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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-01-27 · Heft 5 (27.1.1874) · p. Seite 70

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 5 (27.1.1874)
Date
1874-01-27
Page
Seite 70 (sequence 4)
Language
German
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70 Einheit Gottes, und gerade in diesem Punkte blieb der Islam dem Iudenthume auf's Strengste getreu. Wir fügen nur noch zwei Bemerkungen hinzu. Die eine besteht darin,, daß sich der Ursprung, sowie die Entlehnungen des Islam aus dem Iudenthume viel leichter und klarer Nachweisen lassen, als Dies betreffs des Christenthums der Fall ist, obgleich der Stifter und die Apostel des letzteren Juden, Muhammed dagegen und seine Sendboten Araber waren, weil der Islam, abgesehen von dem Nimbus seines Propheten, einfach und lange Zeit ohne allen Mysticismus blieb. Und zweitens, daß eine solche Untersuchung über den Ursprung und die Entlehnungender beiden Töchterreligienen aus dem Iudenthume ganz besonders im Geiste der Gerechtigkeit und der unparteiischen Würdigung geschehen müsse, wenn sie zu einem richtigen Resultate führen soll. Von diesem Geiste für Iudenthum und Islam war der verst. E. Deutsch beseelt, und es ist nur schade, daß es den meisten Forschern hieran fehlt, wenn sie das Berhältniß zwischen Judenthum und Christenthum zum Gegenstände ihrer Prüfung machen. 2£>etfcuu 'Cj6ll/<xcl faiacfatetu Deutschland. Bonn, 16. Januar. (Privatmitth.) Soweit die diesmaligen Reichstagswahlen bereits festgestellt sind, sind vier Israeliten in das deutsche Parlament gewählt: Frankenburger (Mitglied des baierischen. Abgeordnetenhauses) in Nürnberg, Laster (Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses) in Salfeld (Meiningen), Ludwig Bamberger in Bingen und Wolfssohn in Hamburg. Außerdem stehen noch drei Israeliten in der engeren Wahl, nämlich: Sonne mann gegen Lasker in Frankfurt am Main, Johann Jacoby, der von den Socialdemokraten an vielen Orten aufgestellt worden, und H. B. Oppenheim. Schon vier Mitglieder des Reichstages entsprechen dem numerischen Berhältniß der jüdischen Bevölkerung in Deutschland. Das interessante Beispiel, daß zwei Juden sich in einer und derselben Candidatur gegenüberstehen, beide allerdings auf der liberalen Seite, der eine national-liberal, der andere demokratisch, nämlich die Herren Lasker und Sonnemann in Frankfurt am Main, ist dadurch noch zugespitzt worden, daß durch einen socialistischen und einen ultramontanen Candidaten so. viele Stimmen zersplittert wurden, eine absolute Mehrheit sich nicht herausstellte, und so die engere Wahl zwischen Lasker und Sonnemann nothwendig wird. Sonnemann hatte beinahe 1000 Stimmen mehr als Lasker; doch kommt es nun darauf an, auf welche Seite sich die dissentirenden Parteien wenden. Herr l)r. H. B. Oppenheim ist. der rühmlich bekannte staatsrechtliche Schriftsteller, der insbesondere auch den Haß der Socialisten sich zugezogen, und ein solcher steht ihm in der engeren Wahl gegenüber. Gerade umgekehrt ist Johann Jacoby von den Socialdemokraten an vielen Orten ausgestellt worden, hat aber meist nur einige Hundert Stimmen erhalten, während er an einem Orte in' die engere Wahl gekommen. In diesem Rahmen erweist es sich abermals, daß die Juden allen Parteien ihr Contingent stellen, außer der ultramontanen und altconservativen; von da ab gehören sie jeder möglichen Parteischattirung an. Berlin, 16. Januar. «Privatm.) Das Decemberheft des „Centralblattes für die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preußen" bringt, wie stets jährlich, die „Zuwendungen im Ressort des Unterrichtsministeriums, welche die landesherrliche Bestätigung erhalten haben." Es befinden sich diesmal zwei darunter, die von jüdischem Interesse sind, nämlich 1. Nr. 2. Der Dr. med. Raphael Kosch hat einen Nachlaß von circa 66,000 Thalern zu Gunsten armer jüdischer'Waisen zu Königsberg i. Pr. ausgesetzt; 2. Nr. 18. Die Jeanette Andrea zu Laupheim im Königreich Württemberg hat ihr Haus daselbst der israelitischen Gemeinde in Cöln zur Gründung einer Stipendienstiftung vermacht. — Der Zudrang von Leidenden zu dem jüdischen Kranken hause in der Auguststraße hat die Verwaltung derselben veranlaßt, einen neuen Seitenflügel aufzuführen, welcher Vorder- und Hinterhaus verbindet; vom nächsten Sommer ab kann derselbe benutzt werden. — Durch die Abstimmung des Abgeordnetenhauses ist aus dem Gesetzentwurf über die obligatorische Civilehe jede Bestimmung des § 6 gestrichen worden, welche ermächtigte, den Geistlichen eine Art Nebenamt für die Standessührung zu übergeben. Allerdings wurde der Antrag, die Geistlichen und Religionsdiener zur Führung des Standesamtes für unfähig zu erklären, abgelehnt;' doch ist über die Wahl der Personen zur Standesführung so genaue Feststellung getroffen, daß wohl selten ein Geistlicher dazu verwendet werden wird, und zwar nur unter Umständen, die es wünschenswerth machen. Im Uebrigen kann man sich der eigenthümlichen Bemerkung nicht entheben, daß man sich eines Armuthszeugnisses schuldig gemacht hat, wenn man immer wieder behauptete, daß man an vielen Orten keine Persönlichkeit finden würde, welche zur Führung der Standesbücher befähigt wäre, so daß man zu den Geistlichen' seine Zuflucht nehmen müsse, — während man sich sonst so viel auf die Höhe der preußischen Volksschule zu gute thut, und auf den geringen Procentsatz Derer, welche nicht lesen Md schreiben können. Auch wollte man von derselben Seite durchaus nicht auf die Verwendung der Lehrer eingehen, die doch sicherlich dazu geeignet sein müßten. Man ist nun gespannt, wie sich das Herrenhaus zu diesem Gesetzentwürfe verhalten werde.

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