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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-01-13 · Heft 3 (13.1.1874) · p. Seite 43

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 3 (13.1.1874)
Date
1874-01-13
Page
Seite 43 (sequence 11)
Language
German
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43 Beibehaltung des Jom tob scheni aufzufordern. Die Unterschriften waren zahlreich, und das Gesuch nicht in der empfehlenswerthesten Form abgefaßt. Ueberdieß kam es zur Kenntniß des Gemeinderathes, daß die Rabbiner von Vercelli, Casale und Cuneo einen gedruckten Protest gegen die Unzulässigkeit des Verfahrens in dieser Angelegenheit, bei der Gemeinde circuliren ließen. ' Ein solches unberufenes Einmengen in ein ihnen nicht zuständiges Gebiet, meint die Gemeindeverwaltung, lasse für die gewünschte Eintracht im Falle einer collegialischen Versammlung wenige Hoffnung. Und so bleibt es auch hierin beim siaius quo. Nach wie vor werden der erste und der zweite Tag des Jom tob profanirt werden zum Aergerniß der wahrhaft Beobachtenden, welche wohl eine Besserung wünschen, allein keine Hoffnung haben, daß die Sache eine bessere Wendung nehme. Wie Sie sehen, regt es sich auch bei uns; es bedarf nur eines Anstoßes. Wollte Gott, daß die gute Sache hierbei gewinnen möge. In Modena ist am Vorabende des Chanukka-Sabbach ein sehr schön eingerichteter Tempel eingeweiht worden. Die Feierlichkeit war eine sehr angemessene, der Chorgesang mit Orgelbegleitung gefiel allgemein, die Ordnung musterhaft. Zugegen waren die Spitzen der politischen, bürgerlichen und gerichtlichen Behörden, und überhaupt war das neue Gotteshaus in den ersten Tagen nach dessen Eröffnung vielleicht mehr von Christen als Israeliten besucht, für die es überraschend war, in Modena einen israelitischen Gottesdienst in einem so anständigen Bethause vollführen zu sehen. Hoffen wir, daß es nicht zu spät ist, das junge Geschlecht für die öffentlichen Andachtsübungen einzunehmen. Ein sehr zeitgemäßes Schriftchen veröffentlichte unlängst der Rabbiner von Acqui, Herr Lazzaro Ottolenghi. Es ist die dramatische Darstellung der Mischehe, worin die traurigen Folgen der Ehen zwischen Christen und Juden sowol für das Leben und die wechselseitige Beziehung der Galten zu einander, als der Kinder zu ihren, verschiedenen Confessionen ungehörigen Eltern, und für die Erziehung der Kinder in wahrer, getreuer Schilderung mit lebhaften Farben dargestellt werden. Rußland. Berlin, 30. Dec. Das Reichscanzleramt hat kundmachen lassen, daß, was Legitimationen für den Aufenthalt und für Reifen in Rußland betrifft, Ausländer fortan auf Grund eines von einer kaiserlich russischen Mission visirten Passes sich ein halbes Jahr lang in Rußland „einschließlich des Königreichs Polen" aufhallen können, nach Ablauf dieser Frist sich entweder mit einem neuen heimathlichen, von einer russischen Mission visirten Passe zu versehen oder, wenn sie sich länger aufhalten wollen, ein russisches Legitimationsbillet zu lösen haben, wofür zwei Rubel für das Jahr zu entrichten sind. Diese Legitimationsbillels, welche gleichzeitig als Legitimationen für Reisen dienen, werden alljährlich erneuert, ohne daß die Inhaber genörhigt sind, neue heimathliche Pässe beizubringen. Die abgelaufenen Hcimathspässe bleiben in den Händen der Inhaber, welche, wenn sie die Rückkehr nach dem Auslande antreten wollen, einen russischen Paß gegen Entrichtung von 50 Kopeken nachzusuchen haben. Ausländer, welche sich bereits in Rußland aufhalten und sich im Besitze eines von einer russischen Mission visirten Paffes befinden, können, auch wenn derselbe abgelaufen ist, schon jetzt ein Legitimationsbillet lösen. Dagegen haben Ausländer, deren Pässe nicht dergestalt visirt sind, diese Visirung zunächst herbeizuführen. Man sieht hieraus, daß die russische Regierung es in der Hand' behält, Ausländern den Aufenthalt ohne weitere Angabe von Gründen aufzukündigen, da die Legitimationsbillets periodisch erneuert werden müssen, und man erinnert sich wohl noch des diplomatischen Einschreitens, als einem Deutschen, lediglich weil er jüdischer Religion war, ein Ausweisungsbefehl zugestellt worden. Jetzt wird die Erlaubniß zum Aufenthalt einfach versagt, ohne daß sich irgend Jemand beschweren kann. So weiß man sich in Rußland zu Helsen, dessen Regierung sehr wohl weiß, daß andere Regierungen ähnliche Repressalien nicht ergreifen können. Amerika. Newyork, im Nov. Zur Charakterisirung hiesiger Zustände theilen wir aus der - „N.-2). Handelszeitung" folgende Notiz mit: „Frau Blümchen Zisnisky hat ihren Gemahl Elias wegen böswilligen Verlassens angeklagt. Herr Elias, welcher mit seinen kokett gekräuselten Korkzieherlocken (Peies) auf den Richter den Eindruck eines Don Juan machte, behauptete, einen sogenannten „Gei", d. h. eine von einem Rabbi vollzogene Scheidung erlangt zu haben, und drang darauf, daß dieser „Get" auch von dem Gerichte als rechtskräftig betrachtet werden müsse. Der Anwalt des Beklagten suchte Dies durch Anwendung seiner ganzen Beredtsamkeit zu beweisen, und brachte sogar den Rabbi Süßkind Caro als Sachverständigen auf den Zeugenstand. Aus dessen Aussage ging allerdings hervor, daß ein „Get" von den polnischen (?) Juden als absolute Scheidung betrachtet wird. Richter Otterbourg, selbst ein Israelit, entschied aber nichtsdestoweniger, daß die zwischen Klägerin und Beklagtem durch einen „Get" erlangte Scheidung in Amerika keine Rechtskraft besitze, die Genannten also noch als Eheleute zu betrachten seien. Nach der angeführten Gesetzesstelle steht es den Juden und Quäkern frei, sich den Vorschriften ihrer Religion gemäß zu verheirathen, nicht aber, den ehelichen Bund ohne Genehmigung des Gerichts zu lösen. Richter Otterbourg erkundigte sich sodann eingehend 3*

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