die hiesigen Schomre-Hadathler sollen nämlich ernstlich daran denken, 'ihn anzustellen oder vielmehr mit diesem auch auf talmudischem ' Gebiete ganz unwissenden Menschen, den sie in einer ihm nachgesandten Adresse sich nicht entblöven ■ zu nennen, wie mit dem Peßachmehl ein Geschäftchen zu machen. Bei diesen Leuten ist alles auf Verdienst gerechnet. Prag, 20. Jan. (Privatm.) Laut Erlaß des k. k. Ministerums des Innern für Cisleithanien sind die jüd. Matrikensührer angewiesen, vom Jahre 1874 an doppelte Matrikenverzeichnisse anzulegen und von denselben anr Schluffe eines jeden Jahres je ein Exemplar an die betreffende politische Behörde auszuliefern. Für die Zeit, während welcher die Matriken von den jüdischen Matrikenführern allein, ohne jede amtliche Controle geführt wurden, sind 'sorgfältig Abschriften zu verfertigen und dieselben ebenfalls an die betreffenden politischen Behörden auszuliefern. Bekanntlich wurden bei ünS ursprünglich die jüdischen Matriken von-dem betreffenden Pfarrämte allein, später von eigens hierzu bestellten jüdischen Organen unter Controle der Pfarräntler, schließlich aber von den jüdischen Matrikenführern allein geführt. Da jedoch nach unseren neuen confessionellen Gesetzen aüch die christlichen Matrikenführer gehalten sind, beglaubigte Abschriften der von ihnen angelegten Verzeichnisse der politischen Behörde zuzustellen, so mußte dasselbe natürlich auch bei den jüdischen Matriken in Anwendung kommen. Frankreich. Paris, 28. Januar. Bekanntlich debattirt jetzt die französische Nationalversammlung über ein Gesetz, welches die Einrichtung des katholischen Gottesdienstes in den Kasernen, die zwangsweise Theilnähme der Soldaten an diesem, so wie überhaupt an gottesdienstlichen Handlungen, und die Anstellung katholischer Geistlichen (Almoseniers) bestimmt. Aus dem Berichte der „K. Z." über die Sitzung vom 27. d. heben wir folgende Stelle heraus: „Zuerst kam das Amendement von Andr6 und Consorten zur Discussion, welches bezweckt, die protestantischen und israelitischen Soldaten von den religiösen Ceremonien zu befreien, denen die Soldaten in Zukunft auf Befehl anzuwohnen haben. AndrL, der einer alten protestantischen Familie angehört, deren Mitglieder sich, zum großen Theil feit der Aufhebung des Edicts von Nantes in Deutschland befinden, erinnerte an die Zeit Ludwigs XIV., wo man die, welche vor dem Allerheiligsten nicht ihre Mütze abziehen wollten, auf die Galeeren oder in das andere Leben sandte. Glücklicher Weise, — meint er, — sei man heute noch nicht auf diesem Punkt angelangt, aber er hält es für nothwendig, daß man weder die Juden, noch die Protestanten zwinge, Handlungen zu begehen, die gegen ihr Gewissen seien. — General Pelifsier bekämpft im Namen der Commission das Amendement. Er will nicht, daß man alle Frohnden („Uonvöes“) den katholischen Soldaten aufbürde. — Presenske (protestantischer Pfarrer von Paris) tritt für das Amendement ein, das dann der klerikale General Robert bekämpft und welches schließlich verworfen wird, so, daß in Zukunft die protestantischen und jüdischen Soldaten an allen katholischen Ceremonien sich betheiligen und sogar die Processionen und Wallfahrt sfeierlichkei ten mitmachen müssen." (Die französische Nationalversammlung hat hiermit den Grundsatz der Gleichberechtigung aller Culte auf's Tiefste verletzt, und zwar in dem eigentlichen Wurzelpunkte derselben, in der Gewissensfreiheit des Individuums. Es wiegt dies um so schwerer, als eine ähnliche Bestimmung, die unter der Restauration getroffen worden, unter dem Julikönigthum abgeschäfft ward. Die