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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-01-06 · Heft 2 (6.1.1874) · p. Seite 18

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 2 (6.1.1874)
Date
1874-01-06
Page
Seite 18 (sequence 2)
Language
German
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18 bäude und Grundstücke gewaltsam entrissen. Er kümmerte sich gar nicht um ihren Cultus, ihre Schulen, ihre Wohlthätigkeitsanstalten, ihre Verfassung, ihre DiscipMargewalt, ihre Beamten, Lehrer, die Schließung ihrer Ehen, — wenn Dies nicht mit dem Niederlassungsrecht collidirte, — ihre Geburten und Sterbefälle, ihre Vormundschaften u. dgl. Erst verhältnißmäßig seit neuerer Zeit, etwa seit dem preußischen Iudenregtement von 1796, seit dem napoleonischen Sanhedrin und dem preußischen Edict vom 11. März 1812, erhielt die Synagoge in verschiedenen Ländern vom Staate verschiedene Ordnungen und Einrichtungen, die sich mehr oder weniger den kirchlichen annäherten. Hat Dies dem Bestände und dem Einstusse der Synagoge auf ihre Bekenner irgend welchen Nachtheil gebracht? Gewiß nicht! Sie führte ein kräftiges Leben bei der größten Hingebung ihrer Anhänger seit dem Falle des Tempels bis zur neuesten Zeit, und die Einmischung des Staates in den letzten 60 Jahren hat ihr keinen wesentlichen Nutzen gebracht. Was die Religion der geschilderten Tendenz des jetzigen Staates gegenüber zu thun hat? Es ist offenbar, daß sie durch die neue Stellung des Staates zu ihr auf ihr eigentliches Gebiet beschränkt wird, aus dem sie ihrem Wesen nach niemals hätte hinaustreten sollen. Das Bekenntniß, die Gottesverehrung und die aus diesen fließende Versittlichung und Veredelung der Geister, Das ist die eigentliche Aufgabe der Religion, und nichts Anderes sollten die Zwecke der sie verkörpernden Kirche, Synagoge, Moschee, also aller kirchlichen Institutionen sein. Die Zurückweisung auf dieses Gebiet kann daher nur als eine Aufforderung an die Religion gelten, Bekenntniß, Gottesverehrung und Sittlichkeit durch die Erhaltung und Stärkung der religiösen Ueberzeugung, durch die innerlichsten geistigen Mittel der Erhebung, Belehrung und seelische Zucht zu stärken und zürn Aufschwünge zu bringen. Die reichste Erfahrung der Geschichte lehrt uns, daß durch die Anwendung anderer, der äußerlichen, weltlichen, politischen und socialen Mittel die Kirche höchstens in den Zeiten der gröbsten Barbarei eine nützliche Einwirkung übte, die sich aber sofort in die gefährlichsten Nachtheile, in zerstörenden Kampf und fanatische Verfolgung wandelte, sobald Bildung des Geistes, Humanität und festes bürgerliches Recht erstanden. Die Religion kann daher ihre eigentlichen Aufgaben erst lösen, wenn sie von dem ganzen Schwall äußerlicher Mittel und Rechte befreit ist, wenn sie sich auf das geistige Gebiet beschränkt, und sich so der freien Bewegung des Geistes anschließt. Vermöchte sie Dies nicht, — wer aber will daran zweifeln? — dann würde die Kirche Nichts als eine äußerliche Zwangsanstalt sein, die mit der Ausstattung weltlicher Macht besteht und mit deren Entziehung zusammenbricht. Das also muß unser Bestreben sein, die Religion in ihrer ganzen Innerlichkeit zu stärken, ihre rein geistige Herrschaft über die Seelen zu nähren, ja zur höchsten Blüthe zu entfalten. Auch hier ist die Liebe die höchste Kraft, die jede weltliche Macht weit unter sich hat; die Liebe zur Religion ist der fruchtbare Boden, aus dem sie emporsteigt, der unerschütterliche Fels, auf dem sie besteht, und ihre eigentliche Waffe gegen alle sie bekämpfenden Mächte. Die spanische Inquisition. III. War also die spanische Inquisition ein kirchliches Institut, das in den Dienst des Staates getreten und von diesem mißbraucht wurde; und fielen ihr unbekannte Zahlen von Opfern während mehr als drei Jahrhunderte im Dunkel des geheimnißvollen Verfahrens, das nur an das Licht des Tages trat, wenn das Opfer seinen letzten Gang geführt wurde: so charakterisirt sich dieses Institut doch am meisten, wenn wir nach seinem Ursprünge und Zwecke fragen, woher es gekommen? was es gesollt? welcher Gedanke seiner Existenz und Thätigkeit einwohnte? Wir haben die Frage aus dem allgemeinen und aus dem besonderen Gesichtspunkte zu betrachten. Seit Constantin dem Großen, d. h. seitdem das Christenthum den römischen Thron bestiegen, hatte die Kirche, die sich immer stärker entwickelte, die Lehre gebildet, angenommen und behauptet, daß sie das Recht, ja die Pflicht habe, jede abweichende Meinung vor ihr Gericht zu ziehen, zu verurtheilen, den Träger derselben zu bestrafen, zum Widerruf zu zwingen, oder vom Leben zum Tode zu bringen. Die Menge von Seelen, welche auf dem Boden des Dogma's entstanden, und von welchen einige eine bedrohliche Macht erlangten, förderte und befestigte diesen Lehrsatz rasch, bis die Kirche über alle ihre Gegner gesiegt, und insonders die römisch-katholische im Abendlande die unbedingte Herrschaft erlangt hatte. Man weiß, daß auf diesem Gebiete es sehr fraglich ist, was groß oder klein, was wesentlich oder unwesentlich sei? Ja, je siegreicher irgend eine Kirche ist, je mehr sie die gesammte Geisterwelt in ihren Banden hält, desto reizbarer und kleinlicher wird sie gegen die sg. Ketzerei. Wie einst in Rußland ein blutiger und langjähriger Bürgerkrieg um die Frage geführt wurde, ob das Kreuz mit zwei oder drei Fingern geschlagen werden müsse: so auch im Bereiche der katholischen Kirche. Nicht minder schärft sich die Strenge, mit welcher die Ketzer behandelt werden, um die Ketzerei auszurotten, wie z. B. der, wie es scheint, cathedrale Ausspruch eines Papstes (Urban II. o. 47 6. XXIII. qu. 5) Denjenigen für sündlos erklärt, welcher im Ueberwallen seines heiligen Zornes einen Excommunicirten tödtet. Diese Lehre, diesen Anspruch auf das Recht, alle Glaubensmeinungen und alle aus solchen fließenden Handlungen vor ihr Gericht zu ziehen, sie im Falle der Abweichung als ketzerisch

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